Richterwahl am Bundesverfassungsgericht:Lammert stichelt gegen Karlsruhe

Sie verfügen über eine beträchtliche Macht, werden aber quasi hinter verschlossenen Türen ernannt: die Bundesverfassungsrichter. Bundestagspräsident Lammert will deren Wahl nun transparenter machen und dem gesamten Parlament überlassen. Doch sein Vorschlag wirft ein Problem auf.

Wolfgang Janisch

Diesen Ball konnte Norbert Lammert, weil er nun mal gern gegen Karlsruhe stichelt, wirklich nicht liegen lassen. Vor wenigen Monaten hielt das Bundesverfassungsgericht das Neunergremium des Bundestags für zu winzig, um Milliardenhilfen zur Euro-Rettung abzusegnen - vor einigen Tagen indes akzeptierte es jenen Zwölferausschuss, der die Bundesverfassungsrichter wählt.

Dass das Gericht damit in eigener Sache viel laxer ist als anderswo, das hat Lammert süffisant aufgespießt: Gerade weil das Gericht doch so zentral für die europäische Integration sei, sagt er, wäre die Richterwahl besser aufgehoben, wenn sie Sache des gesamten Parlaments wäre.

Nun ist diese höchstrichterliche Schonung des eigenen Wahlverfahrens nicht ganz so schlimm, weil ja ein anderes Verfassungsorgan im Gefüge der Gewaltenteilung die Sache zurechtrücken könnte: der Bundestag selbst. An dieser Stelle wird die Sache freilich kompliziert.

Gewiss, die Wahl der Richter ist intransparent, ihre mangelnde demokratische Legitimation passt nicht zu ihrer beträchtlichen Macht. Nur ist noch niemandem ein Modell eingefallen, das den Vorzug eines transparenten Wahlverfahrens enthielte, aber das Risiko einer breiten öffentlichen Diskussion ausschlösse: dass das höchste Richteramt in den Sumpf politischer Debatten gezogen wird. Das derzeitige Verfahren ist unbefriedigend. Hat Lammert eine bessere Idee? Dann her damit.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: