Rechtsprobleme bei Sperrung:Kein Schutz vor Kinderpornos

Familienministerin von der Leyen will kinderpornographische Internet-Seiten sperren lassen. Doch das dürfte nicht einfach werden. Eine Sperrung wäre mit der geltenden Rechtslage schwer vereinbar, ergaben zwei Gutachten.

Felix Berth und Christiane Schulzki-Haddouti

Die Sperrung von kinderpornographischen Internet-Seiten ist mit der geltenden Rechtslage nur schwer zu vereinbaren. Zu diesem Ergebnis kommen zwei Gutachten, die für eine Bundestagsanhörung in dieser Woche erarbeitet wurden.

Rechtsprobleme bei Sperrung: Kinderpornographische Internet-Seiten einfach sperren zu lassen, ist mit der geltenden Rechtslage nur schwer zu vereinbaren, ergaben zwie Gutachten.

Kinderpornographische Internet-Seiten einfach sperren zu lassen, ist mit der geltenden Rechtslage nur schwer zu vereinbaren, ergaben zwie Gutachten.

(Foto: Foto: ddp)

Beide Gutachten, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen, fordern einen Verzicht auf schnelle Lösungen. Besser seien Novellierungen der Gesetze, um für alle Seiten Rechtssicherheit zu schaffen. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages äußert sich zu den geplanten Blockaden sehr skeptisch.

Die Sperrung kinderpornographischer Internet-Seiten ist ein Vorhaben von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Sie möchte verhindern, dass Nutzer in Deutschland auf illegale Inhalte zugreifen können. Nach ihrem Plan soll bis Ende Februar eine Vereinbarung zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Internet-Providern erarbeitet sein. Dann soll das BKA den Internet-Providern eine Liste mit zu sperrenden Seiten zur Verfügung stellen und hierfür auch selbst haften.

Einer der Gutachter, der Jurist Ulrich Sieber vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, hält eine "symbolische Politik" mit "einzelnen punktuellen und begrenzt wirksamen Maßnahmen" für rechtlich möglich. Sieber betont jedoch, dass eine wirkungsvollere nationale Abschottung gesetzliche Neuregelungen erfordere. Insgesamt hält Sieber bestehende Regeln für "unzureichend und wenig ausgereift".

Auch das Gutachten des Bundesverbandes "Digitale Wirtschaft" kommt zu dem Schluss, dass die Sperren, wie sie von der Leyen plant, eine "erhebliche Rechtsunsicherheit" erzeugten. Nötig sei eine Überarbeitung des Telemediengesetzes, um klare Grenzen für die Haftung der Provider zu setzen.

Befürchtet wird, dass Sperrungen auch Menschen oder Institutionen betreffen könnten, die gar keine kinderpornographischen Inhalte ins Netz stellen. Sie könnten dann eventuell von den Providern Schadenersatz verlangen. So legte ein Irrtum vor einigen Jahren die Seiten etlicher Schweizer Hochschulen lahm, weil sie irrtümlich als rechtsextrem eingestuft worden waren.

Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages äußert sich skeptisch. Die drei wichtigsten Sperrtechniken könnten vergleichsweise einfach umgangen werden. Die Risiken für die Meinungsfreiheit seien groß. In den USA habe deshalb das oberste Gericht, der Supreme Court, solche Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt.

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