Dank eines Landtagsabgeordneten hatte eine Frau in Sachsen-Anhalt jahrelang zwei Vollzeit-Jobs - gleichzeitig. Jetzt könnte die Staatsanwaltschaft ermitteln.

Die Presse in Sachsen-Anhalt kalauert über das "Doppelte Lottchen" - dahinter verbirgt sich jedoch eine Affäre, die für einen CDU-Politiker unangenehme Folgen haben könnte. Der Landtagsabgeordnete Thomas Madl steht unter Betrugsverdacht: Ihm wird vorgeworfen, eine Frau jahrelang sowohl als Mitarbeiterin seines Wahlkreisbüros als auch in einer Verwaltungsgemeinschaft jeweils mit einem Vollzeitjob beschäftigt zu haben.

CDU Sachsen-Anhalt Betrugsverdacht, ddp

Zweifelhafte Geschäfte: Ein Landtagsabgeordneter der CDU in Sachsen-Anhalt hat einer Frau zwei Vollzeit-Jobs besorgt - die sie gleichzeitig ausübte. (© Foto: ddp/Montage: sueddeutsche.de)

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Der Staatsanwaltschaft Halle liegt eine anonyme Anzeige gegen den Parlamentarier vor, wie Oberstaatsanwältin Heike Geyer der Nachrichtenagentur AP sagte. Man prüfe derzeit, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten sei.

Voraussetzung für ein solches Verfahren wegen Betrugs zum Nachteil des Landes und wegen Untreue zum Nachteil der Verwaltungsgemeinschaft wäre allerdings, dass Madls Immunität aufgehoben würde. Ein entsprechender Antrag liegt dem Landtag bisher aber nicht vor, wie eine Sprecherin sagte. Der Landtagspräsident erwartet bis Freitag eine Stellungnahme Madls.

Madl will Verantwortung übernehmen

Wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe hat der CDU-Abgeordnete bereits den Vorsitz im Innenausschuss des Landtages niedergelegt. Er wolle allein die politische Verantwortung übernehmen, "um Schaden von der CDU-Fraktion und vom Landtag insgesamt" abzuwenden, hatte er erklärt.

Madl, der auch ehrenamtlicher Bürgermeister von Löbejühn im Saalekreis ist, soll die betreffende Mitarbeiterin 1991 in der kommunalen Verwaltung angestellt haben, wo sie noch heute tätig ist. Nach seiner erneuter Wahl in den Landtag soll er die Frau ab 2002 zusätzlich in seinem Wahlkreisbüro beschäftigt haben.

Bei beiden Jobs soll es sich um Vollzeitstellen handeln, die eine bezahlt von der Verwaltungsgemeinschaft, die andere vom Land. Laut Abgeordnetengesetz kann jeder Parlamentarier in Sachsen-Anhalt für Mitarbeiter in seinem Wahlkreisbüro rund 2466 Euro monatliches Bruttogehalt aus der Staatskasse beziehen.

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(sueddeutsche.de/AP/mikö)