Schleswig-Holstein:Verhängnisvoller Überhang

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Kleine Korrekturen oder eine radikale Lösung: An diesem Montag entscheiden die Verfassungsrichter von Schleswig-Holstein, ob sie Neuwahlen in dem Bundesland verlangen werden.

Felix Berth

International hat das deutsche Wahlrecht einen guten Ruf. Neuseeland führte in den neunziger Jahren eine "personalisierte Verhältniswahl" nach bundesdeutschem Vorbild ein. In Portugal und Südafrika wurde das deutsche System ebenfalls als Reformmodell diskutiert, wie der Politologe Florian Grotz von der Universität Lüneburg feststellt.

Schwarz-Gelb erhielt in Schleswig-Holstein nur 46,5 Prozent der Stimmen und hat dank der Überhangmandate trotzdem eine Mehrheit im Parlament. (Foto: dpa)

Auch in etlichen osteuropäischen Staaten war es "wichtiger Referenzpunkt" bei der Gestaltung des Wahlrechts, sagt Grotz. National ist der Ruf des deutschen Wahlrechts deutlich schlechter. Im Juli 2008 erklärte sogar das Bundesverfassungsgericht das deutsche Wahlrecht für verfassungswidrig; der Bundestag erhielt den Auftrag, bis Mitte 2011 für Verbesserungen zu sorgen.

An diesem Montag kommt eine weitere skeptische Meinung dazu. Das Verfassungsgericht von Schleswig-Holstein wird sein Urteil zum Landeswahlrecht sprechen; nach dem Geraune, das bisher in Kiel zu hören ist, dürfte auch das Urteil sehr kritisch ausfallen. Einem unbestätigten Zeitungsbericht zufolge werden die Richter Neuwahlen verlangen, zwar nicht sofort, aber möglicherweise bis zum Jahr 2012. Damit wäre die Legislatur der CDU-FDP-Regierung um zwei Jahre verkürzt.

Das grundlegende Problem, um das es im Bund wie im Land Schleswig-Holstein (und prinzipiell auch in allen anderen Bundesländern) geht, ist stets ähnlich: Das deutsche Wahlrecht folgt nicht einem Prinzip, sondern zweien. Das eine Prinzip nennt sich "Verhältniswahl"; es soll sicherstellen, dass eine Partei so viele Sitze im Parlament bekommt, wie sie Zuspruch von den Wählern - meist "Zweitstimmen" genannt - erhalten hat. Das andere Prinzip heißt "Personalisierung"; es will dem Wähler mittels "Erststimme" auch Einfluss auf seinen Wahlkreis und die lokalen Abgeordneten geben.

Fünfzig Jahre lang passten die beiden Prinzipien einigermaßen zusammen: Solange zwei sehr große Parteien - Union und SPD - das Land dominierten und eine kleinere - die FDP - im politischen Spiel assistierte, knirschte es nicht. Doch im Fünf-Parteien-System, das sich in der Bundesrepublik in den vergangenen Jahren etabliert hat, kollidieren die beiden Prinzipien. Nun kann es geschehen, dass die CDU/CSU zwar wenige Zweitstimmen erhält, aber trotzdem in fast allen Wahlkreisen triumphiert. Dann stehen ihr - wie bei der Bundestagswahl 2009 geschehen - zahlreiche Überhangmandate zu. Bei der Wahl 2009 hat das die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag zwar "nicht auf den Kopf gestellt", wie Grotz sagt, aber doch erheblich verzerrt. Die Parlamentsmehrheit der Kanzlerin ist dank der Überhangmandate deutlich sicherer als ohne.

Absurditäten des Wahlrechts

Auch in Schleswig-Holstein ist die Zahl der Überhangmandate bei der letzten Wahl stark gestiegen. Das führt zu einer seltsamen Situation: Schwarz-Gelb erhielt im Land nur 46,5 Prozent der Stimmen; die im Parlament vertretenen Gegner - SPD, Grüne, Linkspartei und SSW - brachten es auf 48,2 Prozent. Doch dank der Überhangmandate für die Union (und dank einer regierungsfreundlichen Auslegung des Wahlrechts) verfügt die Regierung von Peter Harry Carstensen über eine Mehrheit von einer Stimme im Parlament.

Wer daneben noch die Absurditäten des bundesdeutschen Wahlrechts beobachtet - etwa das Phänomen, dass eine Zweitstimme einer Partei schaden statt nützen kann -, erkennt den Reformbedarf, den die Verfassungsrichter in ihren Urteilen betonen. Doch die genaue Gestalt der Reformen wird noch Diskussionen auslösen. Denn jede Partei wird zwar vorgeben, den Wählerwillen besonders genau respektieren zu wollen, doch sie wird mindestens genauso darauf achten, welche Folgen eine Reform für die eigenen Chancen hätte. In Schleswig-Holstein könnte die Sache noch vergleichsweise einfach sein. Dort ist das Wahlgesetz missverständlich formuliert; wenn der Landtag dies korrigiert, dürfte das Problem zumindest verfassungsrechtlich erledigt sein.

Eine kleine Lösung

Auf Bundesebene ist die Angelegenheit schwieriger. Die Karlsruher Richter verlangten in ihrem Urteil Verbesserungen bis zum 30. Juni 2011. Wie umfassend diese Korrektur ausfällt, muss nun der Bundestag entscheiden. Radikale Lösungen, die eine Abschaffung aller Überhangmandate brächten, werden von Politologen zwar diskutiert, doch im Parlament nicht goutiert. So sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, dem Kölner Stadtanzeiger vor einigen Wochen, dass er gegen die "völlige Abschaffung von Überhangmandaten" sei.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, assistierte: Das Bundesverfassungsgericht habe Überhangmandate nicht verboten. Offensichtlich arbeitet die Regierung an einer "kleinen Lösung": Sie will nur die Absurdität beseitigen, dass es einer Partei in bestimmten Situationen schaden kann, wenn sie zu viele Zweitstimmen erhält. Eine große Lösung, die sämtliche Überhangmandate abschaffen würde, ist demnach momentan nicht zu erwarten.

© SZ vom 30.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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