Reiserecht:Storno, bitte

Pleasure craft lie crammed against the shore in Paraquita Bay after Hurricane Irma passed Tortola

Durcheinander gewirbelte Yachten in der Paraquita-Bucht auf den Britischen Jungferninseln.

(Foto: Reuters)

Gerade bei Badetouristen und Kreuzfahrt-Urlaubern ist die Karibik beliebt. Doch was passiert, wenn eine Naturkatastrophe über die Region hereinbricht? Welche Möglichkeiten Reisende haben.

Von Monika Maier-Albang

Von Irma sind natürlich auch Touristen betroffen. Die Region ist ein beliebtes Ziel für Badeurlauber oder Kreuzfahrt-Reisende nicht nur aus den nahe gelegenen USA, sondern auch aus Europa. Einige besonders gefragte Schiffsrouten in der Karibik liegen in der Gegend, die der Hurrikan gerade heimsucht - von der Dominikanischen Republik über Haiti bis Kuba. Die Reedereien hatten Zeit, sich auf den Sturm vorzubereiten: Sie haben Reisen entweder komplett abgesagt oder weichen mit ihren Schiffen auf andere Routen aus. Wie viele Urlauber aus Deutschland betroffen sind, lässt sich schwer sagen; einigen Tausend aber dürfte Irma die Reisepläne sicher durcheinanderbringen.

Kreuzfahrt-Touristen haben bei einer Naturkatastrophe wie Irma im Prinzip die gleichen Rechte wie Pauschalurlauber: Fällt ein Höhepunkt der Reise aus, kann der Kunde diese absagen - ohne dass er dafür Gebühren zahlen muss. Wird eine Kreuzfahrt komplett abgesagt, erhalten Passagiere den Reisepreis zurück. Weiteren Schadenersatz können sie jedoch nicht anmelden. Wird ein anderes Ziel angelaufen, kann das als gleichwertiger Ersatz gelten. Wird hingegen ein Ziel ersatzlos gestrichen, "ist dies ein Reisemangel", sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Kunden können nachträglich auf einer Minderung des Reisepreises bestehen.

Allein mit der Tui sind 3000 Touristen ins Sturmgebiet gereist

Doch die Sache ist ein bisschen kompliziert: Weist die Reederei bereits vor der Reise auf die Routenänderung hin, müsste der Kunde erklären, dass er zwar mitfahre, aber sich Mängelansprüche vorbehalte. Tut er das nicht, akzeptiert er den Fahrplan. Wurden Flüge separat von der Kreuzfahrt gebucht, können diese in der Regel nicht kostenlos bei der Fluggesellschaft storniert werden. So weit die Rechtslage bei Kreuzfahrten, die in Deutschland gebucht wurden. Sie gilt auch für US-Reedereien wie Royal Caribbean, den größten Kreuzfahrt-Anbieter in der Karibik. Wer allerdings übers Internet direkt bei einer US-Reederei gebucht hat, für den gilt amerikanisches Reiserecht - was eine Rückerstattung sicher nicht leichter macht. "Deshalb ist jedem nur zu raten, von Deutschland aus zu buchen", sagt Royal-Caribbean-Sprecher Peter Ulf Geisler.

Generell zeigen sich die Reiseveranstalter derzeit kulant. Viele bieten ihren Kunden an, kostenfrei umzubuchen oder zu stornieren. Deutschlands größter Reisekonzern, Tui, rät aktuell sogar von Reisen in die Dominikanische Republik, nach Kuba, auf die Bahamas und nach Florida ab. Tui hat derzeit rund 3000 Gäste in der Region - alle seien vorsorglich in sichere Unterkünfte gebracht worden. Für weitere 1600 war in den nächsten Tagen eine Anreise geplant. Der Reiseveranstalter hat die Frist für gebührenfreie Umbuchungen und Stornierungen für die Dominikanische Republik, Kuba und die Bahamas für alle Anreisen bis einschließlich 10. September verlängert. Ähnlich verfahren Thomas Cook und DER Touristik.

Auch die Fluggesellschaften reagieren: Bei Lufthansa können Kunden Tickets für Flüge bis 11. September nach Miami, Tampa, Orlando, Havanna, Varadero und Punta Cana kostenlos umbuchen. Bei Condor können einzelne Flüge in die Karibik bis 10. September storniert werden.

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