Contra:Die Wahrheit im NSU-Prozess braucht ihre Zeit

331 Verhandlungstag im NSU Prozess Die Angeklagte Beate Zschaepe steht am Montag 20 12 2016 im La

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe im Gerichtssaal im Oberlandesgericht München zwischen ihren Anwälten

(Foto: imago/Sebastian Widmann)

Hier warnt Innenpolitik-Chef Heribert Prantl das Gericht davor, die Aufhebung des Urteils im NSU-Prozess durch den Bundesgerichtshof zu riskieren.

Warum SZ-Gerichtsreporterin Annette Ramelsberger hingegen ein zügiges Ende in dem Verfahren fordert, lesen Sie hier.

Kommentar von Heribert Prantl

Bei einem einzelnen Mord sind dreißig Verhandlungstage nichts Ungewöhnliches, jedenfalls dann nicht, wenn es kein Geständnis gibt. Im NSU-Verfahren wird nun nicht ein einzelner Mord, es werden zehn Morde verhandelt, begangen an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten - plus zwei Bombenanschläge, plus 15 Raubüberfälle. Es gibt kein Geständnis. Ein Indizienprozess muss hineinleuchten in den gewalttätigen Rechtsextremismus. Das verlangt Sorgfalt bis zum Schluss; die dafür notwendige Zeit ergibt sich schon nach Adam Ries. Ungeduld schadet. Man darf einen klug geführten Prozess nicht auf den letzten Metern verstolpern. Eine Obergrenze für Verhandlungstage darf es nicht geben.

Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen, die Anklage hat plädiert, die Plädoyers der Nebenkläger und der Verteidigung stehen an. 385 Prozesstage hat das alles bisher gedauert. Das ist nicht zu viel für die Wehen der Wahrheit. Aufzuklären ist eine monströse Serie von rassistischen Verbrechen, wie es sie in der Bundesrepublik nie zuvor gegeben hat. Das Gericht hat den Prozess bisher mit kenntnisreicher Sorgfalt, rechtsstaatlicher Geduld und sensibler Souveränität geführt.

Beim NSU-Prozess ist Sorgfalt nötig. Auch wenn das nervt

Solange die Beweisaufnahme lief, hatte das Gericht Möglichkeiten, die Dauer des Verfahrens zu beeinflussen: Es konnte Beweisanträge ablehnen. Es hat dies, kritisiert von Prozessbeobachtern, auch getan und ist Hinweisen auf die Verstrickung von staatlichen Stellen nicht nachgegangen. Hätte das Gericht das getan (es wäre wünschenswert gewesen) - die Beweisaufnahme wäre noch lange nicht zu Ende. Nun, nach deren Ende, gibt es die Möglichkeit zu zeitsparendem Verhandeln kaum mehr. Soll das Gericht jetzt beherzt den Sack zubinden und die Befangenheitsanträge, die die Verteidigung derzeit wie aus der Stalinorgel gegen das Gericht abschießt, als rechtsmissbräuchlich ablehnen? Das ginge schnell, wäre aber töricht.

Es ist nicht schön, wenn durch solche Befangenheitsanträge das Ende des Prozesses immer weiter hinausgeschoben wird. Aber dies ist nach dem Gesetz ein zulässiges Kampfmittel der Verteidigung. Das Gericht soll und darf die Verteidigung nicht daran hindern, es zu nutzen. Es muss diese Befangenheitsanträge so sorgfältig behandeln, wie es zuvor die Beweisaufnahme geführt hat. Alles andere wäre Harakiri: Das Gericht riskierte die Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof. Es müsste dann noch einmal von vorn verhandeln. Gewiss: Es nervt, wenn vermeintlich unsinnige Anträge gestellt werden. Aber das Gericht darf sich vom Genervtsein der Prozessbeobachter und der an- oder abschwellenden öffentlichen Empörung nicht anstecken lassen. Ein Gericht ist kein Wetterhäuschen.

Ein Prozesstag im NSU-Prozess kostet etwa 150 000 Euro. Das ist viel Geld - aber nicht zu viel für die notwendige Aufklärung. Allein von dem Geld, das die Justiz von Bernie Ecclestone kassiert hat, lassen sich zwei NSU-Verfahren finanzieren.

Soll der Gesetzgeber aufgrund der Erfahrungen im NSU-Prozess die Gesetze ändern? Soll er also die Rechte der Opfer und die Zahl der Opferanwälte wieder beschneiden; soll er es der Verteidigung erschweren, Befangenheitsanträge zu stellen? Davor warnt ein angloamerikanischer Rechtssatz: Bad cases make bad law.

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