Schutz für Nichtraucher:Regierung stoppt bundeseinheitliches Rauchverbot

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Die Koalition will nur noch beschließen, dass Rauchen künftig in bundeseigenen Ministerien und Behörden verboten ist. Den Rest sollen die Länder regeln. Ein Rauchverbot in Schulen und Gaststätten wäre damit vom Tisch. Kritiker sprechen "von einer Bankrotterklärung gegenüber der Tabaklobby".

Das Bundeskabinett werde am kommenden Mittwoch ein Eckpunktepapier verabschieden, das lediglich ein Verbot des Tabakkonsums in bundeseigenen Behörden und Ministerien vorsehe, berichtet das Handelsblatt.

Qualmen weiterhin erlaubt - der Bund will das Rauchverbot nun doch nicht einheitlich regeln. (Foto: Foto: ddp)

Die Länder sollten aufgefordert werden, den Nichtraucherschutz in Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Restaurants durchzusetzen. Grund für den Verzicht auf eine bundeseinheitliche Regelung seien verfassungsrechtliche Bedenken des Innen- und des Justizministeriums.

Ein Regierungssprecher sagte in Berlin lediglich, die Eckpunkte zum Nichtraucherschutz würden vom Gesundheits- und vom Verbraucherschutzministerium erarbeitet. Am Wochenende werde es eine Abstimmung zwischen den Ressorts geben.

"In den Eckpunkten wird festgelegt, was der Bund unmittelbar regeln und beschließen kann und was durch die Länder geregelt werden muss", so der Sprecher weiter. Ein umfassender und verfassungskonformer Nichtraucherschutz könne nicht ohne die Länder erreicht werden.

Widerstand in SPD-Fraktion

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte der Frankfurter Rundschau: "Was wir hier erleben, ist eine Bankrotterklärung gegenüber der Tabaklobby." Es müsse möglichst schnell eine Alternative gefunden werden, die mindestens dem entspreche, was die Arbeitsgruppen vorgelegt hatten.

Die Vertreter von Koalition und Ministerien hatten in der letzten Woche unter anderem angeregt, den Konsum von Tabak in Restaurants nur noch in separaten Räumen zu erlauben.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carola Reimann, sagte der Braunschweiger Zeitung: "Wir können und sollten das Rauchverbot wie geplant bundeseinheitlich regeln." Darüber werde es auch in der SPD-Fraktion Diskussionen geben.

Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn warf der Koalition im Handelsblatt "doppelten Murks" vor. Erst seien unsinnige Ausnahmen für Kneipen und Bars vereinbart worden, dann auch noch Verfassungsprobleme hinzugekommen. Nun sei ein Neuanfang erforderlich. Durch eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung solle das Rauchen in der Gastronomie generell untersagt werden.

Ursprünglich Rauchverbot für Schulen und Restaurants geplant

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Koalition und Ministerien hatte in der vergangenen Woche vorgeschlagen, Rauchen in Restaurants nur noch in separaten Räumen zu erlauben.

Vom Rauchverbot gänzlich ausgenommen werden sollten Bars, Kneipen, Nachtclubs sowie Bierzelte, nicht jedoch Discotheken. Das Bundesgesundheitsministerium bestand an diesem Mittwoch auf der Zuständigkeit des Bundes. Diese Position unterstütze auch ein vom Ministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD).

Das Vorhaben könne mit Artikel 74 Grundgesetz begründet werden, der dem Bund "Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten" erlaubt. Das Handelsblatt und die Frankfurter Rundschau berichteten dagegen unter Berufung auf Regierungskreise, das Justiz- und das Innenministerium sähen die Zuständigkeit für ein Rauchverbot in Gaststätten eher bei den Ländern als beim Bund.

© dpa/AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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