Am 1. Juni 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten. Danach dürfen homosexuelle Paare sich, je nach Bundesland, bei Standesämtern, Notariaten oder Landesverwaltungsämtern als "eingetragene Partnerschaft" registrieren lassen.

(SZ vom 2./3.08.2003) Die Union hatte im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt; drei unionsregierte Bundesländer hatten beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht, weil sie den Schutz von Ehe und Familie in Gefahr sahen. Karlsruhe befand jedoch, das Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften bedeute keine "irreversiblen Nachteile für das Institut der Ehe".

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Zweites Gesetz geplant

Mit der so genannten Homo-Ehe sind gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen verbunden. Im Mietrecht, beim Zeugnisverweigerungsrecht, Erbrecht und Aufenthaltsrecht für binationale Paare haben eingetragene Partner Rechte erhalten, die denen von Eheleuten vergleichbar sind.

Ein zweites Gesetz, das vor allem das Steuerrecht für homosexuelle Paare betreffen sollte, war von der Bundesregierung geplant. Doch nach Auskunft eines Sprechers des Bundesjustizministeriums liegt dieser Teil der Reform noch nicht einmal als Entwurf vor.

ck

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