Der NPD-Vorsitzende Voigt und zwei weitere Funktionäre der rechtsextremistischen Partei müssen sich wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Sie sollen Fußballprofi Owomoyela diskriminiert haben.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt und zwei weitere Funktionäre der rechtsextremistischen Partei wegen Volksverhetzung angeklagt. Ihnen wird unter anderem die Diskriminierung des Fußballprofis Patrick Owomoyela vorgeworfen.

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Angeklagt wegen Volksverhetzung: NPD-Chef Udo Voigt. (© Foto: Reuters)

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Hintergrund ist ein Prozess, der vor gut zwei Jahren geführt wurde. Die NPD hatte damals einen sogenannten WM-Planer mit dem Schriftzug "Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!" versehen.

Die Titelseite des WM-Planers zeigte neben dem Schriftzug auch einen Spieler mit der Trikotnummer 25. Dies war damals Owomoyelas Spielnummer in der Nationalmannschaft.

Laut Anklage wurde in dem Planer zum Ausdruck gebracht, dieser und andere Spieler nicht weißer Hautfarbe seien unwürdig, Deutschland als Nationalspieler zu repräsentieren. Nach der Beschlagnahme des Planers habe die NPD unter Leitung Voigts einen neuen erstellt. Darin sei, illustriert durch das Piktogramm eines weißen und zehn farbiger Nationalspieler vor der Fragestellung "Nationalelf 2010?", erneut eine "Überfremdung" der Nationalmannschaft angeprangert worden.

Gegen den NPD-Planer waren damals sowohl Owomoyela als auch der Deutsche Fußball-Bund (DFB) juristisch vorgegangen. Der für Werder Bremen spielende Fußballer wurde in Hamburg geboren. Seine Mutter ist Deutsche, sein Vater stammt aus Nigeria.

Ein Termin für die mündliche Hauptverhandlung gegen Voigt vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten steht laut Staatsanwaltschaft noch nicht fest.

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(AFP/AP/gal/schä)