Von Von Bernd Dörries

Muslimische Lehrerinnen dürfen in Zukunft an staatlichen SChulen in Baden-Württemberg kein Kopftuch tragen. Mit den Stimmen der CDU, FDP und SPD hat der Landtag in Stuttgart das bundesweit erste Gesetz zum Kopftuchverbot beschlossen.

Kreuz und Kippa sind nicht betroffen. "Die Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen", wie das Tragen einer Nonnenhabit, bleibt aber erlaubt. Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und FDP sowie großen Teilen der SPD-Opposition beschloss der Landtag in Stuttgart, alle "politischen, religiösen und weltanschaulichen Bekundungen" zu untersagen, die die Neutralität der Schule oder den Schulfrieden gefährden können. Das Kopftuchverbot soll Mitte April in Kraft treten und betrifft nach Angaben des Kultusministeriums derzeit drei muslimische Lehrerinnen in Baden-Württemberg.

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"Das Kopftuch hat aufgrund seiner Mehrdeutigkeit keinen Platz in der Schule", begründete Kultusministerin Annette Schavan (CDU) in der Debatte im Landtag ihr Gesetz. Das Kopftuch sei nicht nur ein religiöses, sondern auch ein politisches Symbol, es sei ein Zeichen für die Unterdrückung der Frauen und für den islamischen Fundamentalismus.

In einem öffentlichen Amt müsse das Wohl der Allgemeinheit vor persönlicher Selbstverwirklichung stehen, unabhängig davon, ob die Betroffenen mit dem Tragen des Kopftuchs politische Anliegen verbinden oder nicht. Das Gesetz stehe im Einklang mit dem Erziehungsauftrag der Landesverfassung, "der christliche Bildungs- und Kulturwerte vorgibt". Der Gesetzgeber betrete mit dem nun verabschiedeten Verbot aber gesetzliches Neuland, betonte Schavan.

Eine erneute Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht sei wahrscheinlich. Die mittlerweile in vielen Bundesländern geführte Debatte um ein Kopftuchverbot geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2003 zurück, das damals entschieden hatte, dass Lehrerinnen nur bei einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage das Tragen des Kopftuches verboten werden darf.

Fereshta Ludin, eine deutsche Lehrerin afghanischer Herkunft, hatte damals geklagt, weil sie mit Kopftuch an einer Schule in Baden-Württemberg unterrichten wollte, das Land ihr die Aufnahme in den Schuldienst nach abgeschlossenem Referendariat aber verweigert hatte.

Andere Bundesländer bereiten Verbot vor

Neben Baden-Württemberg bereiten auch die unionsgeführten Bundesländer Bayern, Hessen, Niedersachsen und das Saarland ein entsprechendes Verbot vor. Der rot-rote Senat in Berlin will alle religiösen Symbole aus sämtlichen staatlichen Institutionen entfernen. Alle Symbole zu verbieten, sei "viel zu laizistisch", sagte der FDP-Abgeordnete Dieter Kleinmann bei der DEBAtte im Stuttgarter Landtag. "Wir verbieten das Kopftuch und bejahen Symbole, die unser christliches Abendland geprägt haben."

Die Grünen, die als einzige Fraktion geschlossen gegen das Gesetz stimmten, hatten einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der es den Schulen überlassen sollte, in jedem Einzelfall darüber zu entscheiden, ob das Kopftuch verboten werden soll. Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann kritisierte, das nun verabschiedete Gesetz sei entweder wegen Ungleichbehandlung der Religionen verfassungswidrig oder in Wirklichkeit laizistisch und widerspreche der eigentlichen Absicht des Gesetzgebers. "Wer das Kopftuch verbietet, muss auch die Nonnentracht, die Kippa und das Kreuz am Revers des Geistlichen verbieten."

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(SZ vom 2.4.2004)