Reaktionen zum Hartz-IV-Urteil:"Eine Klatsche für die Politik"

Das Bundessozialgericht hat die Hartz-IV-Sätze für Kinder für verfassungswidrig erklärt. Die Sozialverbände begrüßen das Urteil - und stellen weitere Forderungen.

Das Urteil des Bundessozialgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen für Kinder wird von den im sozialen Bereich tätigen Verbänden einhellig begrüßt. Nachdem die Kasseler Richter den Satz für Kinder bis 14 Jahre als verfassungswidrig eingestuft hatten, forderten sie ein schnelles Handeln der Bundesregierung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sprach von einer "schallenden Ohrfeige für den Gesetzgeber", der Kinderschutzbund von einer "Klatsche für die Politik".

Reaktionen zum Hartz-IV-Urteil: Die Sozialverbände begrüßen das Urteil des Bundessozialgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen für Kinder.

Die Sozialverbände begrüßen das Urteil des Bundessozialgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen für Kinder.

(Foto: Foto: dpa)

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, sagte, es sei beschämend, dass Richter auf die Armut von Kindern aufmerksam machen müssten.

Das Gericht habe bestätigt, "dass Regelsätze ohne Blick auf den tatsächlichen Bedarf willkürlich festgestellt worden sind". Schneider zeigte sich zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem einen Riegel vorschieben und die Frage beantworten werde, was ein Kind genau benötige.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) forderte die Bundesregierung auf, umgehend einen bedarfsgerechten Hartz-IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche zu verabschieden, der die soziale Teilhabe und die Entwicklungschancen der Kinder und Jugendlichen sichere. Im Konjunkturpaket II müsse ein höherer Hartz-IV-Regelsatz für alle Kinder und Jugendliche vereinbart werden.

In dem Kasseler Urteil wurde der Regelsatz für Kinder unter 14 Jahre, der derzeit bei 60 Prozent des Satzes eines alleinstehenden erwachsenen Hartz-IV-Empfängers liegt, als grundgesetzwidrig eingestuft. Deshalb rief das Bundessozialgericht die Verfassungsrichter in Karlsruhe an.

Ruf nach eigenem Bedarfssatz der Kinder

Der Präsident des deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, sagte der Saarbrücker Zeitung, seine Organisation fordere schon seit Jahren, einen eigenen Kinderregelsatz zu entwickeln.

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts sei es "völlig respektlos" gegenüber den Bedürfnissen von Kindern, ihnen nur 60 Prozent vom Regelsatz eines Erwachsenen zuzugestehen. So hätten Kinder einen deutlich höheren Bedarf bei Kleidung.

Auch der Deutsche Caritasverband begrüßte die Entscheidung. "Das Gericht bestätigt unsere Erfahrungen aus der Praxis", erklärte Caritas-Präsident Peter Neher. Kinder hätten einen gänzlich anderen Bedarf als Erwachsene, für Bildung, Spielzeug und Kinderbetreuung müsse mehr Geld zur Verfügung stehen. Dem gelte es, mit eigenen Sätzen endlich Rechnung zu tragen.

Unabhängig von der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei die Bundesregierung jetzt umgehend zum Handeln aufgefordert.

Der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer, erklärt, dass das heutige Urteil des Bundessozialgerichts die seit Jahren immer wieder vorgebrachte Kritik des SoVD an den zu niedrigen und willkürlich festgelegten Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche bestätigt.

Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, umgehend Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen. Im Konjunkturpaket II muss ein höherer Hartz IV-Regelsatz für alle Kinder und Jugendliche vereinbart werden, um die soziale Teilhabe und die Entwicklungschancen der Kinder und Jugendlichen zu sichern.

Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Diana Golze, kommentierte: "Eine Blamage in Karlsruhe wird der Bundesregierung nur erspart bleiben, wenn sie umgehend reagiert und dem spezifischen Bedarf von Kindern endlich Rechnung trägt." Die im Konjunkturpaket II vorgesehene Anhebung der Regelleistungen für sechs- bis 13-jährige Kinder reiche nicht aus.

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