Im Prozess gegen die Sauerland-Zelle hat die Bundesanwaltschaft einen weiteren Mann im Visier. Er soll geholfen haben, die geplanten Anschläge vorzubereiten.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat gegen einen fünften Mann der Sauerland-Gruppe beim Bundesgerichtshof (BGH) Haftbefehl beantragt. Er richte sich gegen Mevlüt K. wegen der Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung und sei am vergangenen Donnerstag gestellt worden, bestätigte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft am Samstag Berichte der Magazine Der Spiegel und Focus.
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Fehlte beim Sauerland-Prozess jemand auf der Anklagebank? Die Staatsanwaltschaft hat nun Haftbefehl gegen einen fünften Mann beantragt. (© Foto: Getty)
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Eine Entscheidung des Ermittlungsrichters stehe noch aus. Der 30 Jahre alte Türke stehe im Verdacht, den vier Mitgliedern der "Sauerland-Zelle" geholfen zu haben, 26 Sprengzünder für eine geplante Anschlagsserie nach Deutschland zu schaffen. Gegen den Ludwigshafener werde seit Dezember 2007 ermittelt.
Der Spiegel berichtete, K. werde unter anderem durch Aussagen des Sauerland-Angeklagten Atilla Selek belastet. Ohne die Hilfe von K. hätte er "es nicht geschafft", sagte Selek dem Bericht zufolge. K. habe in Istanbul als Anlaufstelle für Islamisten fungiert, die in Tschetschenien hätten kämpfen wollen.
Bei einem Treffen mit Selek habe K. diesen mit Insiderwissen beeindruckt, das er offensichtlich von staatlichen Stellen bezogen habe. Mevlüt K. mache "ganz gefährliche Sachen" mit Geheimdiensten, habe Selek in seiner Aussage erklärt. Seit längerem wird spekuliert, dass K. für den türkischen Geheimdienst arbeitet. Ermittler vermuten den 30-Jährigen in der Türkei.
Laut Focus belasteten die Sauerland-Angeklagten in ihren Aussagen mehr als zehn Radikale aus der deutschen Dschihad-Szene. Zum Teil hätten diese sich bereits in Terror-Lager abgesetzt, hieß es.
Der Rechtsanwalt von Daniel Schneider, Johannes Pausch, sagte dem Magazin zufolge, er rechne für seinen Mandanten und die anderen Angeklagten trotz der umfangreichen Geständnisse mit Haftstrafen in Höhe von mindestens zehn Jahren. "Außer bei Selek werden wir kaum Urteile im einstelligen Bereich haben", wird Pausch zitiert.
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(AP/dpa/gal)
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