Russlands Oberstes Gericht hat am Samstag die Beschwerde des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny () gegen seinen Ausschluss von der Präsidentschaftswahl im März abgelehnt. Zuvor hatte das Gericht die Entscheidung der Wahlkommission bestätigt. Diese hatte den Ausschluss mit der Verurteilung Nawalnys zu einer Bewährungsstrafe begründet. Sein Wahlkampfteam will russischen Agenturen zufolge den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Zudem werde er vor Russlands Verfassungsgericht ziehen.
Russland:Nawalny-Ausschluss bestätigt
Das Oberste Gericht hat die Beschwerde des Kreml-Kritikers gegen seinen Ausschluss von der Präsidentschaftswahl abgelehnt.
© SZ vom 08.01.2018 / Afp - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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