Schikanen und Druck:"In Zukunft ohne Betriebsrat"

Arbeitnehmervertreter geraten in Firmen zunehmend unter Druck. Gewerkschaften fordern nun, die Gesetze zu ihrem Schutz zu verschärfen

Von Detlef Esslinger

Der Mann betreibt eine Firma, die sich mit Korrosionsschutz beschäftigt, aber möglicherweise beherrscht er noch eine andere Technik: den Mitarbeitern Angst einzujagen. Also gab es vor ein paar Tagen einen Aushang in der Fabrik. Der Betriebsrat habe sich im Fernsehen negativ über die Firma geäußert. "Wir werden demnächst aufgrund dessen weitere Aufträge verlieren, und es ist davon auszugehen, dass für dieses Jahr 30-40 Arbeitsplätze wegfallen."

Eine beliebte Floskel in Zeitungsartikeln lautet dann, dass dieses oder jenes "kein Einzelfall" sei. Für Edeltraud Glänzer, die stellvertretende Vorsitzende der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), ist es aber keine Floskel, sondern ein Erfahrungswert. Es gibt Firmen, in der Regel solche, die von Inhabern geführt werden, die betrachten Betriebsräte als eine Form der Enteignung - mal, weil sie Alleinherrscher bleiben wollen, mal vielleicht auch, weil eine Gewerkschaft gleich ihre rabiatesten Vertreter geschickt hatte. Meistens ist aber klar, wer jeweils die Verlierer in den Auseinandersetzungen sind: diejenigen Arbeitnehmer, die im Betriebsrat mitmachen wollen. In Norddeutschland wurde bei einem Verpackungshersteller ein Betriebsrat mit 15 Kündigungen überzogen. In Schwaben ging es einer Firma aus der Eisenbahnbranche angeblich so schlecht, dass sie das Weihnachtsgeld strich. Aber es waren noch 47 000 Euro da, um eine Detektei auf den Betriebsratschef anzusetzen. IG BCE-Vize Glänzer sagt: "Solche Schikanen sind leider typisch." Sie fordert deshalb, die Gründung von Betriebsräten zu erleichtern, ihren Schutz zu verstärken sowie die Sanktionen für Arbeitgeber zu verschärfen, die Betriebsräte kujonieren.

Es gibt zu wenig Polizisten und Staatsanwälte, die sich mit dem Arbeitsrecht auskennen

Auf dem Papier sieht die Sache eindeutig aus. Die Paragrafen des Betriebsverfassungsgesetzes sind klar formuliert. Paragraf 1: "In Betrieben mit ... mindestens fünf ... Arbeitnehmern ... werden Betriebsräte gewählt." Paragraf 119: "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Wahl des Betriebsrats . . . behindert." In der Praxis gelingt es aber immer wieder Firmen, Betriebsräte zu verhindern, ohne den Paragrafen 19 fürchten zu müssen. Der Grund dafür: Weil er über die Jahrzehnte nur selten angewandt wurde, gibt es nur wenige Polizisten und Staatsanwälte, die sich damit auskennen. Und weil sich nur wenige Polizisten und Staatsanwälte damit auskennen, ermitteln sie nur selten.

Poststreik

Die Gründung von Betriebsräten soll erleichtert und ihr Schutz verstärkt werden, fordert Gewerkschafterin Glänzer.

(Foto: Ralf Hirschberger/dpa)

Die Gewerkschafterin Glänzer fordert daher, Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten - also Teams, die auf das Thema spezialisiert werden und Fachkenntnis erwerben. Auch sollten die Fälle nach Meinung der Gewerkschaft anschließend nicht länger vor den Amts- oder Landgerichten, sondern vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Bisher sind die nur für Kündigungsprozesse zuständig; also wenn ein Unternehmer jemanden loswerden will, weil er einen Betriebsrat gründen will. Dann werden schnell Gründe konstruiert; im Falle des norddeutschen Verpackungsherstellers muss sich derzeit eine Betriebsrätin des Vorwurfs erwehren, Kollegen geschlagen zu haben. Die Arbeitsrichter kennen die Materie und verfügen deshalb über die Fähigkeit, die Dinge auch einschätzen zu können. "In Sonntagsreden werden Betriebsräte stets hochgelobt", sagt Glänzer, "aber wenn's konkret wird, macht sich dies oft nicht bemerkbar."

Geht es nach ihr, müsste vor allem der Paragraf 20 des Betriebsverfassungsgesetzes erweitert werden. Da steht bisher: "Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern." Da steht aber bisher nicht, was die konkrete Folge wäre, wenn es ein Arbeitgeber doch tut oder versucht. Die Folge ist, dass viele Arbeitgeber hier größte Kreativität entwickeln; es gibt Anwaltskanzleien, die Seminare mit dem Titel "In Zukunft ohne Betriebsrat" anbieten und ihre Klienten über "Strategische Planung einer Kündigung" informieren. Glänzer fordert daher, das Gesetz um einen Paragrafen 20a zu erweitern: "Wer die Wahl eines Betriebsrats behindert, die Behinderung aktiv fördert oder unterstützt, wird mit einem Ordnungsgeld nicht unter 20 000 Euro belegt". Sie sagt, die Sanktionen müssten "spürbar über den üblichen Sätzen für Rechtsverstöße" liegen.

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