Russland:Strafbar nach Bedarf

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Menschenrechtler in Russland beklagen eine Willkür der Justiz bei der Anwendung der unklar formulierten Extremismus-Paragrafen.

Von Julian Hans, Moskau

Die Tat liegt schon ein wenig zurück, die Justizbehörden der Stadt Perwouralsk nahe Jekaterinburg brauchten etwas Zeit, um den Fall sorgfältig zu bearbeiten. Am 25. Dezember 2013 hatte eine junge Muslimin im Internet Kritik am bevorstehenden Neujahrsfest geübt. Vom Kindergarten an würde gelehrt, nicht Allah anzubeten, sondern den Nikolaus oder sein sowjetisches Pendant Väterchen Frost. Das sei "nichts anderes als Betrug an den Kindern und Erziehung zur Vielgötterei", schrieb Elwira Sultanachmetowa in einem Blog.

Am Montag nun fällte das Gericht sein Urteil: Der Beitrag erfüllt den Tatbestand des Extremismus nach Paragraf 282 des russischen Strafgesetzbuches. Die 23-Jährige muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Damit blieb das Gericht immerhin weit hinter der Forderung der Anklage zurück, die auf zwei Jahre Haft plädiert hatte.

Russische Menschenrechtsgruppen kritisieren schon lange, dass der Vorwurf des Extremismus mehr und mehr genutzt werde, um jegliche Handlungen zu verfolgen, die dem Staat aus irgendeinem Grund nicht geheuer erscheinen. Bisweilen trifft es dabei nicht nur Oppositionelle, sondern völlig Unbedarfte wie die Gegnerin von Väterchen Frost. Die Organisation Sowa (Eule), die seit mehr als einem Jahrzehnt nationalistische und fremdenfeindliche Gruppierungen in Russland beobachtet und rassistische Übergriffe dokumentiert, beklagte 2014 den zunehmenden Missbrauch der antiextremistischen Gesetzgebung, der einerseits der schlechten Vorbereitung der Sicherheitsorgane zuzuschreiben sei - aber auch dem Gesetz selbst.

Die Staatsduma hat es vor einem Jahr verschärft und auf das Internet ausgeweitet. Seitdem drohen schon allein dafür Haftstrafen, wenn man extremistische Inhalte auf Twitter oder Facebook teilt oder auch nur "gefällt mir" anklickt. Was genau unter "Extremismus" zu verstehen sei, haben die Abgeordneten nicht definiert. Seit Februar 2014 kann die russische Zensurbehörde Roskomnadsor ohne Gerichtsentscheid Internetseiten wegen angeblich extremistischer Inhalte blockieren. Mehr als 4500 Adressen stehen inzwischen auf der schwarzen Liste, darunter die Seite des Kreml-kritischen ehemaligen Schachweltmeisters Garri Kasparow und das Portal ej.ru auf dem intellektuelle Debatten geführt werden.

Die "Nachtwölfe" können sich mehr erlauben als die meisten anderen

Im April leitete das russische Ermittlungskomitee ein Strafverfahren wegen Extremismus ein, als im neu eröffneten Edelkaufhaus "Welt der Kinder" direkt neben der Geheimdienstzentrale Lubjanka Spielfiguren in SS-Uniform entdeckt wurden. Eine Hakenkreuzfahne, die vergangene Woche am Moskauer Sitz des Putin-treuen Rockerklubs "Nachtwölfe" hing, hatte indes keine juristischen Konsequenzen.

Selbst in der Kunst werden angebliche Extremisten gejagt. Die Iswestija zitierte vergangene Woche aus einem Schreiben des Kulturministeriums an das Innenministerium mit der Bitte, alle Museen auf mögliche Propaganda für Extremismus zu überprüfen: "In Zeiten, in denen Russland unter Druck steht und von außen Versuche unternommen werden, die Lage in unserer Gesellschaft zu destabilisieren", bedrohten unpatriotische Ausstellungen das Zusammenleben der Nationalitäten und Konfession.

Die junge Muslimin hatte im Übrigen ein russischer Nationalist angeschwärzt. Stepan Tschernogubow war der Justiz nicht unbekannt. Ein Jahr zuvor war er selbst wegen extremistischer Äußerungen verurteilt worden.

© SZ vom 19.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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