Saarland:Zum Dank eine fristlose Kündigung

Richter Arne Misol

"Ich habe Bedenken, ob das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde."

Eine Schulleiterin soll ihren Job verlieren, nachdem sie einen Hochstapler enttarnte. Nun wehrt sie sich vor dem Arbeitsgericht.

Von Susanne Höll, Saarbrücken

Elke B. hätte das Spektakel um ihre Person am liebsten längst beendet. "Ich wünschte, es wäre vorbei", sagt die 51 Jahre alte zierliche Frau am Freitag im Foyer des Arbeitsgerichts in Saarbrücken. Ihr Fall ist sicher eines der spektakulärsten Arbeitsgerichtsverfahren, die es derzeit in Deutschland gibt. Bis 2017 leitete die Altenpflege-Expertin die Fachschule bei den Saarländischen Heilstätten (SHG). Dann wurde ihr fristlos gekündigt. Ihr Vergehen: Zusammen mit einer Kollegin hatte sie einen von der Geschäftsführung offenkundig hoch geschätzten Lehrbeauftragten als Hochstapler entlarvt.

Andere Arbeitgeber hätten sich womöglich bei Frau B. bedankt. Die SHG hingegen will sie loswerden, zum Leidwesen etlicher ihrer Kollegen. Gut ein Dutzend von ihnen sind als Zuschauer zu der Verhandlung gekommen. Sie alle kannten den Mann, Edgar S., der beste politische Verbindungen im Saarland gehabt hatte. Er saß im SPD-Landesvorstand und zählte CDU-Politiker zu seinen Freunden, darunter ganz offensichtlich auch Mitglieder der SHG-Chefetage.

Fachlich war Edgar S. aber nicht sonderlich sattelfest. Es kursierten viele Gerüchte im Haus. Frau B., die als Schulleiterin Zugang zu einer Mappe mit Qualifikationsnachweisen der Dozenten hatte, überprüfte zusammen mit einer Mitarbeiterin, ob die Zeugnisse des Mannes echt sein könnten. Sie waren es allesamt nicht. Der Ex-Dozent hatte gelogen und seine Zeugnisse bis hin zu einer Lehrgenehmigung der katholischen Kirche allesamt gefälscht. Edgar S. musste die SHG verlassen, er wurde auch angezeigt. Das Verfahren wegen Urkundenfälschung und Titelmissbrauch ist gegen eine Zahlung von 5000 Euro Strafe mittlerweile eingestellt worden.

Warum dann trotzdem die Trennung von Frau B., und auch von ihrer Mitarbeiterin? Die SHG rechtfertigt dies mit dem Argument, dass sie gegen Datenschutzregeln verstoßen und kein Recht gehabt habe, ohne Wissen und Einwilligung der Geschäftsführung einen Kollegen zu überprüfen. Ihr Anwalt Klaus-Eckhard Walker hält dagegen, seine Mandantin habe die SHG schützen sollen.

Eine gütliche Einigung kam 2017 nicht zustande. Schon damals hatte das Gericht erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung geäußert. Am Freitag sagt Richter Arne Misol: "Ich habe erhebliche Bedenken, ob dabei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde."

Denn natürlich hätte die SHG-Führung mildere Mittel gehabt, um einen datenschutzrechtlich fragwürdigen Umgang der beiden Frauen mit Kollegen-Dokumenten zu maßregeln. Ein strenges Gespräch, vielleicht eine Abmahnung. Damit hätte Frau B. leben können. Eine Kündigung aber will sie nicht hinnehmen, eine fristlose schon gar nicht. Eine Entscheidung in dieser Sache wird vermutlich erst im Sommer fallen. Für ein Urteil fordert Richter Misol von der SHG noch weitere Unterlagen an.

Eine gütliche Einigung? Erst lange nicht. Nun vielleicht doch

Immerhin, nach den klaren Worten des Vorsitzenden zum Aspekt der Verhältnismäßigkeit lenken die Heilstätten, ein großer und renommierter Betrieb im Saarland, nun zumindest ein wenig ein. Man sei mittlerweile bereit, eine gütliche Einigung zu suchen. Die Klägerin will aber auch keine ordentliche Kündigung akzeptieren, sie möchte zumindest einen Auflösungsvertrag und einen Ausgleich für das entgangene Gehalt und ihre Anwaltskosten. Ihr Wunsch, die ganze Angelegenheit alsbald zu den Akten zu legen, bleibt vorerst aber unerfüllt.

Warum sich ihre früheren Chefs, von denen sie vor den leidigen Vorkommnissen noch vergangenes Jahr ein exzellentes Zwischenzeugnis erhalten hatte, auf einmal so sehr gegen sie stellten, kann sie sich, wie sie sagt, bis heute nicht erklären. Andere hingegen können das schon. Die beiden Frauen hätten mit der Enttarnung des Hochstaplers die SHG-Führung blamiert und dortige fragwürdige Amigo-Strukturen offengelegt, mutmaßen Kollegen aus den Heilstätten, die allesamt unter der Affäre leiden. Die Mitarbeiterin von Elke B., der ebenfalls fristlos gekündigt wurde, muss ebenfalls noch einige Monate auf ihren Termin vor dem Arbeitsgericht warten. Die SHG und ihre eigentümlichen Praktiken bleiben bis dahin im Gespräch.

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