Rechtsextremismus:400 Neonazis besitzen Schusswaffen

  • Hinweise des Verfassungsschutzes an die Behörden, dass Neonazis im Besitz von Schusswaffen sind, führen nur in Einzelfällen zum Entzug der Waffe.
  • Das geht aus einer Umfrage des SWR bei den Innenministerien der Länder hervor.
  • 400 Rechtsextreme in Deutschland besitzen eine Waffe.

Zahlreiche Neonazis dürfen ihre Schusswaffen behalten, obwohl der Verfassungsschutz die zuständige Behörde auf den Waffenbesitz hingewiesen hat. Das geht aus einer Befragung des SWR bei den Innenministerien der Länder hervor. Etwa 400 Rechtsextremisten in Deutschland verfügen über eine waffenrechtliche Erlaubnis.

Laut Paragraf 5 des Waffengesetzes erfüllen Personen das erforderliche Kriterium der Zuverlässigkeit nicht, die "einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung" gerichtet sind.

Bundesweit seien jedoch nur Einzelfälle bekannt, in denen die Waffenbehörden Rechtsextreme aufgrund von Verfassungsschutz-Hinweisen als "waffenrechtlich unzuverlässig" einstuften, berichtet der SWR. Die Umfrage ist Teil der Dokumentation "Terror von rechts - Die neue Bedrohung", die am Montagabend ausgestrahlt wird.

Unterschiedliche Methoden und Reaktionen der Länder

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns etwa antwortete demnach auf die ARD-Umfrage: "Regelmäßig werden die vorliegenden Hinweise und Erkenntnisse sowohl vom Verfassungsschutz als auch von der Landespolizei an die zuständigen Behörden übermittelt. In Einzelfällen führte dies zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis. Statistische Auswertungen werden dazu jedoch nicht geführt."

In Sachsen prüften die Behörden laut SWR im vergangenen Jahr in 25 Fällen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Rechtsextremisten. Aber nur bei drei Personen seien die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen worden.

Allerdings reagierten die Landesinnenministerien dem SWR zufolge auf die Umfrage sehr unterschiedlich: Einzelne Bundesländer wie Bayern, Sachsen oder Niedersachsen gaben demnach detailliert Auskunft. Andere teilten dagegen mit, dass entsprechende Daten nicht veröffentlicht werden dürften oder nicht zur Veröffentlichung vorgehalten werden.

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