Die Reform der Sicherungsverwahrung ist eines der wichtigsten rechtspolitischen Projekte dieser Bundesregierung - und erfordert eine heikle Abwägung.
Die Reform der Sicherungsverwahrung ist eines der wichtigsten rechtspolitischen Projekte dieser Bundesregierung. Sie ist auch eine ihrer schwierigsten Aufgaben, weil dieses Thema in der öffentlichen Wahrnehmung immer mit der tiefen Angst verbunden ist, die eigene Person oder das eigene Kind könnten Opfer eines in Freiheit entlassenen notorischen Gewalt- oder Sexualverbrechers werden. Die Bundesregierung steht vor der heiklen Abwägung: Wie weit darf ein Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, überhaupt gehen, um den Bürgern größtmöglichen Schutz vor gemeingefährlichen Wiederholungstätern zu bieten? Unter welcher Voraussetzung darf man Kriminelle nach Verbüßung ihrer ursprünglichen Strafen zu einer oft lebenslangen Existenz hinter Gittern verurteilen, aus Sorge, sie könnten rückfällig werden?
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Schwerverbrecher können künftig auch mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. (© ag.ddp)
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Die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder hatte sich entschlossen, sehr weit zu gehen, zu weit sogar. Die bis dahin geltende Höchstdauer der Sicherungsverwahrung von zehn Jahren wurde gestrichen, Dutzende Straftäter wurden sozusagen über Nacht für ewige Zeiten hinter Schloss und Riegel verbannt. Die Zahl der Verwahrten schnellte in die Höhe: Wurden 2001 noch 257 gezählt, waren es 2009 bereits 500. Mehr als 100 von ihnen waren und sind zu Unrecht eingesperrt, wie der Europäische Menschengerichtshof in Straßburg urteilte und die Ausweitung der Sicherungsverwahrung beanstandete. Niemandem, auch keinem noch so gefährlichen Verbrecher darf in einem Rechtsstaat rückwirkend ein Freiheitsentzug auferlegt werden, der zwar im juristischen Sinn keine Strafe ist, wohl aber für die Betroffenen.
Neben der komplizierten juristischen Neufassung kommen auf die Politiker in Bund und Ländern weitere, äußerst schwierige Aufgaben zu. Sie müssen dafür sorgen, dass die bislang Verwahrten, die nach dem Straßburger Urteil auf freien Fuß kommen, entweder ungestört ein Leben führen können oder, wenn nötig, kontrolliert werden, mancher vielleicht sogar rund um die Uhr. Die elektronische Überwachung, etwa in Form einer Fußfessel, wird den Polizeibehörden die Kontrollaufgaben allenfalls in wenigen Fällen erleichtern, ein Ersatz für Sicherungsverwahrung ist sie keinesfalls. Auch wird es in dem einen oder anderen Bundesland künftig gesonderte gesicherte Häuser für diejenigen Kriminellen geben, die juristisch zu Recht in Verwahrung sind. Ihre Unterbringung muss sich nach dem Urteil der Straßburger Richter von der eines Häftlings unterscheiden.
Die Novelle der Sicherungsverwahrung kostet mehr Geld, das darf kein Politiker verschweigen. Und noch eines darf nicht verschwiegen werden: Selbst das beste Gesetz kann nicht garantieren, dass ein Entlassener neue Verbrechen begeht. Aber in einem Rechtsstaat lässt sich eben nicht verwirklichen, was Ex-Kanzler Schröder einst empfahl: schwerstkriminelle Sexualtäter generell wegzusperren, und zwar für immer.
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(SZ vom 24.06.2010/segi)
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wenn Familiemitglieder von hohen Politikern oder Richtern einmal betroffen wären. Da wäre es sehr schnell zu Ende mit der Diskussion. So lange es aber nur normale Bürger betrifft interessiert sich dafür keiner und die freie Entfaltung des Gewaltverbrechers steht ja wesentlich höher wie Opferschutz.
Schon die sprachliche Untersuchung der Artikel, wie Opfer und Täter in der SZ behandelt werden, charkterisiert ein wenig die Einstellung.
Ich würde mir einen Mittelweg zwischen dem amerikanischen und europäischen System wünschen.
Da müsste man einem schlimmen Verkehrssünder auch den Führerschein für immer und ewig entziehen anstatt für lediglich sechs Monate.