Ruhegeld der Bundespräsidenten:SPD will Christian Wulffs Rente halbieren

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Im März 2012 trat Christian Wulff als Bundespräsident zurück - nach knapp 20 Monaten. Nun wird wieder über seine Altersbezüge diskutiert. 

(Foto: dapd)

Die SPD will die Altersbezüge der Bundespräsidenten kürzen, sofern sie weniger als zehn Jahre im Amt waren. Das beträfe insbesondere das Ruhegeld von Christian Wulff. Noch im Dezember will die SPD-Bundestagsfraktion nach SZ-Informationen einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen.

Von Susanne Höll, Berlin

Die SPD startet einen Anlauf, um die Altersbezüge der Bundespräsidenten zu kappen - darunter auch das Ruhegeld des ehemaligen Staatsoberhauptes Christian Wulff. Noch im Dezember und somit vor der Landtagswahl in Niedersachsen im Januar will die SPD-Bundestagsfraktion nach Worten ihres Innen-Experten Michael Hartmann im Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen. Danach sollen nur noch die Präsidenten die vollen Ruhegelder von alsbald 217.000 Euro im Jahr bis zum Lebensende erhalten, die volle zwei Perioden, also insgesamt zehn Jahre, im Amt waren.

Staatsoberhäupter, die nur eine Wahlperiode amtierten, sollen 75 Prozent dieser Summe erhalten. Wer - wie Wulff - bereits vorher ausscheidet, soll nur noch Anrecht auf die Hälfte der vollen Bezüge haben. Anlass für die SPD-Initiative war der Rücktritt Wulffs, der sein Amt im Februar 2012 nach knapp zwanzig Monaten niedergelegt hatte. Die Höhe seiner Ruhebezüge hatte eine lebhafte öffentliche Diskussion ausgelöst.

In dem SPD-Antrag heißt es dazu, eine ungekürzte Versorgung der Alt-Präsidenten vor der Pensionsgrenze und ohne Mindest-Amtszeit widersprächen "den gemeinsamen Grundsätzen aller staatlichen Versorgungssysteme". Die Neuregelung soll nicht allein für die Zukunft gelten, sondern rückwirkend - und damit auch für Wulff. Die Bezüge der Alt-Präsidenten, die keine zwei Perioden aktiv waren, sollten entsprechend ihrer Amtszeit schrittweise gekappt werden.

Die SPD hatte bereits einmal versucht, die Sach- und Personalleistungen für Wulff zu beschneiden, war aber am Widerstand von Union und FDP gescheitert. Der zuständige Haushaltsausschuss des Bundestages hatte es im November abgelehnt, Wulff Büros und Personal nachträglich zu kürzen. Beschlossen wurde allerdings, dass künftige Präsidenten und Kanzler nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt nur noch maximal vier Mitarbeiter in ihren Berliner Büros bezahlt bekommen.

Auch dem neuen SPD-Begehren wird im Bundestag zunächst kein Erfolg beschieden sein. Die Union lehnt es ab. Deren Haushaltsexperte Norbert Barthle sagte, CDU und CSU wollten nichts an den Ruhestandsbezügen ändern, "schon gar nicht rückwirkend und in dieser Legislatur". Das wäre "verfassungswidrig, nichtig und auch politisch zweifelhaft".

Er warf der SPD vor, mit ihren Vorschlägen von der Debatte zu den Nebeneinkünften von Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück ablenken zu wollen. Auch die Grünen sehen den Antrag kritisch. Zwar gebe es weiteren Reformbedarf bei den Bezügen der Altpräsidenten und der Ausstattung auch von Altkanzlern, sagte der grüne Innen-Experte Konstantin von Notz. Gegen nachträgliche Kürzungen gebe es aber Bedenken.

Der Sozialdemokrat Hartmann wies die Einwände zurück. Nachträgliche Änderungen seien nicht verfassungswidrig. Diejenigen, die nach Wulffs Rücktritt Änderungen verlangt hätten, forderte er auf, Farbe zu bekennen. "Die SPD will eine ernsthafte Debatte, und man kann mit uns über vieles reden", sagte er.

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