Rechte lediger Väter gestärkt:Ministerin begrüßt Karlsruher Urteil

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt die Karlsruher Entscheidung, mit der das Sorgerecht unverheirateter Väter gestärkt wird. An einer Neuregelung werde bereits gearbeitet.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die Karlsruher Entscheidung begrüßt, mit der das Sorgerecht unverheirateter Väter gestärkt wird. Sie bekräftigte, dass bereits an einer Neuregelung gearbeitet werde.

"Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können", teilte die FDP-Ministerin am Dienstag in Berlin mit. Es lägen mehrere Vorschläge für eine Neuregelung auf dem Tisch. "Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten", sagte sie.

Ziel sei ein unbürokratisches Verfahren, bei dem das Kindeswohl Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen sei, erklärte die Ministerin. Ob damit ein automatisches Sorgerecht für ledige Väter verbunden ist, wie es Verheiratete seit zwölf Jahren haben, oder ob Ledige dafür immer klagen müssen, ließ die Ministerin offen. Aber aus dem Parlament lägen interessante und gute Vorschläge vor, erklärte sie.

Der FDP-Familienrechtsexperte Stephan Thomae hatte vor wenigen Tagen der Passauer Neuen Presse gesagt, unverheiratete Eltern sollten das Sorgerecht von Anfang an gemeinsam ausüben, es sei denn, die Mutter lege Widerspruch beim Familiengericht ein und gewinne das Verfahren.

Die Union lehnt jedoch den vorliegenden Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger zum Sorgerecht für unverheiratete Paare ab. CSU-Familienexpertin Dorothee Bär sagte, dabei werde "der Mutter zugemutet, in einer emotional schwierigen Phase unmittelbar nach der Geburt aktiv zu werden, falls sie das Sorgerecht des Vaters nicht will." Die Union wolle "stattdessen ein Gesetz, bei dem der Vater aktiv werden muss und er das Sorgerecht nicht automatisch bekommt. Wenn die Mutter dann widerspricht, hat er die Möglichkeit, es vor Gericht zu erstreiten." Bär beklagte zugleich, dass "die Rechtsprechung der letzten Zeit die Institution Ehe immer mehr aushöhlt".

"Rückwärtsgewandt und konservativ"

Der SPD-Fraktionsvize Olaf Scholz begrüßte hingegen die Karlsruher Entscheidung. "Unverheirateten Vätern, die sich intensiv und liebevoll um ihre Kinder gekümmert haben, kann jetzt nicht mehr nach einer Trennung der Eltern grundlos die Mitverantwortung für die Erziehung des Kindes und der Zugang zum eigenen Kind verweigert werden", sagte er.

Die Initiative Väteraufbruch kritisierte das Urteil aus Karlsruhe allerdings als "rückwärtsgewandt und konservativ". Mitorganisator Dietmar Nikolai Webel sagte, die Rechtsposition der Väter werde nicht wesentlich gestärkt. Die Väter könnten für ihr Sorgerecht nun vor Gericht gehen. Das werde zu einer Prozessflut führen. Problematisch nannte es Webel, dass der Vater mit der Anerkennung seiner Vaterschaft nicht automatisch das Sorgerecht zugesprochen bekomme.

Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss, dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters.

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