War Murat Kurnaz nicht doch ein gefährlicher und gewalttätiger Islamist? Wie Kanzleramt, Innenministerium und BND noch im Jahr 2005 die Heimkehr des Bremer Türken nach Deutschland verhinderten.
Herbst 2005: Angela Merkel hatte die Wahl gewonnen und die Übernahme der Amtsgeschäfte durch die Christdemokratin stand kurz bevor. In dieser Zeit des Übergangs beschäftigten sich die wichtigsten Häuser der rot-grünen Bundesregierung - das Innenministerium, das Kanzleramt und das Auswärtige Amt (AA) - noch einmal mit einer alten Personalie, die schon so viel Ärger gemacht hatte: ,,Betr.: Guantanamo-Häftling Murat Kurnaz'' ist ein vertraulicher Vermerk des AA vom 26. Oktober 2005 überschrieben.
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Kurz wird die Geschichte des gebürtigen Bremers beschrieben, der zwar einen türkischen Pass habe, aber in Deutschland ,,stark'' verwurzelt sei. Deshalb werde er auch von der deutschen Botschaft in Washington konsularisch betreut.
Es könne ,,nicht ausgeschlossen werden'', schreibt der Beamte, dass ,,K. nach neuerer US-Praxis'' unter Umständen ,,in einigen Wochen oder Monaten freigelassen wird''. Für den Chef des Kanzleramtes, Frank-Walter Steinmeier, aber auch für das von Otto Schily geleitete Innenministerium sei klar, dass eine Rückkehr in die deutsche Heimat ,,nicht zuzulassen'' sei.
Deutsche Sicherheitsbehörden seien deshalb befragt worden, ob sie etwas gegen Kurnaz vorliegen hätten und die Antwort war für die Regierung nicht befriedigend. Nach ,,informeller Einschätzung'' der für die Koordinierung der Nachrichtendienste zuständigen Abteilung 6 des Kanzleramtes reichten die Erkenntnisse nicht aus, um ,,die Wiedereinreise mit Aussicht auf rechtlichen Bestand'' zu verhindern. Das sehe auch der Chef des Kanzleramtes so, also der heutige Außenminister Steinmeier (SPD).
Punkt 4 des Vermerks: Das ,,Bundesinnenministerium, beziehungsweise BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz) hoffen jetzt, von US-Seite weitere Informationen gegen K. zu bekommen, die den Verdacht der Unterstützung im internationalen Terrorismus erhärten. Derzeit läuft eine Anfrage der Sicherheitsbehörden an die US-Seite''.
Übersetzt heißt das: Die rot-grüne Regierung wollte mit aller Macht verhindern, dass der gebürtige Bremer zurückkam. Irgend etwas Belastendes musste doch gegen ihn zu finden sein. War er nicht doch ein gefährlicher und gewalttätiger Islamist?
In den geheimen Archiven der alten Regierung lag der Bericht eines Beamten des Bundesnachrichtendienstes (BND), der mit Kurnaz im Oktober 2002 in Guantanamo gesprochen hatte: ,,Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit'', urteilt dieser, ,,besitzt Kurnaz bei einer Freilassung kein Gefährdungspotential hinsichtlich deutscher, amerikanischer oder israelischer Sicherheitsinteressen''.
Gut zwei Jahre später, am 31. Januar 2005, hatte die US-Bundesrichterin Joyce Hens Green ein Urteil veröffentlicht, in dem sie mehrere Guantanamo-Gefangene freisprach. Besonders ausführlich hatte sie sich in dem Sammelverfahren dem Fall Kurnaz gewidmet. ,,Nirgendwo'' sei ein Beweis dafür erbracht worden, ,,dass Kurnaz selbst einen Selbstmordanschlag plante, gegen die USA kämpfen oder amerikanische Sicherheitsinteressen angreifen wollte''.
Zwar hatte das Pentagon, dem Guantanamo untersteht, in Gesprächen mit deutschen Abgesandten über Kurnaz Geschichten erzählt, als sei er der potentielle Nachfolger Osama bin Ladens, doch die deutschen Sicherheitsbehörden wussten, dass da nichts dran war. Warum dann aber der Versuch, ihm im Herbst 2005 irgendwas anzuhängen, damit er nicht nach Deutschland zurück konnte?
Vom befürchteten ,,Medieninteresse'' ist in vertraulichen Papieren wiederholt die Rede. Fürchtete der Regierungsapparat die Nachricht, dass die US-Behörden bereits im Herbst 2002 den Deutschen angeboten hatten, den harmlosen Kurnaz heimzuschicken und dass die Sicherheitsbehörden und das Kanzleramt dies abgelehnt hatten?
Wenn schon, dann solle er in die Türkei abgeschoben werden, meinten deutsche Beamte. Formulierungen, dass ,,eine Wiedereinreise nach Deutschland nicht erwünscht'' sei, finden sich in Papieren aus den Jahren 2002, 2003, 2004 und auch 2005. Vorsorglich hatte die Bundesregierung im Mai 2004 eine Einreisesperre erlassen, die erst Anfang 2006 gelöscht wurde. Warum?
Aus einem vertraulichen Fernschreiben des AA vom 15. Februar 2005 (Kopie auch für Bundesjustizministerium und Chef Bundeskanzleramt) geht hervor, dass die Regierung von Baher Azmy, dem amerikanischen Anwalt von Kurnaz, darüber informiert worden war, dass es im Fall Kurnaz auf Guantanamo ebenso wie bei anderen Häftlingen zu ,,physischer und psychischer Misshandlung'' gekommen sei.
Eine AA-Notiz vom 11.April 2005 besagt: Eine deutsche Diplomatin habe in Washington einen hohen Mitarbeiter des US-Justizministeriums getroffen und auf dessen Frage, ob die Bundesregierung Kurnaz ,,zurücknehmen würde, äußerte die Botschaftsvertreterin sich nicht''.
Im September 2005 hat ein deutscher Diplomat einem Kollegen gemailt: ,,Es wäre sicher gut, wenn Botschaft Washington nachfragte, auch um unser anhaltendes Interesse zu dokumentieren.'' Auf einem Brief an den deutschen Kurnaz-Anwalt Bernhard Docke vom 22. Dezember 2005 findet sich die handschriftliche Notiz: ,,AL 6: Wenn wir Fall ansprechen, bekommen wir ihn. Bremer Taliban."
Abteilungsleiter 6 im Kanzleramt war der heutige BND-Präsident Ernst Uhrlau. Manches erscheint so unwirklich wie die Handlung einer Kafka-Geschichte: Sogar die CIA war verblüfft. Als die Deutschen 2002 Kurnaz partout nicht haben wollten, sprach der US-Beamte darüber mit einem deutschen Geheimdienstler.
Dieser machte am 4. November 2002 eine Notiz: Der CIA-Mann habe die Vermutung geäußert, die Bundesregierung wolle mit ihrer Entscheidung ,,ihre Bereitschaft demonstrieren, gegen internationale Terroristen mit aller Härte vorzugehen. Im Fall Kurnaz aber hätte eine andere Entscheidung im Interesse der USA gelegen.''
(SZ vom 20.1.2007)
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