Rebellischer Katholik:Ein Professor kämpft gegen die Kirchensteuer

Hartmut Zapp brachte das deutsche Kirchensteuersystem ins Wanken. Jetzt entscheidet ein Gericht: Darf jemand katholisch sein, ohne zu zahlen?

M. Drobinski

Der 5. Juli 2007 war im Standesamt des Ortes Staufen im Breisgau ein gewöhnlicher Donnerstag, und der freundliche Herr von 70 Jahren, der da aus der katholischen Kirche auszutreten wünschte, schien auch nicht besonders zu sein. Eine kleine Bitte habe er, sagte er der Standesbeamtin. Ob sie nicht in der Spalte Erklärungen ergänzen könnte: katholische Kirche, "Körperschaft des öffentlichen Rechts"?

Hartmut Zapp, ist emeritierter Professor für Kirchenrecht, dpa

Rebellischer Katholik: Kirchenrechtler Hartmut Zapp vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

(Foto: Foto: dpa)

Vier Wörter sind schnell in den Computer getippt, so erfüllte die Frau den Wunsch. Und brachte das deutsche Kirchensteuersystem ins Wanken. Der freundliche Herr heißt Hartmut Zapp, ist emeritierter Professor für Kirchenrecht, und er wusste, was er tat. Zapp wollte sehr wohl katholisch bleiben. Nur Mitglied jener Körperschaft wollte er nicht mehr sein, die da zwangsweise die Kirchensteuer einzieht.

Aus der Kirche austreten und doch katholisch oder evangelisch bleiben - das geht nach Auffassung der Kirchen in Deutschland nicht; Kirchenmitglied kann aus ihrer Sicht nur sein, wer auch bereit ist, Kirchensteuer zu zahlen. Und so fanden die Juristen des Erzbistums Freiburg: Zapps Austritt ist ungültig; das Erzbistum zog vor Gericht.

Vor dem Freiburger Verwaltungsgericht erhielt aber überraschend Zapp recht. Es sei sehr wohl möglich, nur aus der Körperschaft auszutreten und sich weiter als Mitglied der Glaubensgemeinschaft zu sehen, urteilten die Richter. Und es sah so aus, als würde ein pensionierter Kirchenrechtler die seit 1919 bestehende Kirchensteuer kippen, mit unabsehbaren Folgen für die großen Kirchen.

An diesem Dienstag nun wird in der Angelegenheit der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg in Mannheim sein Urteil verkünden, und wahrscheinlich wird in zweiter Instanz das Erzbistum recht behalten. In der Verhandlung am vergangenen Donnerstag ließen die Richter durchblicken, dass aus ihrer Sicht eine Kirchenaustrittserklärung keine Bedingungen und Zusätze enthalten darf.

So ist es auch im Paragraphen 26 des Kirchensteuergesetzes festgelegt. In den 60er und 70er Jahren wurde darüber heftig diskutiert - damals wollten vor allem linke Christen zwar gläubige Katholiken oder Protestanten bleiben, nicht aber mit ihrem Geld die Hierarchie unterstützen. 1980 beschäftigte sich das Bundesverfassungericht mit der Sache und stellte in einem Nichtannahme-Beschluss fest, dass das Verbot von Zusätzen auf dem Austrittsformular sich nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Religionsfreiheit beißt.

Damit dürfte für Zapp der weltliche Rechtsweg zu Ende sein - seine Ankündigung, notfalls das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anzurufen, hat er bereits zurückgenommen. Ihm, dem eher konservativen Theologen, geht es auch aus anderen Motiven um eine stärkere Trennung von Staat und Kirche als damals den innerkirchlichen 68ern. Er wirft den deutschen Bischöfen vor, seit vier Jahren in der Kirchensteuer-Frage ungehorsam gegenüber Papst Benedikt XVI. zu sein. Denn der stimmte im März 2006 ausdrücklich einem Schreiben des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte zu, in dem es heißt: Für einen, der nicht mehr katholisch sein will, genügt es nicht, vor einer weltlichen Instanz seinen Austritt zu erklären. Wer raus aus der Kirche will, muss erstens innerlich vom Glauben abfallen, dies zweitens öffentlich vor einem Pfarrer oder Bischof kundtun, und drittens muss der Kirchenvertreter die Entscheidung akzeptieren. Die deutschen Bischöfe reagierten damals schnell. Schon im April erklärten sie, nach wie vor erfülle der Kirchenaustritt vor dem staatlichen Standesamt den "Tatbestand des Schismas".

Das sieht Professor Zapp anders, und als am Donnerstag klar wurde, dass die Verwaltungsrichter ihm diesmal wohl nicht recht geben würden, sagte er: "Dann bleibt nur noch der Gang nach Rom." Die Geschichte von dem freundlichen älteren Herrn, der im Alleingang das deutsche Kirchensteuersystem aus den Angeln heben will, wird also wahrscheinlich weitergehen, aufmerksam verfolgt von linken wie konservativen Kirchensteuerkritikern, die sich aus sehr unterschiedlichen Motiven eine arme Kirche wünschen, die ihre Pfarrer nicht mehr in Anlehnung an die Beamtenbesoldung bezahlt.

Wie der Vatikan in dieser Sache entscheiden wird, dürfte noch spannend werden. Denn auch in Rom gibt es Kritik am deutschen Verhältnis von Staat und Kirche, das letztere zwar reich und wohlorganisiert gemacht habe, aber auch bequem, angepasst und nachlässig im Glaubenseifer. Andererseits: Mehr als fünf Milliarden Euro überwiesen die Finanzämter allein im Jahr 2008 an die katholischen Bistümer - Geld, das auch der Weltkirche und dem Papst in Rom zugute kommt. Durchaus ein Grund, die theologisch brisante Frage nicht allzu laut zu stellen: Glaubt nur, wer zahlt?

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