Schwarz-rote Pläne:Richterbund lehnt Fahrverbot für Kriminelle ab

Der Deutsche Richterbund kritisiert die Pläne von SPD und Union, Kriminellen den Führerschein abzunehmen. Das Fahrverbot lasse sich nur schwer überprüfen. Und eine Strafe, die nur Autofahrer treffen kann, verstoße gegen das Grundgesetz.

Das von Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen vereinbarte Fahrverbot als Strafe für Kleinkriminelle stößt beim Deutschen Richterbund auf Ablehnung. "Wenn eine Strafe nicht jeden treffen kann, weil nicht jeder einen Führerschein hat, wären nicht mehr alle vor dem Gesetz gleich", sagte Stefan Caspari, Mitglied der Großen Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes, dem Münchner Merkur. Dies würde einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz bedeuten.

"Wenn ein Dieb das Glück hat, eine Fahrerlaubnis zu besitzen, muss er wegen seiner Straftat einen Monat lang sein Auto stehen lassen. Einer der keinen Führerschein hat, hat diese Chance nicht. Er muss in Haft oder eine Geldstrafe bezahlen", sagte Caspari der Stuttgarter Zeitung.

Auch sei fraglich, ob das Fahrverbot zu vollstrecken wäre, sagte Caspari. "Bei einer Haftstrafe wird der Verurteilte im Zweifel gefasst, eine Geldstrafe wird eingetrieben. Doch ob sich jemand an ein Fahrverbot hält, lässt sich kaum überprüfen", sagte der Richter.

Die Pläne von Union und SPD, den Entzug des Führerscheins auch als Sanktion für Straftaten wie Diebstahl einzuführen, waren am Donnerstag bekannt geworden. "Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen", heißt es im Koalitionspapier der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz.

Die Idee wird vor allem in der Union schon länger diskutiert, ist bei Juristen allerdings umstritten. Bislang kann ein Fahrverbot nur verhängt werden, wenn es einen Zusammenhang zwischen Straftat und Fahren gibt.

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