Russland-Affäre:Bericht: Sonderermittler könnte Trump in den kommenden Wochen befragen

Donald Trump

Die Russland-Affäre lässt Donald Trump (hier bei einem Stadionbesuch) nicht los.

(Foto: AP)
  • Einem Bericht der Washington Post zufolge hat Sonderermittler Mueller Trumps Anwälte über seine Pläne in Kenntnis gesetzt.
  • Die Anwälte des Präsidenten sollen derzeit auf eine schriftliche Befragung zur Russland-Affäre hinwirken. Experten bezweifeln allerdings, dass sich Mueller darauf einlässt.
  • Trump hatte sich zu einer Aussage bereiterklärt - vergleichbare Fälle der Vergangenheit zeigen, dass Präsidenten im Zweifelsfall gar keine andere Wahl haben, als zu kooperieren.

US-Sonderermittler Robert Mueller will einem Zeitungsbericht zufolge bei seinen Untersuchungen zur Russland-Affäre auch US-Präsident Donald Trump anhören. Mueller habe Trumps Anwälte über seine Pläne informiert, berichtete die Washington Post unter Berufung auf eine Person aus dem Umfeld des Präsidenten. Trump könnte schon in den kommenden Wochen befragt werden.

Seine Anwälte sollen derzeit beraten, ob es die Möglichkeit gibt, ein persönliches Gespräch zu vermeiden oder es zumindest eng zu begrenzen. NBC News zufolge geht es zunächst um die Frage, ob Mueller Trump persönlich befragen würde und welche rechtliche Grundlage eine solche Befragung eines amtierenden Präsidenten hätte. Auch Ort, Dauer und Themen eines möglichen Treffens werden derzeit von Trumps Anwälten abgesteckt. Lieber wäre den Rechtsbeiständen des Präsidenten demnach aber ein schriftliches Interview.

Experten halten es für unwahrscheinlich, dass sich Mueller darauf einlässt. Renato Mariotti, ein ehemaliger Federal Prosecutor (vergleichbar in etwa mit der Staatsanwaltschaft des Bundes in Deutschland), sagte der Newsseite Vox: "Staatsanwälte interessieren sich für die Antworten eines Befragten in einer eingehenden Befragung, sie wollen nicht, dass Anwälte die Möglichkeit haben, sorgfaltig die Antworten ihres Mandanten vorzufertigen."

Trumps Anwälte kommentieren Medienbericht zunächst nicht

Trumps Anwälte waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Der Anwalt des US-Präsidialamts, Ty Cobb, wollte sich nicht äußern. Aus Respekt vor dem Sonderermittler kommentiere das Weiße Haus die Kommunikation mit dem Büro von Mueller nicht. Auch der Sprecher für den Sondermittler, Peter Carr, lehnte eine Stellungnahme ab.

Mueller geht dem Verdacht nach, dass es während des US-Präsidentschaftswahlkampfs 2016 geheime Absprachen zwischen Russland und Trumps Team gegeben haben soll. Die Regierung in Moskau und Trump weisen dies zurück. Die Ermittlungen zu den Vorgängen betreffen mittlerweile Trumps engste Familien- und Beraterkreise. Im Juni vergangenen Jahres hatte der Präsident gesagt, dass er "100 Prozent" bereit wäre, Mueller seine Version der Ereignisse zu schildern. "Ich wäre froh darüber."

Sollte Trump es sich mittlerweile anders überlegt haben, würde das im Zweifelsfall nichts ändern, schreibt NBC News. Zwar habe sich der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court, noch nie konkret mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Präsident die Aussage in einer laufenden Kriminalermittlung verweigern könne, die seine eigene Person betreffe. Schlicht weil noch kein Präsident diese Frage gestellt habe. NBC zitiert jedoch vergleichbare Fälle der Vergangenheit, in denen das Gericht Präsidenten zur Kooperation verpflichtete.

Nixon und Clinton - der Supreme Court schützt Präsidenten im Zweifel nicht

So machte der ehemalige US-Präsident Richard Nixon im Watergate-Skandal sein Executive Privilege geltend, also sein Recht, bestimmte Informationen zurückzuhalten. Das Executive Privilege schützt den Präsidenten, aber auch andere Regierungsmitglieder davor, interne Dokumente oder Gespräche offenlegen zu müssen, die die nationale Sicherheit oder das Funktionieren der Regierung beeinträchtigen würden. Nixon wollte 1974 verhindern, dass der ermittelnde Staatsanwalt Tonbandaufnahmen aus dem Weißen Haus ausgehändigt bekommt. Der Supreme Court widersprach allerdings Nixons Argumentation und räumte dem laufenden Verfahren und der Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit höhere Bedeutung ein.

Ähnlich urteilte das Gericht 23 Jahre später: Als Ende der 90er eine Frau eine Zivilklage gegen den amtierenden Präsidenten Bill Clinton wegen sexueller Belästigung anstrengte, befand der Supreme Court, dass diese Klage zulässig sei.

Die Russland-Affäre belastet Trump seit Beginn seines Amtsantritts vor knapp einem Jahr. Im Raum steht die Frage, ob er oder Personen aus seinem Umfeld erpressbar sein könnten oder sich gesetzeswidrig verhalten haben. Anfang dieses Monats verklagte der Ex-Wahlkampfleiter von Trump, Paul Manafort, Mueller. Er überschreite mit seiner Untersuchung seine Autorität und müsse in die Schranken gewiesen werden.

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