Die Entscheidung, in der das Frankfurter Amtsgericht Ehegewalt mit dem Koran rechtfertigte, schlägt hohe Wellen: Die zuständige Richterin wurde bereits von dem Fall abgezogen, die politische Aufarbeitung aber ist in vollem Gange.

Politiker, Muslime und Juristen zeigen sich schockiert von der Argumentation der Amtsrichterin. Sie hatte in einem Verfahren gesagt, im marokkanischen Kulturkreis der beiden Ehepartner sei das Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber seiner Frau nicht unüblich. Deshalb halte sie es für "keine unzumutbare Härte", das Trennungsjahr abzuwarten. Das Frankfurter Amtsgericht hat die Richterin daraufhin am Mittwoch in dem Verfahren für befangen erklärt.

Anzeige

Eine Sprecherin des Zentralrats der Muslime sagte der Berliner Zeitung, die Richterin hätte auf der Grundlage des Grundgesetzes und nicht gemäß dem Koran entscheiden müssen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zeigte sich befremdet über den Bezug auf den Koran in der Entscheidung der Richterin: "Es gibt eben solche Einzelfallentscheidungen, die einen manchmal, wenn man sie so über die Presse wahrnimmt, fassungslos machen", sagte Zypries in Berlin. Man müsse die Entscheidung lesen, "dann wird man feststellen, dass auch diese Richterin wahrscheinlich nicht davon ausgegangen ist, dass der Koran über dem Grundgesetz steht". Das könne sie sich "wenigstens schlechterdings bei einer deutschen Richterin gar nicht vorstellen".

Die Präsidentin des Juristinnenbundes, Jutta Wagner, kritisierte die Richterin in der Zeitung scharf: "Das ist ein entsetzlicher Vorfall, gerade weil wir uns bei den Migranten für eine stärkere Akzeptanz unserer Regeln einsetzen." Zwar könne auch einer geschlagenen Frau das Verstreichen des Trennungsjahres zugemutet werden. Aber der Verweis auf den Islam sei "nicht akzeptabel".

Beckstein: "Unerträgliche Einlassungen"

Auch der Generalsekretär der CDU, Ronald Pofalla, reagierte mit deutlichen Worten auf das Urteil: "Wenn der Koran über das deutsche Grundgesetz gestellt wird, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Deutschland!", sagte er der Bild-Zeitung.

Der Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, Christian Ströbele, zeigte sich entsetzt über den Fall. Eine deutsche Richterin sei dem deutschen Recht und Gesetz verpflichtet, sagte Ströbele der in Hannover erscheinenden Neuen Presse.

Er fügte hinzu: Die schwere Misshandlung und Bedrohung eines anderen Menschen ist hier zu Recht als Körperverletzung unter Strafe gestellt. Ströbele forderte in solchen Scheidungsfällen die Härtefallregelung anzuwenden, wonach das Trennungsjahr nicht eingehalten werden muss.

Auch Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) kritisierte die Argumentation der Amtsrichterin scharf. "Die Einlassungen der Richterin sind so unerträglich, dass dies auch nicht mehr ansatzweise als eine nach Recht und Gesetz mögliche Entscheidung angesehen werden kann", sagte er Spiegel Online. Das Grundgesetz habe hierzulande für jedermann zu gelten. Zugleich forderte er: "Wir müssen die Frage des Kampfs gegen die Unterdrückung der Frau im Islam offensiver angehen."

In dem Prozess hatte die Frau, eine Deutsche marokkanischer Abstammung, ihren marokkanischen Ehemann 2001 "gemäß den Vorschriften des Korans" geheiratet, wie das Amtsgericht berichtete. Nachdem der Mann sie körperlich misshandelte und sie auch nach der Trennung noch belästigte, forderte sie die unverzügliche Scheidung. Die Richterin schlug dagegen vor, das Scheidungsverfahren bis zum Ablauf des Trennungsjahres ruhen zu lassen. Die Frau lehnte die Richterin dann wegen Befangenheit ab. Diesem Antrag gab ein anderer Richter nun statt. Damit ist für das weitere Verfahren eine andere Richterin des Amtsgerichts zuständig.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Die Pflicht zur Kür

Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...

(dpa/AFP)