Drei Jahre hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gegeben, um das alte und verfassungswidrige Wahlgesetz durch ein neues zu ersetzen. Lange nach Ablauf dieser Frist haben die Regierungsparteien jetzt ein Gesetz beschlossen, das nicht neu ist, sondern nur nachgewürzt - und immer noch verfassungswidrig.
Das neue Wahlgesetz, soeben im Bundestag von CDU/CSU und FDP serviert, ist eine Zumutung. Das mag ein kleines Beispiel zeigen: Nehmen wir an, ein Gast sitzt im Lokal und hat eine Leberknödelsuppe bestellt. Die kommt dampfend auf den Tisch, aber die Knödel sind steinhart und die Brühe ist ungenießbar. Der Gast lässt die Suppe zurückgehen. Es dauert ziemlich lange, bis dann ein neuer Teller serviert wird: Darin schwimmen wiederum die alten Leberknödel, jetzt aber zerkleinert; ansonsten ist die Suppe neu gesalzen und es schwimmt frischer Schnittlauch darin.
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Plenarsaal im Berliner Bundestag: Die Bundesregierung hat kein neues Wahlgesetz auf den Weg gebracht, sondern nur nachgewürzt - und dabei nicht mal frischen Schnittlauch genommen. (© dapd)
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Die Regierung Merkel geht mit dem Wahlrecht so um wie der Wirt mit der Suppe - schlimmer noch, sie nimmt nicht mal frischen Schnittlauch. Das Bundesverfassungsgericht hatte das alte Wahlgesetz vor über drei Jahren für widersinnig, für willkürlich, für verfassungswidrig - also für ungenießbar erklärt. Weil das Gericht wollte, dass der Gesetzgeber sich besondere Mühe gibt, hat es ihm drei Jahre Zeit gegeben dafür, ein neues Gesetz zu machen.
Lange nach Ablauf der gesetzten Frist haben nun die Regierungsparteien ein Wahlgesetz beschlossen, das keine Spur dieser Mühe erkennen lässt. Es ist gar kein neues Recht, sondern nur das nachgewürzte alte. Zwar ist das negative Stimmgewicht nicht mehr ganz so negativ wie bisher; aber noch immer ist die widersinnige Konstellation nicht ausgeschlossen, dass mehr Stimmen zu weniger Sitzen im Parlament führen können.
Ein Wahlgesetz ist der Kern der Demokratie, ihr Alpha und Omega. Es muss also so sein, dass alle Parteien zustimmen können. Die Regierungsparteien haben sich nicht bemüht, auch nicht um diese Zustimmung. Das neue Wahlrecht ist so verfassungswidrig wie das alte.
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(SZ vom 30.09.2011/aho)
Debatte über Militäreinsatz in Syrien
Bei allem schuldigen Respekt, einfaches Meckern hilft hier nicht.
Warum ist es nicht möglich, die Schwächen, die unser Wahlrecht nach Meinung von Herrn Prantl auch nach der Reform hat, einmal für den Normalbürger verständlich darzulegen?
Keine Sorge, mir ist durchaus bewußt, daß das die Süddeutsche Zeitung vermutlich eine zehn- bis zwanzigseitige Extrabeilage zur Wochenendausgabe kosten wird, denn die Materie ist alles andere als einfach.
Wenn aber Herr Prantl meint, das Wahlrecht sei das Alpha und das Omega der Demokratie, dann sollte er sich diese Mühe durchaus machen.
Detlef Bosau
"...aber noch immer ist die widersinnige Konstellation nicht ausgeschlossen, dass mehr Stimmen zu weniger Sitzen im Parlament führen können."
Im Personenwahlrecht gilt: "The winner takes it all" . Hier hat bei 3 Bewerbern mit 34, 33 und 33 % die fast Verfassungsmehrheit nichts zu melden.
In unserem Verhältniswahlrecht setzt sich der Bundestag fast identisch dem Wahlergebnis zusammen. Nur: The winner takes a little benefit.
So haben wir bei knappen Entscheidungen einen leicht begünstigten Gewinner und eine etwas stabilere Regierung. Nicht alles, was das BVerfG anschafft ist sinnvoll - siehe die Abschaffung der Vermögenssteuer.
Es sind nicht die Abgeordneten, die das neue Gesetz vorgelegt haben, sondern die Regierung.
Diese " Regierung " lebt anscheinend in der " Villa Kunterbunt " und macht halt, was sie will. Dieses neue Wahlrecht ist wahrscheinlich so entstanden, bloss an der Macht zu bleiben. Wie lange diese Chaostruppe noch an der Macht bleibt, ist eine Frage der Zeit.
Ich frage mich, wie lange die CDU / CSU mit einer " Splitterpartei " ( Fast Zwei Prozent ) noch regieren kann. Ein schrottreifes Schiff kann man nicht mehr reparieren, sondern wird abgewrackt.
Diese " Regierung " lebt anscheinend in der " Villa Kunterbunt " und macht halt, was sie will. Dieses neue Wahlrecht ist wahrscheinlich so entstanden, bloss an der Macht zu bleiben. Wie lange diese Chaostruppe noch an der Macht bleibt, ist eine Frage der Zeit.
Ich frage mich, wie lange die CDU / CSU mit einer " Splitterpartei " ( Fast Zwei Prozent ) noch regieren kann. Ein schrottreifes Schiff kann man nicht mehr reparieren, sondern wird abgewrackt.
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