Die Entscheidung, in der das Frankfurter Amtsgericht Ehegewalt mit dem Koran rechtfertigte, schlägt hohe Wellen: Die zuständige Richterin wurde bereits von dem Fall abgezogen, die politische Aufarbeitung aber ist in vollem Gange.
Politiker, Muslime und Juristen zeigen sich schockiert von der Argumentation der Amtsrichterin. Sie hatte in einem Verfahren gesagt, im marokkanischen Kulturkreis der beiden Ehepartner sei das Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber seiner Frau nicht unüblich. Deshalb halte sie es für "keine unzumutbare Härte", das Trennungsjahr abzuwarten. Das Frankfurter Amtsgericht hat die Richterin daraufhin am Mittwoch in dem Verfahren für befangen erklärt.
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Eine Sprecherin des Zentralrats der Muslime sagte der Berliner Zeitung, die Richterin hätte auf der Grundlage des Grundgesetzes und nicht gemäß dem Koran entscheiden müssen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zeigte sich befremdet über den Bezug auf den Koran in der Entscheidung der Richterin: "Es gibt eben solche Einzelfallentscheidungen, die einen manchmal, wenn man sie so über die Presse wahrnimmt, fassungslos machen", sagte Zypries in Berlin. Man müsse die Entscheidung lesen, "dann wird man feststellen, dass auch diese Richterin wahrscheinlich nicht davon ausgegangen ist, dass der Koran über dem Grundgesetz steht". Das könne sie sich "wenigstens schlechterdings bei einer deutschen Richterin gar nicht vorstellen".
Die Präsidentin des Juristinnenbundes, Jutta Wagner, kritisierte die Richterin in der Zeitung scharf: "Das ist ein entsetzlicher Vorfall, gerade weil wir uns bei den Migranten für eine stärkere Akzeptanz unserer Regeln einsetzen." Zwar könne auch einer geschlagenen Frau das Verstreichen des Trennungsjahres zugemutet werden. Aber der Verweis auf den Islam sei "nicht akzeptabel".
Beckstein: "Unerträgliche Einlassungen"
Auch der Generalsekretär der CDU, Ronald Pofalla, reagierte mit deutlichen Worten auf das Urteil: "Wenn der Koran über das deutsche Grundgesetz gestellt wird, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Deutschland!", sagte er der Bild-Zeitung.
Der Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, Christian Ströbele, zeigte sich entsetzt über den Fall. Eine deutsche Richterin sei dem deutschen Recht und Gesetz verpflichtet, sagte Ströbele der in Hannover erscheinenden Neuen Presse.
Er fügte hinzu: Die schwere Misshandlung und Bedrohung eines anderen Menschen ist hier zu Recht als Körperverletzung unter Strafe gestellt. Ströbele forderte in solchen Scheidungsfällen die Härtefallregelung anzuwenden, wonach das Trennungsjahr nicht eingehalten werden muss.
Auch Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) kritisierte die Argumentation der Amtsrichterin scharf. "Die Einlassungen der Richterin sind so unerträglich, dass dies auch nicht mehr ansatzweise als eine nach Recht und Gesetz mögliche Entscheidung angesehen werden kann", sagte er Spiegel Online. Das Grundgesetz habe hierzulande für jedermann zu gelten. Zugleich forderte er: "Wir müssen die Frage des Kampfs gegen die Unterdrückung der Frau im Islam offensiver angehen."
In dem Prozess hatte die Frau, eine Deutsche marokkanischer Abstammung, ihren marokkanischen Ehemann 2001 "gemäß den Vorschriften des Korans" geheiratet, wie das Amtsgericht berichtete. Nachdem der Mann sie körperlich misshandelte und sie auch nach der Trennung noch belästigte, forderte sie die unverzügliche Scheidung. Die Richterin schlug dagegen vor, das Scheidungsverfahren bis zum Ablauf des Trennungsjahres ruhen zu lassen. Die Frau lehnte die Richterin dann wegen Befangenheit ab. Diesem Antrag gab ein anderer Richter nun statt. Damit ist für das weitere Verfahren eine andere Richterin des Amtsgerichts zuständig.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(dpa/AFP)
Stockender Kita-Ausbau
http://quarklog.blogspot.com/2007/03/muslime-drfen-frauen-schlagen.html
Nein, der Koranvers ist nicht so eindeutig, wie er in einigen Übersetzungen erscheinen mag. Es gibt eine schöne Abhandlung zu dem Thema "Frauen im Islam" von der deutschen Muslima Silvia Horsch, in der auch der Vers 4:34 im Kontext behandelt wird. Nachzulesen unter
http://www.al-sakina.de/inhalt/artikel/frauen_islam/frauen_islam.html
... ist nicht wörtlich zu nehmen, außer man ist Fundamentalist. Die Bibel wörtlich zu nehmen ist im Christentum ja inzwischen auch weitgehend aus der Mode gekommen.
Politiker und Presseleute blähen sich auf. Selbst die Juristen unter ihnen, also diejenigen, die es besser wissen sollten, scheinen von ihrem Empörungstrip nicht herunterzukommen. Die einmal als seriös anzusehende SZ titelt im Vierbuchstabenzeitungsstil: "Entrüstung über Koranrichterin".
Was war passiert? Eine Deutsch-Marokkanerin, die in ihrer Heimat nach den Regeln des Koran geheiratet hatte und mittlerweile ganz in Deutschland lebt, möchte sich von Ihrem Ehemann scheiden lassen. Nach deutsche Recht kein Problem. Es sieht leglich eine Trennungszeit vor, Ausnahmen nur für ganz besondere Fälle. Das Gericht hat hier entschieden, die übliche Trennungszeit sei einzuhalten.
Es hat also deutsches Recht angewendet. Nichts anderes ist passiert. Fertig und aus.
btw: Liebe SZ-Redakteure, es scheint hier zu Methode zu werden, die Leser die Arbeit der Zeitung machen zulassen, also eine seriöse Sachverhaltsdarstellung. Angemessen wäre dann allerdings ein Honorar.
@ kornpicker
Da Sie die "Interpretationen" des Koranverses 4:34 kritisieren, sollten Sie uns nicht vorenthalten, wie Sie denn als Muslim den Koranvers 4:34 interpretiert und übersetzt wissen wollen.
Paging