Rechtsterrorismus:Angeklagter im Wehrhahn-Prozess wird aus U-Haft entlassen

Prozessbeginn gegen 'Wehrhahn-Bomber'

Der Angeklagte mit seinem Anwalt bei Prozessbeginn am Landgericht Düsseldorf.

(Foto: dpa)

Vor 18 Jahren war in Düsseldorf-Wehrhahn eine Bombe explodiert, ein ungeborenes Baby starb. Nun hält das Gericht den Angeklagten nicht mehr für verdächtig.

Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat das Gericht den Haftbefehl gegen den angeklagten 51-Jährigen aufgehoben. Nach der Anhörung von 60 Zeugen und drei Sachverständigen sehe die Kammer keinen dringenden Tatverdacht mehr, teilt das Gericht mit.

Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Eine Frau wurde so schwer verletzt, dass ihr ungeborenes Kind im Mutterleib starb. Bei den Opfern handelte es sich um Zuwanderer aus Osteuropa. Die Staatsanwaltschaft hat den 51-Jährigen mit Kontakten zur rechten Szene wegen zwölffachen Mordversuchs aus Fremdenhass angeklagt. Er bestreitet die Tat.

Staatsanwaltschaft hielt den Angeklagten schon für überführt

Noch am Montag hat die Staatsanwaltschaft in einer Zwischenbilanz argumentiert, der Angeklagte habe sich vor Gericht selbst verraten. Er habe mehrfach Wissen offenbart, dass nur der Täter gehabt habe, sagte Staatsanwalt Ralf Herrenbrück. Der Angeklagte habe zudem mehrfach nachweislich die Unwahrheit gesagt und sich in Widersprüche verwickelt.

Auch die Nebenkläger zeigten sich am Montag von der Schuld des 51-Jährigen überzeugt. Das Gericht kam zu einem anderen Schluss und ordnete nun an, den 51-Jährigen aus der Untersuchungshaft zu entlassen. "Aufgrund des vorläufigen Ergebnisses der an bislang 25 Tagen durchgeführten Hauptverhandlung und nach Anhörung von 60 Zeugen und drei Sachverständigen sieht das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr", hieß es in der Mitteilung. Unter anderem hätten sich die Angaben mehrerer Zeugen "als nicht hinreichend belastbar erwiesen".

In der Zeit nach der Tat hatte der 51-jährige Angeklagte bereits eine Zeit lang als Verdächtiger gegolten, der Verdacht konnte aber nicht erhärtet werden. Dies änderte sich - vorläufig - 2014. Damals saß der Mann wegen Spielschulden in Haft. Ein Mithäftling informierte später die Gefängnisleitung, der 51-Jährige habe ihm gesagt, er habe "die Kanaken in meinem Viertel in die Luft gejagt". Der Mann wurde daraufhin festgenommen. Seine Aussage wiederholte der Zeuge kürzlich auch vor Gericht. Nach der neuerlichen Wende könnte die Suche nach dem Täter nun wieder von vorn beginnen.

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