Renten:Nahles gegen Tillich

Bundesverfassungsgericht verhandelt zu Tarifeinheitsgesetz
(Foto: Uli Deck/dpa)

Die Bundesarbeitsministerin wehrt sich gegen Kritik an ihrem Gesetzentwurf zur Angleichung der Renten in Ost und West.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat die Angleichung der Renten in Ost und West verteidigt. "Man kann nicht A sagen und vor dem B Angst haben", sagte Nahles. Sie reagierte damit auf die Kritik von Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU). Dieser hatte in der Rheinischen Post erneut gefordert, dass Nahles ihren Gesetzentwurf nachbessern soll. Dieser sieht vor, die Ost-Renten in sieben Schritten von 2018 bis 2024 auf das höhere Westniveau anzuheben. Die Arbeitnehmer im Osten verlieren aber einen großen Vorteil: Die höhere Bewertung der Löhne für die Rentenberechnung wird in den neuen Ländern ebenfalls schrittweise gesenkt, so dass am Ende das Rentenrecht Ost und West komplett identisch ist. Tillich will zwar die Verbesserung für die ostdeutschen Rentner, lehnt es aber ab, die künftigen Rentner in Ostdeutschland gleichzeitig schlechter zu stellen und deren Rentenberechnung an die im Westen anzugleichen. Nahles () hält dies für nicht umsetzbar. "Das macht in Westdeutschland keiner mit", sagte sie. Das Kabinett hatte zuvor den Gesetzentwurf für ein einheitliches Ost-West-Rentenrecht zusammen mit Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner gebilligt. Die Kosten für die Angleichung steigen bis 2025 auf bis zu 3,9 Milliarden Euro. Der Bund steuert dann zwei Milliarden Euro bei. Der Rest wird aus den Beiträgen der Versicherten finanziert.

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