Verfassungstreue gehöre zu den Eignungsvoraussetzungen eines Bezirksschornsteinfegers, entschied eine Behörde in Sachsen-Anhalt in einem Präzedenzfall.

Ein Bezirksschornsteinfeger aus Sachsen-Anhalt ist wegen seines rechtsextremistischen Engagements aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden. Das Landesverwaltungsamt in Halle begründete die Entscheidung mit "fehlender persönlicher Zuverlässigkeit des Betroffenen".

Schornsteinfeger; dpa

Ein Bezirksschornsteinfeger handelt im Auftrag des Staates (© Foto: dpa)

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Als Beleg wurde angeführt, dass der Schornsteinfeger wiederholt an Veranstaltungen teilgenommen habe, auf denen rechtsradikale Gruppen des Mörders vom Außenminister der Weimarer Republik, Walter Rathenau, gedenken.

Nach früheren Angaben des Innenministeriums ist der Schornsteinkehrer nicht Mitglied der NPD, aber Mitglied der NPD-Kreistagsfraktion und "eindeutig" Rechtsextremist. Der Mann sei Stadtrat in Laucha und betreue den Fußball-Nachwuchs in einem Sportclub.

Die Entscheidung bedeutet für den Betroffenen kein Berufsverbot: Einfache handwerkliche Tätigkeiten als Schornsteinfeger darf er weiterhin ausüben, soweit es keine dem Bezirksschornsteinfeger obliegenden Aufgaben sind.

Ein Bezirksschornsteinfeger handele in dem ihm zugewiesenen Kehrbezirk im Auftrag des Staates, übe dort hoheitliche Rechte aus und habe praktisch Zugang zu allen Geschäfts- und Wohnräumen. Die Verfassungstreue gehöre zu den Eignungsvoraussetzungen eines Bezirksschornsteinfegers, betonte die Behörde.

Bei der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit und der Berufsfreiheit mit anderen Rechtsgütern habe der Schutz der funktionierenden öffentlichen Verwaltung die Interessen des Einzelnen überwogen, hieß es.

Der Schornsteinfeger hat die Möglichkeit, den Widerruf vor dem Verwaltungsgericht Halle anzufechten.

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(AP/beu/bica)