Libyen: Bundeswehr-Rettungsaktion:Böses Nachspiel im Bundestag

Am 26. Februar evakuierte die Bundeswehr 22 Deutsche aus Libyen. Die Geheimaktion fand ohne Zustimmung des Parlaments statt - und auch im Nachhinein wurden die Abgeordneten nicht informiert. Nun geht die Opposition auf die Barrikaden.

Daniel Brössler

Es war Rettung in vermutlich letzter Minute. Unter strengster Geheimhaltung landeten zwei Bundeswehr-Truppentransporter des Typs Transall in der libyschen Wüste - mit an Bord 20 bewaffnete Fallschirmjäger und Feldjäger. 132 Ausländer, unter ihnen 22 Deutsche, konnte die Bundeswehr am 26. Februar auf diese Weise aus dem libyschen Chaos retten. "Die Landung im völlig unüberschaubaren Krisengebiet war für die Soldaten nicht ohne Risiko", teilte sie nach der gelungenen "Operation Pegasus", benannt nach dem Flügelross aus der griechischen Mythologie, mit.

Evakuierung aus Libyen

Die Besatzung der Transall der Bundeswehr auf einem Flugfeld in Nafurah im Osten Libyens.

(Foto: dpa)

Nachdem es für die Rettungsaktion zunächst viel Lob gab, droht nun ein böses parlamentarisches Nachspiel. Abgeordnete der Oppositionsparteien werfen der Bundesregierung vor, das Parlament bei der Aktion unzulässig umgangen zu haben.

"Recht kuriose Rechtsauffassung"

Jeder bewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Ausland bedarf nämlich der Zustimmung des Bundestages. Bei "Gefahr im Verzug" muss diese zwar nicht vorher eingeholt werden, klar heißt es aber im Parlamentsbeteiligungsgesetz: "Der Antrag auf Zustimmung zum Einsatz ist unverzüglich nachzuholen."

Das aber ist bisher nicht geschehen. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) informierte zwar alle Fraktionschefs vor und nach dem Einsatz. Unterrichtet wurden außerdem die Obleute. Das Plazet des Bundestages aber wurde nicht eingeholt.

Das sei nicht nötig, weil sich die Aktion im Nachhinein nicht als bewaffneter Einsatz, sondern als "gesicherter Evakuierungseinsatz mit humanitärer Zielsetzung" erwiesen habe, begründete dies das Auswärtige Amt.

Dies sei eine "recht kuriose Rechtsauffassung", urteilt der Justiziar der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic. Die absurde Folge sei: "Immer wenn ein Rettungseinsatz glimpflich ausgeht, kann die Regierung ohne das Parlament handeln. Wenn es aber Schüsse oder auch Tote gibt, dann sollen die Parlamentarier im Nachhinein dafür ihren Kopf hinhalten."

Notfalls will Neskovic seiner Fraktion den Gang zum Verfassungsgericht empfehlen.

Auch der Obmann der Grünen im Verteidigungsausschuss, Omid Nouripour, hält die Regierungsposition für unhaltbar. "Es ist richtig, dass man die Leute evakuiert hat. Die Regierung kann aber nicht so tun, als hätte das mit dem Bundestag nichts zu tun." Die Abgeordneten müssten gefragt werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: