Registrierung:Flüchtlingskarte und Datenbank

Doppelregistrierungen und mehrmals abgegebene Fingerabdrücke - damit soll 2016 Schluss sein.

Von Stefan Braun, Berlin

Es hat gedauert und gedauert - und soll nun doch kommen: das Datenaustauschverbesserungsgesetz. Nach langem Hin und Her wird die Bundesregierung kommende Woche ein Gesetz auf den Weg bringen, das ein wenig hölzern klingt, aber die Registrierung von Flüchtlingen verbessern wird. Wenn es gut geht, dürfte das im Bund, in den Ländern, in den Kommunen und bei vielen Behörden den Umgang mit der großen Zahl an Flüchtlingen erheblich erleichtern.

Hinter dem neuen Gesetz verbergen sich zwei Neuerungen: Zum einen soll es bis Sommer 2016 einen bundesweit einheitlichen Flüchtlingsausweis geben. Ausgestellt von den Aufnahmeeinrichtungen und zuständigen Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), soll er das zentrale Dokument des Flüchtlings werden. Seine Registrierung soll künftig sofort nach der Ankunft in Deutschland erfolgen. Auf dem Ausweis werden der Vor- und Nachname, das Geschlecht, Größe und Augenfarbe, Geburtsdatum, Geburtsort, die Staatsangehörigkeit, ein Foto und die zentrale Nummer für die Datenbank gespeichert sein. Hinzu kommt zweitens ebenjene zentrale Speicherung zahlreicher Daten des Flüchtlings, voraussichtlich im Ausländerzentralregister. Die Daten sollen künftig deutlich früher gespeichert werden, bereits in den Aufnahmeeinrichtungen soll damit begonnen werden. Zudem sollen mehr Daten erfasst werden, um zu vermeiden, dass Flüchtlinge doppelt registriert werden oder ihre Fingerabdrücke mehrmals abgeben müssen. Wie aus dem Gesetzentwurf, der der SZ vorliegt, hervorgeht, werden n neben den Informationen auf dem Ausweis selbst zuallererst die Fingerabdrücke und die aktuellen Kontaktdaten des Flüchtlings gespeichert, also Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Bei Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlingen werden zur besseren Integration und Arbeitsvermittlung außerdem die Schul- und Berufsbildung sowie weitere Qualifikationen erfasst.

Nicht alle Behörden bekommen Zugriff auf sämtliche Daten

Zugriff auf die Daten bekommen neben den Registrierungsstellen auch die Bundesagentur für Arbeit, die Ausländer- und Meldebehörden und Polizeien. Durch jeweils eigene Zugangscodes soll vermieden werden, dass alle Behörden auf alles zugreifen können. Trotzdem zeigt die Liste der Zugriffsberechtigten, dass es nicht nur um eine Beschleunigung der Verfahren geht, sondern auch um eine viel genauere Information der Sicherheitsbehörden. Mögliche Datenschutzbedenken sind regierungsintern offenbar ausgeräumt. Nach SZ-Informationen hat das Justizministerium sein Plazet gegeben. Das gilt auch für die Auflage, dass Flüchtlinge künftig nur dann Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wenn sie ihren Flüchtlingsausweis vorzeigen können. Das Kabinett wird das neue Projekt am Mittwoch beschließen. Dann starten fünf Pilotprojekte, im Sommer 2016 soll das Verfahren bundesweit laufen.

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