Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung stellt unmissverständlich klar: Wenn es um die Freiheit geht, darf ein Rechtsstaat nicht schludern. Das gilt auch für den Umgang mit gefährlichen Straftätern.
Es ist ein Urteil, wie man keines sah. Selten hat man ein so detailliertes Karlsruher Urteil gelesen, selten ein so großes Misstrauen gegen dem Gesetzgeber gespürt, selten eine so präzise Abwägung von Freiheit und Sicherheit gelesen.
Bundesverfassungsgericht: Bundesverfassungsgericht: Sicherungsverwahrung für Schwerkriminelle verfassungswidrig
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Das Verfassungsgericht entlässt gefährliche Täter nicht einfach nach Verbüßung der Haft in die Freiheit, die Öffentlichkeit muss sich also nicht fürchten. Aber das Verfassungsgericht fordert eine viel genauere Prüfung im Einzelfall.
Wenn es um die Freiheit geht, darf ein Rechtsstaat nicht schludern. Die Schutzpflicht des Staates, die Pflicht des Staates also, die Bevölkerung zu schützen, die das Gericht sehr wohl sieht und achtet, kann kein Freibrief sein für Schluderei und keine Entschuldigung für gesetzgeberischen Wirrwarr.
Es ist ein grundstürzendes Urteil, ein revolutionäres Urteil. Das höchste Gericht geht mit der Strafvollzugspolitik der vergangenen zehn, zwanzig Jahre hart ins Gericht. Das Urteil akzeptiert es nicht, dass Rechtspolitik mit Wirtshausparolen gemacht wird.
Es ist ein Urteil, das den Wert von Grundrechten lehrt - und es nicht zulässt, dass man die Freiheitsrechte zu kleiner Münze schlägt. Das Urteil macht klar, dass Gefängnisse nicht Räume des verdünnten Rechts sind. Sicherungsverwahrung ist nicht die deutsche Variante von Guantánamo, bei der man potentiell gefährliche Menschen in Haft lässt, weil man sonst nicht weiß, was man mit ihnen machen soll. Das Urteil macht also klar, dass für die Menschen, die dort einsitzen, das Grundgesetz und seine Grundrechte nicht nur halb gelten. Haft ist keine Institution, bei der und in der man es nicht so genau nehmen muss. Der Gesetzgeber aber hat es seit Jahren nicht mehr genau genommen. Er hat die Gefährlichkeit von Menschen Pi mal Daumen beurteilt, und sie im Zweifel in Haft belassen.
Oft wurde nur das Schild umgedreht, das vor der Zelle hängt: Sicherungsverwahrung statt Strafhaft; und Erstere im Zweifel lebenslänglich. Zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung besteht in der Praxis der Gefängnisse kaum ein Unterschied. Das alles hat die Richter umgetrieben und sie zu einem Urteil veranlasst, das die Rechtspolitiker zwingt, das gesamte System der Sicherungsverwahrung neu zu konstruieren.
Die Richter sind nicht verrückt, sie tun ihre Pflicht - und sie tun sie auf beeindruckende Weise: Sie lassen sich nicht scheuchen von populistischer Maßlosigkeit. Nein, sie machen nicht die Tore der Sicherungsverwahrung einfach auf. Sie sorgen mit Übergangsvorschriften und penibel vorgeschriebenen Prüfungen dafür, dass nach der Haft nur der in Haft bleibt, der psychisch krank und gefährlich ist.
"Wegschließen - und zwar für immer": Das war vor zehn Jahren die Devise von Bundeskanzler Gerhard Schröder; er wollte, dass gefährliche Täter in Haft bleiben, auch wenn sie ihre Strafe abgesessen haben.
Jetzt, nach zehn Jahren, hat das Bundesverfassungsgericht die Antwort darauf gegeben. Das Gericht sagt, sinngemäß: Wegschließen - und zwar für immer. Das Gericht meint aber nicht die Häftlinge, sondern die einschlägigen Gesetze. Sie werden weggesperrt und weggeschlossen. Sie müssen neu geschrieben werden.
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(sueddeutsche.de/mcs)
Bundespräsident Gauck
zuerst vergibt die politik den auftrag an die medien (sat1, pro7, rtl2, rtl, vox, springerpresse u.s.w.) das volk zu verblöden, anschließend richtet sie - die politik - ihre gesetze nach dem nun erreichten wertestandard aus, und beklagt sich anschließend, dass sie vom bundesverfassungsgericht auf den boden der legalität zurück geholt wird.
Wer gibt dem BVG eigentlich dfas Recht, der demokratische gewählten Regierung Fristen zu setzen und sich damit wie eine Nebenregierung aufzuführen???
Die korrekte Antwort der Politik auf die jüngsten Perversionen aus Karlsruhe (es geht schließlich nicht um die Verfassung (die zwar teils lächerlich (die Würde des Menschen ist unantastbar? - man sehe sich die Opfer von U-Bahn-Schlägern oder einfach ein paar Besoffene an, um die Weltfremdheit dieses Paragraphen zu erkennen) aber im Großen und Ganzen tolerierbar ist), sondern um deren Auslegung durch sehr fehlbare Menschen, die durch das Pauken von Gesetzestexten bei Vernachlässigung des logischen Denkens (wofür das Jura-Studium nun einmal bekannt ist) nicht zu verständigen Menschen geworden sind) - die korrekte Antwort einer verantwortungsvollen Politik also wäre: Der Missstand ist vom BVG benannt, aber wir haben keine Möglichkeit, ihn zu beseitigen, solange die Finanzierung der Alten und Kranken nicht gesichert ist, die in den Altenheimen nicht durchweg korrekt betreut werden können und teilweise in ihren Betten mit Fesseln oder Drogen fixiert werden.
Vom Rechte, das mit uns geboren ist, ist leider nie die Frage.
Eine Partei, die den Mut aufbrächte, diesem unerträglichen Richterstaat, der sich immer mehr zum Unrechtsstaat entwickelt, Einhalt zu gebieten, hätte meine Stimme.
(Und wenn jemand die Käppis der Rotmäntel in Karlsruhe in Jauche tauchen möchte, so wäre ich gern mit 10 Euro Unkostenbeitrag dabei und würde mich noch mehr darüber freuen als Frau Merkel über Bin Ladens Ableben.)
Durchschnittlich sterben pro Jahr in Deutschland zwischen 15 – 22 Menschen, darunter auch Kinder, durch Hundeattacken (Quelle: Bundesamt f Statistik).
Sollte man jetzt Sicherungsverwahrung deutschlandweit für alle Hunde fordern?
Übrigens Emanuel Kant kam nie aus seiner Stadt raus, ging meistens auch nicht aus seiner Wohnung, fing morgens nach dem Kaffee an zu denken und ließ sich abends erschöpft fast auf der gleichen Stelle wieder ins Bett fallen.
Man könnte also sagen, er habe sich selbst weggesperrt und könne so etwas beurteilen.
Manchmal liegt er aber halt falsch ... kein Wunder er kam ja nie herum.
Gerade hat Bayerns Justizministerin Merck gesagt, manche Häftlinge wollen keine Therapieangebote!
Klar, jemand der jeden Tag 24 h in einer nüchternen Zelle sitzt hat was besseres zu tun.
Angesichts der langen Wartezeit auf das Urteil, der Frist von wieder zwei Jahren und der Untätigkeit der Politik müsste man DENEN vorwerfen: Ihr wollt nicht!
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