SZ: Schily hat den deutschen Stellen nicht die Auskünfte gegeben, die die gebraucht hätten. Er hätte der im Entführungsfall El Masri ermittelnden Staatsanwaltschaft sagen können: Ja,. Es stimmt, der Mann ist entführt worden. Stattdessen musste der Staatsanwalt in München aufwendige Haarproben machen und sich über Monate hinweg durch Akten lesen.

Schäuble, dpa

Der neue Innenminister Wolfgang Schäuble. (© Foto: dpa)

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Schäuble: Jetzt treiben Sie wiederum Spekulationen. Sie können nicht unterstellen, dass der amerikanische Botschafter Herrn Schily genau gesagt hat, el Masri war in Afghanistan.

SZ: Könnte es sein, Herr Minister, dass es zwei verschiedene Kategorien von Deutschen gibt, nämlich Deutsche, die schon immer deutsch waren, und Deutsche, die eingebürgert worden sind - und dass der deutsche Staat seine Schutzpflicht bei solchen eingebürgerten Deutschen nicht so besonders ernst nimmt? Sind eingebürgerte Deutsche Deutsche zweiter Klasse?

Schäuble: Nein, das sind sie nicht.

SZ: Sie bleiben noch fünf Jahre nach ihrer Einbürgerung im Ausländerzentralregister eingetragen. Das ist so seit dem Sicherheitspaket Schily II. Warum?

Schäuble: Diese Daten bleiben nicht im Ausländerzentralregister gespeichert; siewerden unverzüglich gelöscht. Die Daten bleiben nur in den dezentralen, von den einzelnen Ausländerbehörden geführten Ausländerdateien für die Dauer von fünf Jahren gespeichert, weil diese Daten auch nach der Einbürgerung für polizeiliche und ausländerrechtliche Zwecke von Bedeutung sein können.

SZ: Der deutsche Staat kümmert sich um seine Bürger, wenn die Ausland sind, wenn ihnen etwas Schlechtes geschieht. Was ist das im Fall Zamar, was ist das im Fall el-Masri? Zamar sitzt noch immer im Syrien im Loch. Ich habe nicht Gefühl, dass sich da irgendjemand kümmert.

Schäuble: Da müssen Sie ins Auswärtige Amt gehen. Für die konsularische Betreuung ist der Bundesinnenminister nicht zuständig.

SZ: Um einen Müller oder Maier, gar um einen von Bismarck hätte man sich anders gekümmert als um einen el-Masri oder Zamar. Also die Frage einfach nochmal: Gibt es Unterschiede in der Behandlung?

Schäuble: Von Rechts wegen darf es sie nicht geben. Und ich habe keinen Anhaltspunkt, dass es sie tatsächlich gibt. Aber im Fall Zamar haben wir es ja nun mit demVerdacht auf Verstrickungen in schlimmste terroristische Aktivitäten zu tun. Und da können Sie auch Maier heißen, da müssen Sie nicht Zamar heißen - da werden Sie nicht im Hotelzimmer mit Whirlpool untergebracht.

SZ: Seit fünfzehn Jahren fordern Sie den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Es gibt keine Mehrheit dafür, warum lassen Sie es nicht?

Schäuble: Weil wir das brauchen. Es will doch niemand, ich schon gar nicht, Panzer vor Fußballstadien oder Bahnhöfe stellen. Das ist ja alles Unsinn. Aber: Im Zuge der Fußballweltmeisterschaft beispielsweise werden wir eine große Anspannung der Polizeikräfte der Länder und des Bundes haben. Sie können sich leicht vorstellen, was passiert, wenn an irgendeinem Platz eine Rucksackbombe hochgeht! Warum sollten wir den Objektschutz nicht vorübergehend, zur Entlastung der Polizei, von der Bundeswehr machen lassen - Stadien, Flughäfen, Mannschaftsquartiere.

SZ: Sie wollen dazu vor der Fußball-WM das Grundgesetz ändern?

Schäuble: Zunächst warten wir einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz ab.

SZ: Ein anderes Thema. Das Zuwanderungsgesetz hat die Erwartungen nicht erfüllt: Zweihunderttausend Menschen, überwiegend bestens integriert, leben in Deutschland nach wie vor wie im Wartesaal, sie sind lediglich geduldet, haben keinen gesicherten Status. Da sind etwa die Kinder von Flüchtlingen hierzulande groß geworden, haben in Deutschland ihre Heimat, haben hier Schule und Abitur gemacht - und jetzt dürfen sie nicht studieren, weil sie nur geduldet sind, also keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben. Wollen Sie diese Menschen wirklich verstoßen? Die Innenministerkonferenz hat jüngst eine Bleiberechts-Regelung vertagt.

Schäuble: Wir prüfen, und zwar intensiv. Bleiberechtsregelungen sind einstimmige Vereinbarungen der Bundesländer. Noch gibt es unterschiedliche Positionen. Wir wollen über diese Fragen keine Kontroversen mehr, sondern sie einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Die Zeit dafür ist noch nicht ganz reif. Das Zuwanderungsgesetz ist erst elf Monate in Kraft. Ich will keine Konfrontation. Wir brauchen eine gemeinsame Lösung, weil nur das ein befriedendes Signal ist gegenüber den Menschen ausländischer Abstammung wie gegenüber den Menschen nicht ausländischer Abstammung.

SZ: Haben die Zehntausende von ausländischen Kindern, die hier aufgewachsen sind und hier ihre Heimat haben, in Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einen Fürsprecher?

Schäuble: Es ist in Regierungsverantwortung oft eine ganz schwierige Aufgabe, über dem Einzelfall nicht auch die generelle Situation aus dem Blick zu verlieren. Man muß Mitleid mit dem individuellen Schicksal haben, aber eben auch die Notwendigkeit der Gewährleistung von Sicherheit und friedlichem Zusammenleben für die Gesamtheit sehen. Meine Großmutter, das war eine Schwäbin, hat gelegentlich den Satz gesagt hat: Gutmütigkeit ist oft nahe bei der Liederlichkeit. Wenn Sie den Kindern das Aufenthaltsrecht geben, müssen Sie es den Eltern auch geben ...

SZ: Wäre das, nach zehn bis zwanzig Jahren in Deutschland so liederlich?

Schäuble: Jeder von uns hat die zwei Seelen in der Brust. Die werden wir miteinander versöhnen. Ich bin sicher, dass wir das große Ziel der Integration, also der Verbesserung des friedlichen, toleranten, offenen Zusammenlebens in unserem Land erreichen.

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(SZ vom 16.12.2005)