Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hat das Rauchverbot für rechtswidrig erklärt - die Betreiber kleiner Gaststätten würden massiv belastet.

Das rheinland-pfälzische Rauchverbot in kleinen Kneipen verstößt gegen die Verfassung. Das entschied der Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Koblenz.

Rauchverbot in Rheinland-Pfalz; dpa

Existenzgefährdend für Betreiber kleiner Kneipen - das Verfassungsgericht in Koblenz hat das Rauchverbot gekippt. (© Foto: dpa)

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Die Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten würden in ihrem Recht auf freie Berufsausübung und in ihrer Freiheit zur selbstständigen wirtschaftlichen Betätigung verletzt. Das Rauchverbot belaste die Betreiber kleiner Kneipen in unzumutbarer Weise.

Die kleinen Gaststätten verlieren nach Ansicht des Gerichts mit dem Verbot erheblich an Attraktivität. Sie könnten keinen separaten Raucherraum einrichten. Als Folge sei mit deutlichen, existenzgefährdenden Umsatzrückgängen zu rechnen.

Der Gesetzgeber müsse das Nichtraucherschutzgesetz bezüglich der Ein-Raum-Kneipen bis zum 31. Dezember 2009 neu regeln. Ende Juli hatte das Bundesverfassungsgericht das Rauchverbot in kleinen Kneipen in Baden-Württemberg und Berlin gekippt.

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(dpa/cag/gdo)