Rentenpläne in der Kritik:SPD-Linke begehrt gegen Nahles auf

Bundestagssitzung

Kritik aus den eigenen Reihen: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.

(Foto: dpa)

Ärger um die Rente mit 63 bei den Sozialdemokraten: Die Pläne von Arbeitsministerin Nahles stoßen bei SPD-Linken auf Widerstand. Sie sehen Langzeitarbeitslose benachteiligt - und mahnen Korrekturen an.

Von Thorsten Denkler, Berlin

In der SPD regt sich Widerstand gehen die geplante Regelung zur Rente mit 63. Klaus Barthel, Chef der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), sieht Langzeitarbeitslose nicht ausreichend berücksichtigt. "Wir werden uns sicher dafür einsetzen, dass Leute, die lange arbeitslos waren, nicht unter die Räder kommen", sagt er der Süddeutschen Zeitung.

Nach den jetzt bekanntgewordenen Plänen der großen Koalition sollen künftig lediglich Arbeitslosengeld-I-Empfänger von der Rente mit 63 profitieren können. Das aber wird längstens ein Jahr ausbezahlt. Nur Arbeitnehmer ab 50 Jahren können längstens zwei Jahre Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen. In ihrem Wahlprogramm hatte die SPD noch den "abschlagsfreien Zugang zur Rente ab 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren" versprochen. Von einer Begrenzung, wie sie die aktuellen Pläne bedeuten würden, war nicht die Rede. Im Koalitionsvertrag war dieser Punkt zunächst offen.

Intern hatten sich Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, nicht mehr als fünf Jahre Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen. SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles wollte das allerdings ohne zeitliche Deckelung erreichen. Die jetzt geplanten Regelung würden aber im Grunde eine Deckelung bedeuten, da de facto unter fünf Jahren Arbeitslosigkeit angerechnet würden. Berufsbiographien, mit zum Beispiel 40 Arbeitsjahren und fünf Jahren ALG-I-Bezug gelten als seltene Ausnahmen.

Auch Union nicht überzeugt

Ganz überzeugt ist allerdings auch die Union nicht von dem Instrument der Begrenzung auf ALG-I-Bezugszeiten. "Die Richtung stimmt zwar", sagt CDU-Sozialexperte Peter Weiß der SZ. Die SPD habe sich schließlich jetzt auf die Unionsforderung einer restriktive Lösung eingelassen. Ob die Regelung so aber rechtlich Bestand haben könne, "muss noch sehr gründlich geprüft werden", sagt Weiß.

Die möglichen Probleme: In der Rentenversicherung werden sowohl ALG-I- wie auch zum Teil ALG-II-Zeiten angerechnet. Sozialgerichte könnten deshalb eine Ungleichbehandlung feststellen, wenn ALG-II-Empfänger die Rente mit 63 nicht in Anspruch nehmen dürfen.

Außerdem können nach der jetzt geplanten Regelung Menschen, die in 45 Versicherungsjahren nur einmal fünf Jahre am Stück arbeitslos, und somit auf ALG- II angewiesen waren, nicht mit 63 in Rente gehen. Personen aber, die fünf Mal für jeweils ein Jahr ALG I bezogen haben, schon.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: