Die Tinte unter dem Koalitionsvertrag ist kaum getrocknet, da rebellieren die Länder schon gegen Merkels Steuerversprechen. Manche wollen sogar vor das Verfassungsgericht ziehen.
Nach dem Berliner Finanzsenator Ulrich Nußbaum haben sich auch weitere Landespolitiker gegen die Steuerentlastungspläne der Koalition von Union und FDP gestellt. Am weitesten geht Bremen, wo Nußbaum vor seinem Wechsel in den Berliner Senat als Finanzsenator wirkte. Bremens Regierungschef Jens Böhrnsen (SPD) schließt ebenfalls einen Gang vors Bundesverfassungsgericht nicht aus: "Notfalls müssen wir möglichst gemeinsam mit anderen Ländern mit einer Klage den Anspruch der Länder auf eine angemessene Finanzausstattung durchsetzen", sagte Böhrnsen.
(© Foto: ddp)
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Der Gang nach Karlsruhe sei "Ultima Ratio, sollte das Merkel-Kabinett nicht zur Besinnung kommen und auch die Mehrheit der Ministerpräsidenten wider aller Vernunft den Steuersenkungen zustimmen". Die geplanten Entlastungen in Höhe von 24 Milliarden Euro würden in den Ländern zu Mindereinnahmen führen. Nuß-baum (parteilos) rechnete vor: "Pro Jahr fehlen Berlin bei voller Wirksamkeit der Beschlüsse mehr als 700 Millionen Euro." Das entspreche 50.000 Studienplätzen oder 100.000 Kita-Plätzen. Nußbaum schloss allerdings einen Alleingang vors Verfassungsgericht aus.
Carsten Kühl (SPD), Finanzminister in Rheinland-Pfalz, lehnt die Berliner Pläne ebenfalls ab. "Was Schwarz-Gelb vorhat, macht den Ländern die Haushalte auf Jahre hinaus kaputt", sagte er der Süddeutschen Zeitung. Dem Bundesland fehlten durch die schon beschlossenen Steuersenkungen, etwa bei den Krankenversicherungsbeiträgen, pro Jahr künftig mehr als 500 Millionen Euro. "Die angekündigten neuen Maßnahmen kosten Land und Kommunen grob geschätzt weitere 700 Millionen Euro, vielleicht auch mehr. Hier wird knallhart umverteilt - auf Kosten der sozial Schwachen und der Länder", sagte Kühl.
Karoline Linnert (Grüne), Finanzsenatorin in Bremen, nannte die geplante Steuersenkung einen "haushaltspolitischen Blindflug". Sie gefährde die bis 2020 angestrebte Konsolidierung des Landes. Zu diesem Zweck erhält die Hansestadt von 2011 an jährlich 300 Millionen Euro, je zur Hälfte vom Bund und den anderen Bundesländern. Die Pläne der neuen Bundesregierung, so Linnert, fräßen diese Effekte zum Teil wieder auf.
Der Finanzminister des Saarlands, Peter Jacoby (CDU), sagte der SZ: "Sollte die Umsetzung der Koalitionsbeschlüsse zu gravierenden Einnahmeausfällen auf Seite der Länder führen, stellt sich die Frage nach Nachverhandlungen in Sachen Schuldenbremse und Konsolidierungshilfe."
Für das schwarz-grün regierte Hamburg erklärte Antje Möller, Vizevorsitzende der GAL-Bürgerschaftsfraktion, dass sich Hamburg bei diversen Vorhaben der Bundesregierung im Bundesrat enthalten werde, falls diese den Bewegungsspielraum des Stadtstaates weiter einschränke.
Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(SZ vom 27.10.2009/jab)
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1. Meine Feststellung im Zusammenhang mit der Änderung an der Zinsschranke, diese würde die Allgemeinheit 1 Milliarde Euro jährlich kosten ist tatsächlich so nicht zutreffend
1a) Diese 1 Milliarde resultiert tatsächlich aus einem "Rundum-sorglos-Paket" zugunsten der kreativsten Unternehmen bezüglich der Steuergestaltung und zwar in Form eines Gesetzesentwurfes der FDP-Fraktion (Drucksache 16/12525 u. a. erarbeitet von Otto Solms, Frank Schäffler) vom 27. 03. 2009.
1b) Dieser Gesetzesentwurfes sieht vor,
- die Zinsschranke [vollkommen! - und hier ist mein wesentlicher "Fehler" zu finden ] *)
- die Einschränkungen beim Verlustvortrag **)
- sowie die Besteuerung von Funktionsverlagerungen ***)
zu verändern, um die Unternehmen um etwa eine Milliarde Euro zu entlasten.
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*) Das DIW in Berlin schreibt hierzu: "Die Zinsschranke bringt dem Fiskus Steuermehreinnahmen in Höhe von 750 Millionen Euro. 97 Prozent davon gehen auf Großunternehmen mit einer Bilanzsumme von über 43 Millionen Euro zurück ..."
Und Sie @innenstadt haben insofern recht, als die Anhebung der Abzugsbetrages von 1 auf 3 Mio. Euro das das Steueraufkommen nur um sieben Prozent reduzieren würde.
**) Hier geht es der FDP vor allem darum, den Handel mit ausgewiesenen Verlusten behafteter Firmenmäntel wieder zu beleben. Diese Verluste überschreiten nicht selten die Höhe der real gegebenen Gewinne des übernehmenden Unternehmens. In diesen Fällen soll es dann auch möglich sein, den aus einem solchen "Geschäft" steuerrechtlich resultierenden "Verlust" in die kommende Steuerperioden zu übernehmen. Ein Spekulanten-Traum wird wieder wahr.
***) Hierzu werden gern Patentrechte auf Gesellschaften im Ausland verlagert. Dort entstehen dann die Gewinne, die u. a. aus den in D kassierten Lizenz-/Patentgebühren generiert, im entsprechenden Steueroasenausland bilanziert und nach dortigen Steuersätzen versteuert werden.
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2. Die Neuregelung der Zinsschranke ist nun mal im "Bürgerentlastungsgesetz" verankert - und wenn man sieht, wem diese geänderte Zinsschrankenregelung nützt, dann ist die Umverpackung mit "Bürgerentlastung" eben eine Lachplatte.
Übrigens gibt es eine der Zinsschranke vergleichbare Regelung in den gewiss nicht unternehmensfeindlichen USA - diese Regelung wird als "Earnings Stripping Rule" bezeichnet. Und sie gibt es dort seit 1989 (Revenue Reconciliation Act ).
Ihre Zitate sind natürlich richtig, aber ihre Interpretation ist etwas seltsam. Diese von ihnen genannten Tender dienen zur Liquiditätsversorgung der Volkswirtschaft. Es sind eben keine Kredite mit denen die Banken machen können was sie wollen. Unser Geldsystem funktioniert halt über die Geschäftsbanken, die das Geld als Stellvertreter der EZB in die Wirtschaft bringen. Für diese Gelder müssen die Banken vorgeschriebene Sicherheiten liefern. Vor einigen Wochen wurde wieder ein Einjahrestender aufgelegt, dieser wurde garnicht wie erwartet ausgeschöpft, da die Banken inzwischen mit genügend Liquidität ausgestattet sind. Sie sollten sich mal mit dem Geldkreislauf beschäftigen, bevor bei großen Summen die typischen Beißreflexe losgehen.
Auch zum Bürgerenlastungsgesetz gibt es einiges zu sagen, ihre Interpretation beruht wohl auf ein Unverständnis von klassischen Wirtschaftsfunktionen:
"Zudem wird die "Zinsschranke" entschärft. So soll verhindert werden, dass über konzerninterne Finanzkonstrukte Gewinne ins steuergünstigere Ausland verlagert werden. Die Freigrenze dafür soll für zwei Jahre von einer Million Euro auf drei Millionen Euro angehoben erhöht werden. Die Steuerausfälle dafür werden auf 60 Millionen Euro geschätzt." (Zitat aus t-online Juni 2009). In diesem Gesetz wird auch die Absetzfähikeit von Kranken- und Pflegekassenbeiträgen festgelegt, eine Entlastung für den Arbeitnehmer für 2010 von 9,5 Mrd..
Alleine die Anhebung des abzugsfähigen Betrages von 1 auf 3 Mio. Euro bei der Zinsschranke führt Jahr für Jahr zu steuerlichen Einnahmeausfällen in Höhe von 1 Mrd. .
Im übrigen kommen neben den Banken auch die "Heuschrecken" in den Genuss dieser Wirtschaftsförderungsmaßnahme.
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Und nun die große Preisfrage:
Wer ist der Glückliche und darf dieses Steuerminderaufkommen ausgleichen?
(Tipp: Der Telefonjoker für ein Gespräch mit dem Finanzminister Ihres Vertrauens kann noch eingesetzt werden - Tel.: 03018/ 682 - 0 [Zentrale])
kommissar ottfried fischer schrieb:
"wer sich nen schaeuble der schon mal 100.000 vergisst in der schublade zum finanzminister macht ist nicht besser als der waehler der merkel zur kanzlerin macht... "
Auf diese Hundertausend von einem niederländischen Journalisten hingewiesen und nachgefragt, wie sie darauf käme, ausgerechnet ihm das Finanzministerium anzuvertragen, antwortete unsere Superleuchte von Dienst : "Weil ich ihm vertraue." Für weitere Nachfragen stand sie ihm dann nicht mehr zur Verfügung.
Das war gleichermaßen arrogant wie verräterisch.
Eines muss man sagen: Wenn eine Niveau ins Volk bringt, dann sie, u,z. eines das so weit unten ist, dass man es nicht mehr erkennen kann.
... die Banken zahlen schon Steuern Dies tun sie in dem Umfang wie die meisten "international aufgestellten" Unternehmen auch und zwar (im Vergleich zu den Unternehmen, die keine Tochter- oder/und Zweckgesellschaften in Burkina Faso oder so unterhalten) sehr wenig.
Die von der FDP als so wirtschaftsfördernd gepriesene Abschaffung der Zinsschranke begünstigt keinen Handwerksbetrieb, keine der sonstigen "tragenden Säulen" (aus dem Mittelstand) unserer Wirtschaft. Nein, der Entfall der Zinschranke nützt ausschließlich rund 300 deutschen global agierenden Unternehmen mit irgendwelchen Töchtern, ... in irgendwelchen steuerfreundlichen Gebieten. *)
Und gerade die deutschen Banken sind irre groß darin, ihre Auslandsgesellschaften mit Sitz in "Steueroasen" mit billigem Geld zu versorgen, um sich (fast) zeitgleich selbst in Deutschland zu höheren Zinsen bei eben diesen Töchtern zu refinanzieren.
Resultierende Effekte:
- Die Töchter (o.ä) "erwirtschaften" hohe Gewinne, welche mit Oasensteuersätzen bedacht werden
- Die deutschen Mütter hingegen, die ächzen (vor Steuern) unter einer hohen Zinsaufwandslast, welche sie als Betriebsausgabe in Deutschland Gewinn und Steuern mindernd geltend machen.
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Um auch mal in etwa einen Eindruck von der Größenordnung zu gewinnen, in welcher billiges Geld in den Finanzmarkt gepumpt wird, dazu soll die folgende Info beitragen:
Alleine im Juli diesen Jahres hat die EZB den europäischen Banken 442 Mrd. Euro im Rahmen eines sogenannten "Ein-Jahres-Tenders" zum Zinssatz von EINEM (!!) Prozent für ein Jahr überlassen.
Von diesen 442 Milliarden ist kaum ein Euro in der Realwirtschaft gelandet. Wo diese 442 Mrd. abgeblieben sind, darüber darf und soll gerne und erkenntnisertragreich spekuliert werden.
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*) Das sind nicht "meine" Zahlen, das sind diejenigen, die vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Meister ermittelt worden sind und dies als noch "nur" 1 Mio. Euro der Differenz zwischen Zinsaufwand und Zinsertrag als betriebliche Ausgaben geltend gemacht werden konnten.
Mitte diesen Jahres wurde per Gesetz (es nennt sich offiziell wirklich "Bürgerenlastungsgesetz" *lach*) der abzugsfähige Zinsdifferenzsaldo auch rückwirkend (!!! und deshalb vermutlich verfassungswidrig) für 2008 auf 3 Mio Euro angehoben.
Paging