Regeln aus dem Vatikan:Bei Missbrauch Staatsanwalt

Der Vatikan reagiert auf die Vorwürfe der Vertuschung: Erstmals wurden die internen Regeln zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche veröffentlicht.

Erstmals hat der Vatikan seine internen Regeln zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche veröffentlicht. Danach müssen kirchliche Verantwortliche die staatlichen Behörden einschalten, wenn ihnen sexueller Missbrauch bekannt wird. Bei sehr schweren Fällen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche kann zudem der Papst auch ohne kirchenrechtlichen Prozess einen schuldigen Priester direkt in den Laienstand versetzen.

Der "Führer zu einem Grundverständnis der Prozeduren der Glaubenskongregation" bei sexuellem Missbrauch existiert bereits seit 2003, damals war der heutige Papst Benedikt XVI., Joseph Ratzinger, Präfekt der Glaubenskongregation. Bislang war der Führer eine Verschlusssache; nun steht er auf der Internetseite des Vatikans. Vatikansprecher Ciro Benedettini sagte, die Veröffentlichung belege, dass die Kurie "absolute Transparenz" zeigen wolle.

Dem Vatikan war in den vergangenen Wochen, als immer neue Fälle von sexuellem Missbrauch in mehreren Ländern bekannt wurden, häufig "Vertuschung" vorgeworfen worden. Die Glaubenskongregation hätte die Bischöfe nicht ausdrücklich angewiesen, sexuelle Übergriffe auch zu melden. Die Leitlinien, die nach den vor acht Jahren in den USA bekannt gewordenen Missbrauchsfällen formuliert wurden, erklären dagegen, dass "das bürgerliche Gesetz, das die

Anzeige von Verbrechen bei den Behörden betrifft, immer befolgt werden" solle. Bis zum Abschluss eines Falls kann der zuständige Bischof Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um die Opfer, aber auch die Gemeinde, zu schützen. Es gehöre zur Autorität eines Bischofs, Kinder zu schützen, indem er die Aktivitäten eines pädophilen Priesters in seiner Diözese einschränke, heißt es in dem Dokument.

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