Verfassungstreue gehöre zu den Eignungsvoraussetzungen eines Bezirksschornsteinfegers, entschied eine Behörde in Sachsen-Anhalt in einem Präzedenzfall.
Ein Bezirksschornsteinfeger aus Sachsen-Anhalt ist wegen seines rechtsextremistischen Engagements aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden. Das Landesverwaltungsamt in Halle begründete die Entscheidung mit "fehlender persönlicher Zuverlässigkeit des Betroffenen".
Ein Bezirksschornsteinfeger handelt im Auftrag des Staates (© Foto: dpa)
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Als Beleg wurde angeführt, dass der Schornsteinfeger wiederholt an Veranstaltungen teilgenommen habe, auf denen rechtsradikale Gruppen des Mörders vom Außenminister der Weimarer Republik, Walter Rathenau, gedenken.
Nach früheren Angaben des Innenministeriums ist der Schornsteinkehrer nicht Mitglied der NPD, aber Mitglied der NPD-Kreistagsfraktion und "eindeutig" Rechtsextremist. Der Mann sei Stadtrat in Laucha und betreue den Fußball-Nachwuchs in einem Sportclub.
Die Entscheidung bedeutet für den Betroffenen kein Berufsverbot: Einfache handwerkliche Tätigkeiten als Schornsteinfeger darf er weiterhin ausüben, soweit es keine dem Bezirksschornsteinfeger obliegenden Aufgaben sind.
Ein Bezirksschornsteinfeger handele in dem ihm zugewiesenen Kehrbezirk im Auftrag des Staates, übe dort hoheitliche Rechte aus und habe praktisch Zugang zu allen Geschäfts- und Wohnräumen. Die Verfassungstreue gehöre zu den Eignungsvoraussetzungen eines Bezirksschornsteinfegers, betonte die Behörde.
Bei der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit und der Berufsfreiheit mit anderen Rechtsgütern habe der Schutz der funktionierenden öffentlichen Verwaltung die Interessen des Einzelnen überwogen, hieß es.
Der Schornsteinfeger hat die Möglichkeit, den Widerruf vor dem Verwaltungsgericht Halle anzufechten.
(AP/beu/bica)
Führungsstreit der Linken
Hallo Verleihnix1:
Hier geht es doch gar nicht um Schornsteinfeger. Was machen wir mit dem Ableser von Strom- und Wasseruhr. Diese Leute kommen auch ins Haus. Müssen die Leute alle ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen oder ihre Gesinnung vor betreten äussern ?
Wen soll der Schornsteinfeger von seiner Gesinnung überzeugen?
Solange er sich an die Vorgaben seines AG hält, keine Beschwerden wegen seiner Arbeitsweise erhält, sowie nicht vorbestraft ist, halte ich ein Berufsverbot mit unserer Verfassung nicht vereinbar.
Demokratie besteht nicht in Verboten sondern im Diskutieren und Überzeugen. Aber unsere GroKo überzeugt mit ihren von Lobbyisten geschriebenen Gesetzen immer weniger Menschen.
Wenn Sie Hass auf Schornsteinfeger haben, mach Sie doch bitte eine "Schornsteinfegerhaßseite" im Internet auf, aber hören Sie doch auf, uns mit Ihren angeblich so bösen Erfahrungen mit diesem Berufsstand zu nerven.
Rosa Luxemburg sagte: "Freiheit ist immer die Freiheit der anders Denkenden".
Sie reklamierte damit für sich und andere das Recht, gegen eine mehrheitlich andere Meinung oder auch Lebensweise frei ihre eigene Meinung sagen zu können und danach zu leben.
Dieser Anspruch hat an Aktualität nicht verloren, im Gegenteil. Wer die heutigen Verhältnisse in unserem Land beobachtet, der sieht, wie die Regierung das Staatsvolk immer mehr um seine eigene Meinung und seine politische Willensbildung bringen will.
Schäuble ist das abschreckendste Beispiel hierfür.
......So wenig ich NPD-ler mag, ich muß mich damit abfinden, daß diese Partei
zugelassen ist.
Und deswegen ist es Unrecht, und wird nach meiner festen Überzeugung auch einer rechtlichen Überprüfung in der nächsten Instanz nicht standhalten, jemandem quasi Berufsverbot zu geben, nur weil einem dessen politische Überzeugung nicht paßt.
Das ist eines Rechtsstaates (???) nicht würdig.
Über die Konsequenzen eines solchen Urteils, falls sich der politische Wind drehen würde, kann man ja einmal nachdenken.
Und im Übrigen macht man hier Personen, die das zuallerletzt verdient haben, auch noch zu Märtyrern mit solch einem Unsinn.
Rosa Luxemburg hat diesen Spruch auch nur von Voltaire "geklaut" - und - ich vermute mal - sich selber, wenn sie denn Gelegenheit gehabt hätte, im Zweifel politisch so verortet wie "schützenkönig" und Andersmeinende geächtet und verfolgt.
Voltaire: "Ich bin nicht Eurer Meinung, aber ich werde darum kämpfen, dass Ihr Euch ausdrücken könnt."
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