Kein Kredit wegen eines falschen Schufa-Eintrags? Das soll bald der Vergangenheit angehören. Nach den Plänen des Bundesinnenministeriums sollen Verbraucher künftig die Möglichkeit erhalten, fehlerhafte Daten zu korrigieren.
Die Verbraucher erhalten mehr Rechte gegenüber Auskunfteien wie der Schufa. Diese müssen gespeicherte personenbezogene Daten, die für Kredite oder andere Verträge wichtig sind, künftig offenlegen und erklären. Das Bundesinnenministerium will das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend ändern.
Der Gesetzentwurf, der noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, will mehr Transparenz schaffen. (© Foto: ddp)
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"Wir regeln damit einen Bereich, der bisher nicht geregelt ist", sagte Innen- Staatssekretär Hans-Bernhard Beus. Damit erhalten Verbraucher bei automatisierten Einstufungen ihrer Kreditwürdigkeit - dem sogenannten Scoring - die Möglichkeit, fehlerhafte Daten und Missverständnisse zu korrigieren.
Eine falsche Einstufung kann dazu führen, dass Banken Kredite verweigern, Versandhäuser keine Waren mehr schicken und ein Handy-Vertrag nicht zustande kommt. Verbraucher sollen nun das Recht auf eine jährliche kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten. Weitere Auskünfte bleiben kostenpflichtig.
Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem zum Beispiel das Zahlungsverhalten einer Person berechnet wird. Dabei werden Erfahrungen, die man mit einer bestimmten Kundengruppe gemacht hat, auf einen möglichen Kunden übertragen. Der Score-Wert gibt die Wahrscheinlichkeit an, wie hoch das Risiko sein könnte, dass ein Kunde seine Schuld nicht bezahlt. Banken und andere Unternehmen machen davon einen Vertragsabschluss abhängig.
Allein die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) verwaltet Informationen über mehr als 60 Millionen Menschen in Deutschland. Daneben beschäftigen sich inzwischen aber auch zahlreiche andere Unternehmen mit dem Handel von Daten.
Der Gesetzentwurf, der noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, will mehr Transparenz schaffen. Kunden sollen nachvollziehen können, was das Scoring für sie bedeutet. Ihnen muss künftig in allgemein verständlicher Form erklärt werden, wie ein Score-Wert zustande gekommen ist.
Schon bislang konnten Verbraucher eine kostenpflichtige Selbstauskunft einholen. Allerdings blieb die Auskunft oft unvollständig, weil Auskunfteien häufig Daten zukaufen. Diese werden in der Regel wieder gelöscht, nachdem sie benutzt worden sind.
Mit der Gesetzesänderung soll zudem mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Vor Zwangsmaßnahmen müssen säumigen Kunden mindestens zwei Mahnungen zugegangen sein. Damit soll verhindert werden, dass jemand, der wegen eines längeren Urlaubs oder einer Krankheit versehentlich eine Rechnung nicht bezahlt hat, für zahlungsunfähig oder -unwillig erklärt wird.
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(dpa/dmo/cag)
Stockender Kita-Ausbau
Bei Herrn Schäuble regen sich alle auf, dass er Daten eine begrenzte Zeit speichern will, die Schufa nutzt sie ein Leben lang und hat damit die Macht über fast alle Bundesbürger. Ich finde es immer wieder beeindruckend wie schnell die Bürger bei Privatunternehmen die Augen verschliessen.