Rechtsextreme Partei:Maas will NPD die Finanzierung entziehen

Heiko Maas

Heiko Maas will die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen.

(Foto: dpa)
  • Heiko Maas schließt sich einem Antrag des Bundesrates an und will die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen.
  • Der Justizminister hält eine dafür notwendige Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode für machbar.
  • Die jetzige Regelung ermögliche "eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze", so Maas.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will der rechtsextremen NPD die staatliche Finanzierung entziehen. "Entsprechende Möglichkeiten sollten wir sehr sorgfältig prüfen", sagte Maas den Zeitungen der Funke Mediengruppe und fügte hinzu: "Das ist in dieser Legislaturperiode machbar".

Steuermittel für die NPD seien "eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze", sagte Maas. Das politische Konzept der Partei missachte die Menschenwürde und sei mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.

Maas schließt sich mit seiner Forderung einer Gesetzesinitiative des Bundesrates an, welche die Länderkammer auf Initiative Niedersachsens am Freitag einstimmig beschlossen hat. Demnach soll es möglich sein, allen Parteien die staatliche Finanzierung zu streichen, die Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolgen. Um das zu erreichen, müsste das Grundgesetz geändert werden. Als Nächstes muss sich der Bundestag mit dem Vorschlag befassen.

Der Vorstoß des Bundesrats ist vor dem Hintergrund des im Januar gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens zu betrachten. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals ein von den Bundesländern beantragtes Verbot der NPD abgelehnt und dies mit ihrer politischen Bedeutungslosigkeit begründet. In seinem Urteil gab das Gericht dem Gesetzgeber aber einen Hinweis, wonach die Regeln für die Finanzierung der Partei geändert werden könnten.

Die NPD hat weniger als 6000 Mitglieder und ist in keinem Landesparlament mehr vertreten. Im Europaparlament verfügt sie über ein Mandat.

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