Schleswig-Holstein:Verfassungsgericht verlangt Neuwahlen im Norden

Die Bürger in Schleswig-Holstein müssen spätestens 2012 ihren Landtag neu wählen. Das Landesverfassungsgericht hat das Wahlgesetz für verfassungswidrig erklärt.

Die Schleswig-Holsteiner müssen früher als geplant an die Wahlurnen. Das Landesverfassungsgericht ordnete am Montag in Schleswig eine Neuwahl des Landtags bis spätestens 30. September 2012 an. Der reguläre Wahltermin wäre erst 2014 gewesen. Außerdem verlangte das Gericht, das Wahlgesetz bis zum 31. Mai 2011 zu ändern.

Verfassungsgericht entscheidet über Mehrheit in Kiel

Blick in den Landtag in Kiel: Die Wähler in Schleswig-Holstein werden bereits spätenstens 2012 statt 2014 an die Urnen gerufen. Das entschied das Landesverfassungsgericht am Montag.

(Foto: dpa)

Die Richter folgten einer Klage der oppositionellen Landtagsfraktionen von Grünen und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) gegen die im Wahlgesetz verankerte Begrenzung der Ausgleichsmandate. Die Deckelung verstößt demnach gegen die Verfassung, die zur Kompensation von Überhangmandaten einen Ausgleich für die anderen Parteien verlangt.

Das nördlichste Bundesland wird von einer schwarz-gelben Koalition unter CDU-Ministerpräsident Peter Harry Carstensen regiert, die sich nur auf eine Mehrheit von einem Sitz stützt. Die oppositionellen Grünen und der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) hatten eine Normenkontrollklage gegen die Auslegung des Wahlrechts bezüglich der Überhang- und Ausgleichsmandate erhoben.

Bei der Landtagswahl vor knapp einem Jahr hatten CDU und FDP zusammen etwa 27.000 Stimmen weniger erhalten als SPD, Grüne, Linke und der SSW. Da die CDU aber so viele Wahlkreise direkt eroberte, fielen elf Überhangmandate an.

Aufgrund von Besonderheiten im schleswig-holsteinischen Wahlrecht bekamen die anderen Parteien aber nur acht Ausgleichsmandate. Drei blieben ungedeckt. So kamen CDU und FDP auf eine Mehrheit von einem Sitz im Kieler Landtag.

Grüne und SSW sind der Ansicht, dass durch die Verteilung der Überhangmandate der Wählerwille verzerrt worden sei. Ohne die Überhangmandate hätten CDU und FDP keine Mehrheit im Landtag.

Die amtierende CDU/FDP-Regierung unter Ministerpräsident Peter Harry Carstensen in Kiel ist allerdings durch das Urteil bis zu den Neuwahlen nicht akut gefährdet: "Bis zu diesem Zeitpunkt behält der Landtag seine volle Handlungs- und Arbeitsfähigkeit", erklärte das Verfassungsgericht.

Auf die Frage, ob er 2012 selber für eine Neuwahl zur Verfügung stehe, sagte Carstensen, diese Frage stelle sich zurzeit nicht. Offen ließ er auch, ob er das Ministerpräsidentenamt eine gewisse Zeit vor der Landtagswahl niederlegen werde, um einem Nachfolger bessere Chancen zur Profilierung zu bieten. Als Kronprinz gilt der junge CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher.

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