Rekord im Jahr 2010:Jeder Zweite geht in Frührente

Immer mehr Beschäftigte in Deutschland gehen vorzeitig in den Ruhestand und nehmen dafür Einbußen bei den Altersbezügen in Kauf. 2010 war dies bereits fast jeder zweite. Gewerkschaften und Sozialverbände befürchten, dass sich das Problem im kommenden Jahr noch verschlimmern wird - und warnen eindringlich vor Altersarmut.

Thomas Öchsner

Immer mehr Beschäftigte in Deutschland gehen vorzeitig in den Ruhestand und nehmen dafür Einbußen bei ihren Altersbezügen in Kauf. 2010 war dies bereits fast jeder zweite. Im Durchschnitt fiel bei diesen Frührentnern die Rente um monatlich 113 Euro geringer aus. Dies geht aus Statistiken der Deutschen Rentenversicherung hervor. Gewerkschaften und Sozialverbände befürchten, dass sich das Problem bei Einführung der Rente mit 67 vom neuen Jahr an vergrößern wird.

DGB: Rente mit 67 wäre jetzt gesetzeswidrig

Rentner auf einer Parkbank: Jeder zweite geht mittlerweile in Frührente.

(Foto: dpa)

2010 bezogen knapp 674.000 Versicherte erstmals eine Altersrente. 47,5 Prozent von ihnen oder fast 320.000 mussten dabei Abschläge in Kauf nehmen, weil sie nicht bis zum 65. Lebensjahr, der Regelaltersgrenze, arbeiteten. Fünf Jahre vorher waren es noch 41,2 Prozent, 2000 nur 14,5 Prozent.

Auch die Höhe der Abschläge legte im vorigen Jahrzehnt kräftig um knapp 80 Euro auf den aktuellen Wert von 113 Euro zu. Ein Rentner, der 45 Jahre lang das Durchschnittseinkommen aller Versicherten bezog, erhält heute eine Monatsrente von 1236 Euro. Im Durchschnitt gingen die Frührentner drei Jahre und zwei Monate vorher in Ruhestand.

Ulrike Mascher, Vorsitzende des Sozialverbandes VdK Deutschland, fürchtet, dass sich mit der langsamen Erhöhung der Renteneintrittsalters auf 67 Jahre "die Situation noch verschärfen wird. Die Gefahr von Altersarmut wird wachsen", sagte sie der Süddeutschen Zeitung. Für viele Ältere sei es eine Illusion, ohne oder nur mit geringen Abschlägen in Rente zu gehen. "Derzeit bieten weder der Arbeitsmarkt noch die Personalpolitik der Unternehmen Anhaltspunkte dafür, dass ein Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze zur Normalität wird."

Genauso sieht es Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). "Solange die Beschäftigten kaum eine Chance haben, bis 65 zu arbeiten, ist die Rente mit 67 ein reines Rentenkürzungsprogramm." Buntenbach forderte, "Arbeitgeber, die nicht in die Gesundheit ihrer Beschäftigten investieren, an den finanziellen Folgen der Frühverrentung zu beteiligen".

Bei den Ruheständlern, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist die Entwicklung nach den Statistiken der Rentenversicherung noch dramatischer: Bei ihnen stieg der Anteil der Neurentner, denen Geld abgezogen wird, von 39,7 Prozent im Jahr 2001 auf 96,3 Prozent 2010. Damit musste 2010 fast jeder der fast 183.000 neu hinzugekommenen Erwerbsminderungs-Rentner Einbußen beim gesetzlichen Ruhegeld verkraften.

Im Schnitt erhalten solche Ruheständler 695 Euro monatlich. Die Neu-Rentner unter ihnen beziehen ihr erstes Ruhegeld mit durchschnittlich 50 Jahren.

Gründe für den Anstieg

VdK und DGB sprachen sich dafür aus, Abschläge für die erwerbsgeminderten Rentner wieder abzuschaffen. "Diejenigen, die so krank sind, dass sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können, dürfen nicht auch noch mit Abschlägen bestraft werden", sagte Buntenbach. Die VdK-Chefin Mascher wies darauf hin, dass schon heute fast jeder zehnte dieser Rentnergruppe die staatliche Grundsicherung beantragen müsse.

Die Rentenversicherung führt den steigenden Anteil der Neurentner mit Abschlägen auf die gesetzlichen Reformen und die demographisch bedingte Zunahme der Versicherten zurück, die älter als 60 sind und eine vorgezogene Altersrente beziehen können. Die 1992 eingeführten Abschläge wirkten sich erstmalig 1997 aus.

Bis 1996 war es möglich, unter Voraussetzungen mit frühestens 60 ohne Einbußen in den Ruhestand zu gehen. Mit Einführung der Rente mit 67 verschieben sich auch schrittweise die Altersgrenzen für Frührentner und deren Abschläge. Wer vorzeitig seine gesetzliche Rente beziehen will, kann dies mit frühestens 63 Jahren tun - dann aber in der Regel mit höheren Abschlägen als bisher.

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