Russlands Deal mit Libyen:Schuldenerlass gegen Milliardenverträge

Einen Nutzen für die Wirtschaft - das versprechen sich sowohl Libyen als auch Russland von ihrer jüngsten Vereinbarung.

Im Gegenzug zu Milliarden-Verträgen für russische Firmen hat Russland Libyen Schulden in Höhe von mehr als vier Milliarden Dollar erlassen. Die Schulden aus der Sowjetära seien "rein militärischer" Art, sagte der russische Finanzminister Alexej Kudrin am Donnerstag in Tripolis. Ursprünglich hätten sich die libyschen Schulden auf rund 4,6 Milliarden Dollar (rund 2,9 Milliarden Euro) belaufen, seien aber im Laufe der Verhandlungen auf 4,5 Milliarden Dollar verringert worden.

Der russische Staatspräsident Wladimir Putin äußerte sich "zufrieden" mit dem Ergebnis seines Besuches bei Libyens Staatschef Muammar el Gaddafi. (Foto: Foto: AFP)

Am Mittwoch und Donnerstag hielt sich auch der russische Präsident Wladimir Putin zu einem Staatsbesuch in Libyen auf. Putin äußerte sich "zufrieden" über die Lösung der Schuldenfrage. Dies werde sowohl der russischen als auch der libyschen Wirtschaft nutzen. Welcher Art die abschlossenen Verträge waren, sagte Finanzminister Kudrin nicht.

Der Chef der russischen Bahn, Wladimir Jakunin, gab die Unterzeichnung eines Abkommens im Wert von zwei Milliarden Euro über den Bau einer Eisenbahntrasse bekannt. Die 500 Kilometer lange Strecke zwischen Syrte und Benghasi solle innerhalb von vier Jahren gebaut werden. Vor Putins Besuch hatten Medien von möglichen Geschäften im Rüstungs- und Energiebereich berichtet. Der russische Gasriese Gazprom plant gemeinsame Projekte mit dem italienischen Energieversorger Eni in Libyen.

Zu Zeiten der Sowjetunion war Libyen ein wichtiger Partner des Kreml und einer der Hauptabnehmer sowjetischer Waffen. Nach der Wende wurden die Beziehungen lockerer, ohne dass die Schuldenfrage geregelt wurde. In den vergangenen Jahren hat das ölreiche Russland seine Schulden an westliche Länder schrittweise abbezahlt, aber auch vielen Staaten deren Schulden aus Sowjetzeiten erlassen.

© AFP/dgr/cag - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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