Schlepper und Schleuser:Das Flüchtlingsverbrechen

Flüchtlinge nach Europa

Syrische Flüchtlinge an der spanischen Grenze in Melilla.

(Foto: Getty Images)

Der eine half DDR-Bürgern bei der Flucht in den Westen und gilt als Held. Der andere brachte Flüchtlinge aus Sri Lanka nach Deutschland und wurde verurteilt. Schleusern schlägt inzwischen nur noch Verachtung entgegen. Dabei kann man Fluchthelfern durchaus edle Motive unterstellen.

Von Alex Rühle

Burkhard Veigel hat zwischen 1961 und 1970 etwa 650 DDR-Bürgern dabei geholfen, nach Westdeutschland zu fliehen. Er grub Tunnel unter der Berliner Mauer hindurch und baute einen Cadillac so um, dass im Armaturenbrett ein Mensch transportiert werden konnte. Zwischenzeitlich nahm er für diese Dienste auch Geld, zwischen 5000 und 8000 Mark pro Fahrt, weil allein die Cadillac-Umbauten 50 000 Mark gekostet hatten.

"Fred" hat 1997 mit einigen Helfern etwa 50 Flüchtlinge aus Sri Lanka nach Deutschland gebracht. Unentgeltlich. Er wartete stets auf einem Parkplatz in Österreich, bis seine Komplizin mit einem Auto voller Flüchtlinge kam. Er wanderte mit diesen dann über die Grenze und gab sie an einem Parkplatz auf der bayerischen Seite wieder an die Komplizin ab, die in der Zwischenzeit mit dem leeren Auto legal über die Grenze gefahren war.

Und dann ist da noch Hanna L., ein Bauingenieur aus der syrischen Stadt Malikiyah, der seit vielen Jahren in Essen lebt. Als der Krieg in Syrien anfing, kamen erste Hilferufe von Verwandten und Freunden: Hol uns hier raus. Hanna - die arabische Form von Johannes - half. Das sprach sich herum, und so hat er mit der Hilfe anderer Freunde 270 Syrern dabei geholfen, über Athen nach Deutschland zu kommen.

Bundesverdienstkreuz oder Verurteilung

Burkhard Veigel gilt als Held. 1977 entschied der Bundesgerichtshof: Wer Flüchtende dabei unterstütze, "das ihnen zustehende Recht auf Freizügigkeit zu verwirklichen, kann sich auf billigenswerte Motive berufen und handelt sittlich nicht anstößig." Damals klagte ein Fluchthelfer vor Gericht sein "Honorar" ein - mit Erfolg. Burkhard Veigel erhielt für seine Taten das Bundesverdienstkreuz am Bande.

"Fred" will auch 18 Jahre später nicht sagen, wie er wirklich heißt. "Wer weiß, was mir blühen würde", sagt er im Café am Münchner Hauptbahnhof. Kann man verstehen, wenn man hört, was mit Hanna L. geschah: Er wurde im Juli 2013 für das "Einschleusen von Ausländern" zu 110 000 Euro Geldstrafe und zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er verlor außerdem seine Arbeit. Dabei hatte sich keiner der mit seiner Hilfe Geretteten schlecht behandelt gefühlt. Im Gegenteil, die Leute waren ihm dankbar: Zum Zeitpunkt seiner Fluchthilfearbeit hatte Deutschland noch keinen einzigen Flüchtling aus Syrien legal aufgenommen.

Was ist der Unterschied in dem, was Veigel, "Fred" und Hanna getan haben? Vor allem ein semantischer: Der eine gilt als Fluchthelfer, die anderen als Schleuser und Schlepper. Die Begriffe sortieren seit dem Fall der Mauer die Taten in gut und böse: Zu Beginn des Budapester Prozesses, in dem Europas Behörden seit 1991 ihre Grenzpolitik aufeinander abstimmen, deklarierten die Innenminister das Ende der Fluchthilfe. In einem schlüpfrigen und damals kaum beachteten Grenzbereich der Semantik rutschte der Fluchthelfer in die Illegalität, er hieß von jetzt an eben Schleuser/Schlepper. Galten kurz zuvor noch richterliche Urteile, die Fluchthilfe als Dienstleistung begreifen, für die man entlohnt werden darf, wurde die Fluchthilfe nun pauschal zum Verbrechen erklärt.

Die meisten Schleuser sind keine Kriminellen

Heute stehen Schleuser auf der Skala der Verachtung ungefähr auf einem Platz mit Organhändlern und Kinderpornoproduzenten. Übertrieben? Keineswegs. Der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich nannte Schleuser 2013 in einem Atemzug mit "organisiertem Menschenhandel und Zwangsprostitution". Und als im Herbst 2013 vor Lampedusa zwei Boote untergingen und Hunderte Flüchtlinge ertranken, riefen die europäischen Innenminister zum Kampf gegen kriminelle Bootsschleuser auf, womit sie diesen die alleinige Schuld an der Katastrophe zuschoben.

Dass zwischen 2007 und 2013 zwei Milliarden Euro in den Bau von Nato-Stacheldrahtzäunen und anderer Abwehrsysteme geflossen sind; dass die Grenzschutzbehörde Frontex den Auftrag hat, Schiffe in Länder wie Libyen zurückzuschicken; dass in den beiden Katastrophenfällen unterlassene Hilfeleistung durch italienische Schiffe nachgewiesen werden konnte - all das wird mit solchen Sätzen aus der Diskussion ausgeklammert.

Soll damit das Geschäft krimineller Schleuser gutgeheißen werden? Bestimmt nicht. Die meisten Schleuser sind aber keine Kriminellen. Schon eine Arbeit des Forums für Migrationsstudien der Universität Bamberg aus dem Jahr 2004 folgerte nach Befragungen von Bundes- und Landespolizisten, dass "die verbreitete These, dass pyramidal-hierarchisch strukturierte mafiöse Organisationen das Geschäft dominieren und diese auch im Drogenhandel wie im Prostitutionsgeschäft tätig seien", nicht zutreffe. "Schlechtes Image können sich die meisten Schleuser gar nicht leisten", sagt Fred. "Die erbringen ja eine Dienstleistung. Und wenn sie Tote produzieren, bleibt die Kundschaft aus."

"Es gibt für Flüchtlinge keinen Weg, legal zu kommen"

Noch einmal: Ja, es gibt auf diesem rabenschwarzen Wachstumsmarkt skrupellose Verbrecher, die aus der Zwangslage der Flüchtlinge so viel Kapital wie möglich schlagen. Aber es gibt eben auch das Dilemma genau dieser Zwangslage. Fred drückt es so aus: "Es gibt für Flüchtlinge keinen Weg, legal nach Deutschland zu kommen. Aber Hannah Arendts Credo, jeder Mensch habe das Recht auf Rechte, gilt in meinen Augen auch heute." Also bleibt den meisten Flüchtlingen keine andere Wahl, als sich Schleusern anzuvertrauen.

Apropos Hannah Arendt: Ihre Forderung nach "einem einzigen Menschenrecht", dem "Recht, Rechte zu haben", entwickelte sie in Anbetracht all der Menschen, die auf der Flucht vor den Nazis ihre Staatsbürgerschaft verloren hatten und damit zu Gesetzlosen geworden waren, Leute wie Walter Benjamin, Max Ernst oder Hannah Arendt selber, die auf ihrem Weg in die Freiheit auf Gedeih und Verderb auf Fluchthelfer, pardon: Schlepper- und Schleuserbanden angewiesen waren. Die damaligen Helfer, die Pässe fälschten, Schleichwege suchten, Beamte bestachen, wurden oft in undifferenzierter Weise kriminalisiert. Ohne diese damals kriminellen Aktionen wäre die Zahl der NS-Opfer aber noch weit höher als ohnedies.

Nur weil sich Menschen schuldig machten, konnten Zehntausende gerettet werden. Alfred Polgar drückte es 1938 auf der Flucht vor den Nazis so aus: "Ein Mensch wird hinterrücks gepackt und in den Strom geworfen. Er droht zu ertrinken. Die Leute auf beiden Seiten des Stroms sehen mit wachsender Beunruhigung den verzweifelten Schwimmversuchen des Ertrinkenden zu, denkend: Wenn er sich nur nicht an unser Ufer rettet."

"Das Mittelmeer ist tödlicher als die Mauer"

Hanna L. wurde als "Kopf einer internationalen Bande" verurteilt. Hanna hat 30 Jahre in einer Essener Baufirma gearbeitet und nie zuvor geschleust oder sich etwas zu Schulden kommen lassen. Der Journalist Stefan Buchen hat den Fall in seinem lesenswerten Buch "Die neuen Staatsfeinde" rekonstruiert und kommt zu dem Schluss, dass "Polizei und Justiz sich in einen unheilvollen Positivismus verstrickt haben. Blind für die Hintergründe, wollen sie nur Rechtsnormen durchsetzen."

Was soll man zuletzt sagen gegen das Argument einiger Kritiker, man könne die Arbeit der DDR-Fluchthelfer nicht mit heutiger Schleuserarbeit vergleichen? Schließlich habe es damals eine tödliche Grenze gegeben, während doch heute jeder Asylantrag genau geprüft werde?

Da muss Burkhard Veigel am Telefon lachen: "Die kommen ohne Schleuser ja nie dazu, einen Asylantrag zu stellen. Das Mittelmeer ist tödlicher als die Mauer." Veigel ist heute 80 Jahre alt, und er sagt: "Ich sehe keinen Unterschied zwischen dem, was ich gemacht habe und dem, was ein syrischer Fluchthelfer macht. Wenn ein Mensch in Not ist, hat er ein eigenes Gesetz. Und wenn ihm kein anderer hilft, müssen wir das eben tun."

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