Nach dem Urteil zur Sicherheitsverwahrung bastelt Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nun an einer Reform. Ihre bayerische Kollegin Merk pocht auf eine eigene Anstalt für gefährliche Täter.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger noch dieses Jahr eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung auf den Weg bringen. "Wir haben bereits ein Konzept erstellt", sagte die FDP-Ministerin am Donnerstag der Süddeutschen Zeitung. Eine solche Unterbringung rückfallgefährdeter Täter über das Haftende hinaus solle auf "schwerste Straftaten" beschränkt werden.
Bild vergrößern
Kündigt eine schnelle Reform der Sicherheitsverwahrung an: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. (© Foto: dpa)
Anzeige
Eine nachträgliche, nicht bereits im Urteil angeordnete oder vorbehaltene Sicherungsverwahrung werde dann nur noch in sehr engen Grenzen möglich sein. "Die Gerichte müssen sich schon im Strafverfahren mit der Frage befassen, ob es ein Fall der Sicherungsverwahrung sein kann."
70 gefährliche Straftäter könnten freikommen
Am Dienstag hatte der Straßburger Gerichtshof die Bundesregierung unter Zugzwang gesetzt, indem er sein Urteil vom Dezember für rechtskräftig erklärte. Danach verletzt die nachträgliche Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze für die Sicherungsverwahrung im Jahr 1998 die Menschenrechtskonvention, zudem hat das Gericht das deutsche System der Sicherungsverwahrung grundlegend in Frage gestellt.
Als Konsequenz droht die Entlassung von 70 gefährlichen Straftätern, die vor 1998 bereits in Sicherungsverwahrung saßen - damals mit einer Entlassungsperspektive nach spätestens zehn Jahren. Das hessische Justizministerium hat im Fall des Straßburger Klägers eine "zeitnahe Entscheidung" des Landgerichts Marburg angekündigt.
Nach den Worten der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) muss eine Reform wegen der Straßburger Vorgaben klar unterscheiden zwischen Strafhaft und der allein dem Schutz der Bevölkerung dienenden Sicherungsverwahrung, die erst nach Verbüßung der Strafe einsetzt. "Wir müssen Leute aus den Gefängnissen herausnehmen, um den Unterschied zur Strafhaft deutlicher zu machen. Wir brauchen also eine eigene, zentrale Anstalt" - eine sogenannte Sicherungsunterbringung, sagte sie der SZ. Weil bundesweit nur etwa 500 Menschen in Sicherungsverwahrung sitzen, könnten die Bundesländer kooperieren.
Warnung vor "Schnellschüssen"
Auch der Deutsche Anwaltverein dringt auf eine Grundsatzreform der seit Jahren unablässig ausgeweiteten Vorschriften. "Therapeutische Angebote müssen in wesentlich größerem Umfang als derzeit zur Verfügung gestellt werden", forderte DAV-Präsident Wolfgang Ewer beim Anwaltstag in Aachen. Man dürfe sich nicht allein auf die Unterbringung der Straftäter in Haftanstalten verlassen, sondern müsse zudem ambulante Maßnahmen für eine Betreuung und Kontrolle entlassener Täter entwickeln. Dabei müsse man über den Einsatz der "elektronischen Fußfessel" nachdenken. Ewer warnte vor "spontanen Schnellschüssen" des Gesetzgebers.
Der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm setzt sich dafür ein, die Sicherungsverwahrung bei schweren Sexualdelikten mit hoher Rückfallwahrscheinlichkeit als Regelfall gesetzlich festzuschreiben. Die drohende Sicherungsverwahrung - über deren Verhängung erst vor Haftende entschieden würde - wäre den Straftätern eine ständige Mahnung, beispielsweise an Therapien mitzuarbeiten. Am Rande des Anwaltstags warb er zudem dafür, die Befugnisse der Länder zur vorbeugenden Unterbringung gefährlicher Straftäter auszuweiten
- Thema
- Sicherheitsverwahrung RSS
- Urteil zu Sicherheitsverwahrung Hoffnung für die Täter 11.05.2010
- Runder Tisch gegen Missbrauch Justizministerin verlangt schnelle Antworten 23.04.2010
- Merk zu Missbrauchsfällen "Der Staat muss handeln" 06.03.2010
- Internetsperren Justizministerin stellt sich gegen EU-Kommission 30.03.2010
- Neues Gesetz geplant Die deutsche Justiz soll schneller arbeiten 08.04.2010
(SZ vom 14.05.2010/jab)
Reiseknigge: Türkei
Bei allem bla-bla um die Sicherheit der breiten Bevölkerungsmasse, geht es um das Verhältnis von Ursache und Wirkung. Ich jedenfalls habe weniger Angst davor, einem Sexualstraftäter in die Hände zu fallen, als dass ich Angst vor Deutschland und seiner Justiz habe, mit dem verbrieften Recht, einen Menschen auf unbestimmte Zeit, einsperren zu können.
Die 3. Gewalt ist in 'D' unantastbar und nicht dem Parlament oder dem Bürger unterstellt. Diese Tatsache an sich ist ein "Oxymoron" zum "freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat" (? wessen).
Wie schnell man vom Opfer zum Täter gemacht ist, sehen Sie, wenn Sie meinen Namen googeln. Meine Führungsaufsicht, i. S. des § 64 (rechtswidrig ausgesprochen), sollte ursprünglich auch auf unbestimmte Zeit aufrechterhalten werden.........
Ich hätte da wesentlich mehr Kandidaten für die Sicherungsverwahrung anzubieten, vorzugsweise in Maßanzügen. Schließlich ist Zweck der Sicherungsverwahrung der Schutz der Bevölkerung vor Tätern mit hoher Rückfallwahrscheinlichkeit. Auf, auf Bänkster, korrupte Politiker und andere Finanzhassardeure zieht Euch warm an!
Aus der Traum - dafür bräuchte man ja noch eine funktionierende Justiz. Diese will offensichtlich nicht einmal eine vergleichsweise geringe zivilrechtliche Haftung durchsetzen (s.u.a. Kündigungsschutzprozeß Funke HRE)
Ich hoffe, die Politik handelt jetzt zügig - hier geht es um die Sicherheit der Bevölkerung.
Widerrechtliche Inhaftierungen. Jetzt wurde uns bescheinigt, daß wir selbst einer sind. Na bravo. Die "Schwere der Schuld", nicht der Schutz gegen Rückfälligkeit war das Kriterium.