Manchmal ist das Recht zum Verzweifeln. Was soll man davon halten, dass das Recht zwar verlorene Urlaubszeit und entgangene Urlaubsfreude finanziell vergütet, es also einen finanziellen Anspruch gewährt, wenn im Hotel der Baulärm die Ferien gestört hat - aber eben dieses erholungssensible Recht den nächsten Angehörigen von getöteten Unfallopfern keinen Cent Schmerzensgeld gewährt? Ist der Seelenschmerz kein Schmerz - der Schmerz über einen verpfuschten Urlaub aber schon? Stimmen da die Maßstäbe?
Rechtslage:Das Recht kennt keinen Schmerz
Angehörige von Unfalltoten haben in Deutschland keine Ansprüche. Das soll sich nun aber ändern.
Von Heribert Prantl