Von Von Robert Jacobi

Die Mehrheit in der Länderkammer will die Gesetzentwürfe für den Arbeitsmarkts, der Sozialhilfe und der Steuerpolitik in den Vermittlungsausschuss verweisen.

(SZ vom 7.11.2003) Berlin - Am heutigen Freitag steht im Bundesrat der nächste Probelauf für die Union an: Die Tagesordnung enthält nahezu alle Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu Reformen am Arbeitsmarkt, bei der Sozialhilfe und in der Steuerpolitik. Die unionsregierten Länder werden die Entwürfe ablehnen und an den Vermittlungsausschuss verweisen.

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Die Ministerpräsidenten aus Hessen, Bayern, Niedersachsen oder Thüringen dürften aber behutsamere Signale aussenden als in den letzten Wochen, denn eine Totalblockade gilt als ausgeschlossen. Zu sehr fürchtet die Union, die Wut der Wirtschaft auf sich zu ziehen und die Bundesregierung ungewollt zu entlasten.

Erster Tagesordnungspunkt ist das Hartz-III-Gesetz, das den Umbau der Arbeitsverwaltung und der Förderprogramme regelt. Die Bundesanstalt soll eine "Bundesagentur für Arbeit" werden, die alle erwerbsfähigen Bürger betreut. Die Unionsmehrheit im Bundesrat will das Gesetz "grundlegend überarbeiten". Es soll mehr Mitspracherechte für die Länder geben, weniger aktive Arbeitsmarktprogramme und eine stärkere Privatisierung. Dieses Gesetz ist ein Einspruchsgesetz: Der Bundesrat kann es ablehnen, die Koalition die Reform aber mit Kanzlermehrheit im Bundestag durchsetzen.

Danach geht es um das Hartz-IV-Gesetz, also um die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf Sozialhilfeniveau. Dazu braucht Rot-Grün unbedingt die Zustimmung der Länderkammer, die bisher den hessischen Gegenentwurf für ein "Existenzgrundlagengesetz" unterstützt. Führende Politiker beider Seiten haben versichert, sich über die grundsätzlichen Ziele einig zu sein.

Findet sich eine Lösung für die Finanzierung, mit der Bund und Länder leben können, dürfte es einen Kompromiss geben. Entgegen den Regierungsplänen sollen nach dem Wunsch der Union die Kommunen für Langzeitarbeitslose zuständig sein. Wegen der hohen Kosten lehnt der Städtetag das aber ausdrücklich ab. Aufgrund der Zuschüsse für Niedriglöhne ist das Unionskonzept teurer, obwohl es schärfere Sanktionen vorsieht.

Bei der Reform der Sozialhilfe geht es um jene Menschen, die nicht mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können und bei den Sozialämtern bleiben. Die klassische Sozialhilfe soll pauschal ausgezahlt werden. Die Bundesratsmehrheit fordert eine Aufhebung des Gesetzes. Die zustimmungspflichtige Reform des Sozialhilferechts solle "zu einem späteren Zeitpunkt" angepackt werden. Missbrauch sei entschiedener zu bekämpfen, die Länder stärker zu beteiligen.

Auch das Dauerthema der vergangenen Wochen, das Vorziehen der Steuerreform, steht auf der Tagesordnung. Die Mehrheit fordert, das Gesetz im Vermittlungssausschuss grundsätzlich zu überarbeiten und die Vorschläge der Ministerpräsidenten von Hessen und Nordrhein-Westfalen, Roland Koch und Peer Steinbrück, in die Beratungen einzubeziehen. Unionschefin Angela Merkel bezeichnet das Konzept der Regierung als "unseriös". Es gehe "nichts ohne den Bundesrat", sagte Finanzminister Hans Eichel, der erneut um die Zustimmung warb.

Die Amnestie für Steuersünder und die Reform der Gewerbesteuer wollen die Unionsländer ablehnen, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ersatzweise werden dies aber Bundesregierung oder der Bundestag tun. Nicht zustimmungspflichtig ist die Erhöhung der Tabaksteuer zur Finanzierung der Gesundheitsreform, die Teilen der Union zu weit geht. Lange Nachtsitzungen im Vermittlungsausschuss sind unvermeidbar.

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