Rentenkampagne:Rechnungshof watscht Nahles ab

Haushaltsberatungen im Bundestag

Rüge vom Rechnungshof für Andrea Nahles, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

(Foto: dpa)

Der Bundesrechnungshof hat geprüft und ist zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen: Die Werbekampagne von Arbeitsministerin Nahles für ihr Rentenpaket hätte es wohl nie geben dürfen.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Stolz sei sie, sagte Andrea Nahles an jenem Tag Ende Januar, als das Bundeskabinett ihr Rentenpaket abgesegnet hatte. Sie muss so stolz gewesen sein, dass sie schon im Vorfeld eine aufwändige Werbekampagne für das Paket in Auftrag gegeben hatte.

Am Tag der Kabinettsentscheidung wurde sie gestartet. Plakate im ganzen Land, Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften und auf Online-Portalen (darunter auch auf Süddeutsche.de) warben für Mütterente und Rente mit 63. Dazu wurde unter www.rentenkampagne.de eine umfassende Infoseite ins Netz gestellt.

1,15 Millionen Euro hat sich Sozialdemokratin Nahles ihren Stolz kosten lassen. Nichts im Vergleich zu den 160 Milliarden Euro, die das Paket die Beitragszahler bis 2030 kosten wird. Aber für eine ministerielle Werbekampagne ist das eine ganz schöne Stange Geld.

"Keine zulässige Fortsetzungsmaßnahme"

Die offenbar rechtswidrig ausgegeben wurde, wie der Bundesrechnungshof jetzt feststellt. Die Kampagne sei jedenfalls "keine im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zulässige Fortsetzungsmaßnahme", heißt es in dem Gutachten, das der Rechnungshof am 14. April der Vorsitzenden des Bundestags-Haushaltsausschusses übersandt hat. Das 32-seitige Schreiben liegt SZ.de vor.

Der Satz ist eine Watsche für Arbeitsministerin Nahles.

Der Hintergrund: Weil es noch keinen gültigen Bundeshaushalt für das Jahr 2014 gibt, müssen die Ministerien besonders behutsam mit Steuergeld umgehen. Die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung besagen, dass etwa keine neuen Projekte angeschoben werden dürfen. Das Arbeitsministerium hält die Rentenkampagne aber nur für die Fortsetzung der bisherigen Öffentlichkeitsarbeit.

Kritik der Grünen

Eine Argumentation, der schon die Mitglieder des Haushaltsausschusses nicht folgen konnten. Sie beantragten Mitte Februar einstimmig, den Bundesrechnungshof mit einer Prüfung zu beauftragen.

Ein weiteres Problem für die Kampagne war die zeitliche Nähe zur anstehenden Europawahl am 25. Mai. Hier stufte der Rechnungshof die Kampagne als "noch zulässige" Information der Bürger ein. Auch wenn eine "unzulässige Wahlwerbung" für eine bestimmte politische Partei "nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden" könne.

Ekin Deligöz, Haushaltsexpertin der Grünen, teilt die Einschätzung des Bundesrechnungshofes. Hätte Nahles die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung befolgt, hätte die Kampagne "nicht stattfinden dürfen", sagte Deligöz.

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