Schleswig-Holstein:Kieler Glaube

Es ist gut, dass der christliche Gottesbezug jetzt doch nicht in der Landesverfassung festgeschrieben wurde.

Von Thomas Hahn

Es ist kein Makel, dass es dem Parlament von Schleswig-Holstein nicht gelungen ist, den Gottesbezug in der Landesverfassung unterzubringen. Wenn man die Reaktion des CDU-Landesvorsitzenden Ingbert Liebing liest, muss man sogar sagen: Zum Glück hat eine Stimme an der nötigen Zweidrittelmehrheit gefehlt. Liebing hat das Scheitern bedauert, weil der Gottesbezug aus seiner Sicht verdeutlicht hätte, "dass in Schleswig-Holstein christliche Werte weiterhin im Umgang der Menschen im Land prägend sind". Dabei wollte die Reform genau dieses Missverständnis vermeiden: dass die Verfassung sich einseitig aufs Christentum bezieht.

Monatelang haben Abgeordnete aus allen Fraktionen an einer Formel gearbeitet, die den Glauben als wichtige Quelle menschlicher Verantwortung berücksichtigt, ihn aber auch in den Zusammenhang gesellschaftlicher Vielfalt rückt. Es war ganz gewiss eine moderne Wertedebatte. Sie war getragen von der Einsicht, dass nicht nur das Christentum zu Deutschland gehört, sondern auch der Islam, das Judentum, der Atheismus und so weiter.

Diese Einsicht hätte indessen gelitten, wenn jemand einen Abstimmungserfolg als Sieg des Christentums gefeiert hätte. Jetzt muss Gott draußen bleiben - und ist irgendwie trotzdem drin. "Auf der Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte...", heißt es zum Geleit der Landesverfassung. Damit ist die Religionsfreiheit gesichert. Das, so darf man festhalten, ist das Wichtigste für Gott und die Welt.

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