Rechtsextreme Partei:NPD-Chef Apfel tritt zurück

Pressekonferenz der NPD

Angeblich Burn-out: Holger Apfel tritt als NPD-Chef zurück.

(Foto: dpa)

Holger Apfel tritt als Vorsitzender der NPD und als Fraktionschef in Sachsen zurück. Als Grund nennt die rechtsextreme Partei Krankheit. Ein anderer NPD-Abgeordneter wird konkreter.

Die NPD braucht einen neuen Vorsitzenden: Holger Apfel ist als Chef der rechtsextremen Partei zurückgetreten. Auch seinen Fraktionsvorsitz im Sächsischen Landtag gibt er auf. Das teilt der Parteivorstand mit. Als Grund werden in der Mitteilung gesundheitliche Gründe genannt. "Es geht in Richtung Burn-out", sagte Jürgen Gansel, NPD-Abgeordneter im Sächsischen Landtag, der Süddeutschen Zeitung.

Apfel stand seit etwa zwei Jahren an der Spitze der NPD, zuvor war er jahrelang Vizevorsitzender. Seit 2004 führte er die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. Doch vor allem im vergangenen Jahr schwächten interne Kämpfe die Position des Parteivorsitzenden. Bereits auf dem Bundesparteitag im April kam die Frage auf, ob sich der unter Druck geratene Apfel als Parteichef halten kann. Doch er überstand die Kampfabstimmung knapp.

Acht Monate später gibt Apfel nun den Vorsitz einer in mehrerlei Dingen zwielichtigen Partei ab: Wie am Donnerstag bekannt wurde, ist fast ein Drittel der NPD-Funktionäre vorbestraft oder es wird gegen sie wegen Straftaten ermittelt. Das geht aus dem bisher unveröffentlichten NPD-Verbotsantrag der Bundesländer hervor, der der Berliner Zeitung vorliegt. Demnach sollen etwa ein Drittel der dort aufgeführten 176 Funktionäre in Vorständen der Partei und ihrer Teilorganisationen rechtskräftig verurteilt worden sein - oder es laufen Ermittlungen gegen sie.

Diese sollen sich auf politisch motivierte Straftaten beziehen, die zum Teil bis in die Neunziger Jahre zurückreichen. Bei den Straftaten geht es dem Zeitungsbericht zufolge unter anderem um Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Verstöße gegen das Waffengesetz oder Bildung krimineller terroristischer Vereinigungen.

Die Hälfte der Verurteilten habe bereits mehrmals vor Gericht gestanden. Gegen ein Viertel aller Funktionäre ergingen dem Verbotsantrag zufolge rechtskräftige Urteile, die meist in Geld- oder Freiheitsstrafen auf Bewährung mündeten. In 6,8 Prozent der Urteile habe es Freiheitsstrafen ohne Bewährung gegeben.

Die Antragsschrift des Bundesrats war Anfang Dezember beim Bundesverfassungsgericht eingegangen und sei der rechtsextremistischen Partei vor wenigen Tagen zugestellt worden. Darin sind zahlreiche Zitate von Parteifunktionären aufgelistet, die belegen sollen, dass die NPD ideologisch auf einer Linie mit der NSDAP steht. Ein erstes Verbotsverfahren in Karlsruhe war 2003 insbesondere daran gescheitert, dass die Behörden auch in Führungsebenen der NPD V-Leute platziert hatten.

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