Mit den Daten der brisanten CD aus der Schweiz könnten viele Steuerhinterzieher entlarvt werden. Entscheidende rechtliche Bedenken stehen dem Kauf der Informationen nicht entgegen.
Das ganze Land hat sich in ein juristisches Hauptseminar verwandelt: Es diskutieren Bischöfe und Politiker, Steuerrechtler und Strafrechtler, Redaktionskonferenzen und Straßenbahnfahrer, die Patienten in der Artzpraxis und die Staatsanwälte in der Kantine. Sollen wir kaufen oder nicht kaufen?
Die brisante CD aus der Schweiz - die Daten könnten den deutschen Finanzämtern viel Arbeit bringen. (© Foto: dpa)
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Die Bischöfe fühlen sich wohl deshalb zur Stellungnahme berufen, weil allenthalben von "Steuersündern" die Rede ist. Aber das ist ein falscher, ein verharmlosender Begriff: Es geht nicht um Sünden, sondern um Kriminalität, um schwere Steuerhinterziehung - bestraft mit Haft von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Kein Kavaliersdelikt
Ein schwerer Fall der Steuerhinterziehung liegt vor, wenn "in großem Ausmaß Steuern verkürzt werden". So steht es im Gesetz. Nach den Regeln der Rechtsprechung wird ab 100.000 Euro hinterzogener Steuerschuld eine Freiheitsstrafe verhängt; ob die zur Bewährung ausgesetzt wird - das hängt von den Umständen ab.
Klaus Zumwinkel, der ehemalige Postchef, kam vor einem Jahr vor dem Landgericht Bochum mit zwei Jahren auf Bewährung (plus eine Million Geldbuße) davon, weil er geständig war, als die Steuerfahnder ihn auf der Basis gekaufter Informationen überführt hatten; er hatte 967.815 Euro hinterzogen.
Für Zumwinkel war damals das, was das Bundesfinanzministerium jetzt die "Liechtensteiner Linie" nennt, eine Schlinge. In dieser Schlinge wurde er gefangen, zusammen mit Hunderten anderen Steuerhinterziehern. Der Fiskus in Gestalt von Finanzminister Peer Steinbrück hatte für fünf Millionen Euro Daten von einem Ex-Angestellten einer Bank in Liechtenstein gekauft. Soll der deutsche Fiskus das Projekt Liechtenstein jetzt mit der Schweiz wiederholen?
Ansichten quer durch die Lager
Die Sozialdemokraten sagen ja, die Linken sagen nein. Es gibt nicht die üblichen Fronten, die Ansichten gehen quer durch Lager und drunter und drüber. Wolfgang Neskovic, der Chefjurist der Linken, hat sich gegen den staatlichen Ankauf illegal erworbener Daten ausgesprochen und ist da einer Meinung mit Volker Kauder, dem Fraktionschef der Union. Die CSU, sonst großzügig, wenn es um die "Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege" geht, und daher Kronzeugen, V-Leute und sonstige dubiose Beweismittel zuhauf zulässt, ist auf einmal ganz puristisch und will sozusagen, dass sich die Ermittler weiße Handschuhe anziehen, wenn es um Steuerdelikte geht.
Schade, dass der Deutsche Juristentag erst im September stattfindet. Er hätte jetzt die Aufmerksamkeit, die er verdient. Die schwierigsten Themen des Strafrechts werden auf einmal zu süffiger Ware: Über das "Beweisverwertungsverbot" wird jetzt so heftig diskutiert wie vor Monaten über die Abwrackprämie. Wird der Rechtsstaat abgewrackt, wenn der Staat die Daten kauft? Oder wird exakt mit diesem Kauf der Gerechtigkeit Genüge getan - einer Gerechtigkeit, die ja darunter leidet, dass Leute mit viel Geld ihr bisher ganz gut ausgewichen sind?
Der Chef der Steuergewerkschaft fordert daher den Kauf der Bankdaten. Und in E-Mails an die Zeitungen schlagen empörte Bürger vor: "Wenn der Staat die Daten nicht kauft, dann macht doch bitte Ihr es - es geht doch um Aufklärung und Öffentlichkeitsinteresse und um das Gemeinwohl!" So ist es: Und genau dafür ist ein Ermittlungs- und Strafverfahren da. Und es gelten dabei Prinzipien, die so kompliziert nun auch wieder nicht sind.
Daten sind keine Sache
Diebstahl: Ist der Informant, der die Daten anbietet, ein Dieb? Hehlerei: Ist der deutsche Staat, wenn er die Daten ankauft, ein Hehler? Man muss wohl die Begriffe, die jetzt wild durch die politische Diskussion fliegen, einfangen und dann ruhig betrachten.
Erstens, der angebliche Datendiebstahl: Bislang ist nicht bekannt, wie der Informant, der sein Wissen an die Behörden verkaufen will, an die Daten gelangt ist. Sicher ist: Jedenfalls nicht im Wege des Diebstahls. Daten sind nämlich keine "Sache", sie können also im Sinn des einschlägigen Paragraphen nicht gestohlen werden. Es handelt sich allenfalls um die "unbefugte Verwertung oder Mitteilung eines unbefugt verschafften Geheimnisses" nach Paragraph 17 Absatz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. An sich schützt diese Vorschrift auch die Geschäftsgeheimnisse einer ausländischen Bank. Man kann sich aber mit Fug und Recht fragen, ob auch illegale Geheimnisse geschützt sein sollen - also die Steuerhinterziehungsgeheimnisse. Ansonsten kommt für den Informanten noch der Tatbestand des Ausspähens von Daten (Paragraph 202 a Strafgesetzbuch) in Frage.
Zweitens, Hehlerei: Macht sich der Staat zum Hehler, wenn er diese Daten kauft? Nein. Auch die Hehlerei ist nach dem Wortlaut des Gesetzes beschränkt auf Sachen, also auf körperliche Gegenstände. Den Bankdaten fehlt die Körperlichkeit. Der Staat kann also auch kein Hehler sein, wenn er die Daten kauft. In Frage kommt allenfalls eine strafbare "Begünstigung" des Datenausspähers. Es stellt sich freilich die Frage, was schwerer wiegt: die Begünstigung eines Täters, der dafür sorgt, dass illegale Geheimnisse auffliegen? Oder die Begünstigung von Hunderten Steuerkriminellen, wenn der Staat auf die Daten des Informanten nicht zugreift?
Drittens, Beweisverwertungsverbot? Es würde bedeuten, dass die Richter die gekauften Informationen im Strafverfahren komplett ausblenden müssten. Beweisverwertungsverbote sollen die Ermittler vor dubiosen Aktionen hindern, die sich später als nutzlos herausstellen, weil deren Ergebnisse nicht verwendet werden dürfen. Der klassische Fall: Der Beschuldigte wird von der Polizei gequält und gesteht dann, wo er die Leiche versteckt hat. Diese Aussage darf dann, wegen des Verstoßes gegen das Folterverbot, unter keinen Umständen in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Der Kauf der Informationen liegt weit von solchen Fallkonstellationen, von Verstößen gegen die Menschenwürde, entfernt. Im Übrigen stammen die anzukaufenden Informationen aus der Sphäre, die bei der Abwägung zwischen Geheimnisschutz und Strafverfolgungsinteresse am schwächsten geschützt ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Dreisphären-Theorie aufgestellt: Am stärksten geschützt ist die Intimsphäre, etwas schwächer die Privatsphäre, dann folgt die Geschäftssphäre. Beim staatlichen Eingriff in die bloße Geschäftssphäre wiegt das Strafverfolgungsinteresse am stärksten. Es ist natürlich verständlich, wenn Steuerhinterzieher ihre Auslandsgelder als Teil ihrer Intimsphäre darstellen wollen. Rechtens ist das nicht.
Das alles heißt: Einem Ankauf und einer Verwertung der Daten im Strafverfahren stehen entscheidende rechtliche Bedenken nicht entgegen.
Im Video: Nach Bundeskanzlerin Merkel hat sich auch Bundesfinanzminister Schäuble für den Kauf von Daten von deutschen Steuerhinterziehern mit Depots in der Schweiz ausgesprochen.
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(SZ vom 2.2.2010/wolf)
Was tun die Schweizer denn für ihre Freiheit außer auf gengschaltungslosen Rädern an den Grenzen zu patroulieren?
Prantls Einschätzung, dass die Daten nicht gestohlen sind, ist die einzige, in der ich nicht mit ihm übereinstimme. Er teilt hier die Meinung der Piratenpartei, dass nur Dinge, nicht jedoch Informationen (sprich: "Ordnung") gestohlen werden können. Das ist jedoch falsch und würde in seiner Grundsätzlichkeit mehreren Wirtschaftszweigen nachhaltig das Wasser abgraben, würde sich diese Rechtsauffassung durchsetzen.
Es spielt jedoch keine Rolle, ob die Daten gestohlen wurden. Würde die Polizei nämlich zufällig eine solche CD bei jemandem finden, der vor hatte sie an eine nicht-staatliche Organisation zu verkaufen oder die betroffene Bank damit zu erpressen, gäbe es sicherlich keine Zweifel, dass die Daten verwendet werden können. Sonst könnte man auch gleich sagen, dass ein Foto, das einen Mord zeigt, nicht verwendet werden darf, wenn es zufällig gefunden wird.
Gleichermaßen gäbe es keinerlei Zweifel, dass eine CD verwendet werden dürfte, die jemand gratis beim Staat abliefert, weil er die Vorgänge in seinem Unternehmen moralsich nicht mehr erträgt.
Es bleibt einzig die Frage, ob man einen Markt schaffen soll, indem man einem Informanten Geld für solche Informationen bietet. Auch diese Frage kann man eindeutig mit "ja" beantworten, wenn man den Informanten als Aussteiger aus einem kriminellen Milieu betrachtet.
Im übrigen sind 2,5 Mio nicht gar so viel. Nehmen wir an der Informant ist 40 Jahre alt und könnte in den ihm verbleibenden 25 Jahren durch braves Mitmachen im großen Steuerbetrugssystem jedes Jahr 100.000 Gehalt verdienen (das ist sicherlich nicht zu hoch angesetzt), so käme man auf genau jene 2,5 Mio Euro. Der Informant will nichts anderes als sichergehen, dass er für seine Aufrichtigkeit am Ende nicht materiell geschädigt wird. Es ist nciht auszuschließen, dass er wieder einen Job findet. Für derart aufrichtige Menschen gestaltet sich dies jedoch mit Sicherheit schiweriger als für den normalen Mitläufer.
@Alf vom Jupiter
Nun, schlechte Beispiele könnte ich auch aufführen.
Allein: Warum muss man sich an das Schlechten orientieren? Warum kann man nicht ein bisschen optimistischer sein? Was spricht dagegen, Leistung durch Gegenleistung zu belohnen? Es besser machen zu wollen? Ein bisschen weniger Neid und Misepetrigkeit schaffen?
Manchmal kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass in D einfach Neid der Schweiz gegenüber gehegt wird, weil die Schweizer für ihre Freiheit bereit sind etwas zu tun. Sie lassen sich nicht alles von den Machthabern vorschreiben. Hier habe ich das Gefühl, dass die Wähler nur geduldet werden, damit sich die Obrigkeit wählen lassen kann.
ps: das Argument mit der Frau in kurzem Rock zeigt für mich recht deutlich, wie manche Gerechtigkeit bewerten. Wenn jemand Vergewaltigung und Steuerhinterziehung gleich schwer einordnet...
da fehlen mir die Worte.
Kein Mitleid mit den Steuerhinterziehern, ihr weiteres Schicksal ist mir egal. Das der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik nicht.
Heribert Prantl ist eines der Sprachrohre derjenigen, denen sein Kollege Darnstädt vom Spiegel ein "taktisches Verhältnis zum Rechtsstaat" bescheinigt. Einer, der dem Staat regelmäßig in den Arm fällt, wenn es um die Verfolgung von Terroristen, Kinderschändern und notorisch gewalttätigen Demonstranten geht, der aber das brutalst mögliche Vorgehen des selben Staates gegen "die Reichen" fordert.
Richtig wäre, das Übel an der Wurzel zu packen und die Nachlässigkeit des Staates bei seinen Bemühungen anzuprangern, Steuergerechtigkeit auf rechtsstaatlichem Wege herzustellen und nicht, derart schrägen Machenschaften zu applaudieren.
Allerdings ist das dafür erforderliche Bohren dicker Bretter in der Tat sehr mühsam. Das geht man doch lieber in den Laubsägekeller und bohrt etwas dünnere Bretter.
Die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit ist bei Prantl eine schlichte Funktion des (seines) politischen "guten Zweckes". Sein Vorvorvorgänger in der Redaktion der SZ, der legendäre Ernst Müller-Meinigen Jr., hatte da aus leidvoller persönlicher Erfahrung der Folgen der Aufgabe des Rechtsstaatsgedankens ein anderes Verständnis. Tempi passati.
Ich bin ein etwas enttäuscht bezüglich ihrer einseitigen Berichterstattung zur Debatte um die schweizer Steuer-CD.
Der angebliche Datendiebstahl:
Sie behaupten, dass es sich, per Definition, nicht um einen Diebstahl handeln kann. Was wäre denn die alternative Definition?
Denken Sie wirklich, dass die Bank(en) ihren Mitarbeitern sämtliche Kundendaten zur freien Verfügung stellen? Die unbefugte Kopie/ Weiterleitung und Verwertung der Daten ist definitiv illegal. Darüber
hinaus: Wer sagt denn überhaupt, dass die Daten selbst auf der CD illegal sind? Es gibt z.B. mittlerweile ca. 300k Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz. Mit welchem Recht sollte ein deuscher Politiker sich deren Kontoauszug erkaufen können?
Keine Hehlerei?:
Sie meinen also da es sich per Definition nicht um Hehlerei handeln kann, ist es völlig rechtens die CD zu kaufen.
Da setzen sie ja richtig gute Anreize fuer dubiose Gestalten, sich "legal" auf illegale Art und Weise Vorteile zu verschaffen.
Anhand von Vermutungen (woher wissen Sie von illegalen Geheimnissen?) würde ich an Ihrer Stelle keine Urteile aussprechen.
Ich würde Vorschlagen, dass sie es mal mit Beweisen versuchen!
Aber sie würden auch sicher gerne jegliche Kollateralschäden auf ihrer Suche nach Beweisen der Steuerhinterziehung in Kauf nehmen.
Vielleicht sollten wir mal den Dialog mit unseren Nachbarn suchen bevor wir solche Anreize setzen und unser Volk kriminalisieren. Es wird übrigens gerade ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz verhandelt. Dadurch würden unsere Nachbarn ganz legal die fälligen Steuern an den deutschen Fiskus abführen.
Ansonsten hilft sicherlich eine Annäherung an die Steuergesetze unserer Nachbarn den vermuteten Kapitalexodus zu stoppen.
Die betreffenden Steuergesetze haben übrigens weder die Schweiz noch Luxemburg in ein unendliches Haushaltsdefizit gestürzt. Aber es wäre ja wahrscheinlich zu simpel die Fehler bei sich selbst zu suchen...
Haben Sie sich mal ernsthaft über die weiteren Konsequenzen Gedanken gemacht?
Oder waren Sie zu beschäftigt die genaue Definition der Wörter Diebstahl und Hehlerei zu ergründen? Ich kann Ihnen sagen, was die Konsequenzen sind:
Während Sie unsere Nachbarn vergraulen ist das Geld weiterhin flüchtig.
Als nächstes wahrscheinlich per Knopfdruck nach Singapur auf ein annonymes Nummernkonto.
Das werden sie aber sicherlich auch durch eine kleinen Unkostenbeitrag enttarnen können.
Genauso wie die naechste Transaktion nach Panama...
Paging